Minderleistung wegen Peering-Problemen (Kein freier Zugang ins Internet nach VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 möglich)
vor 5 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer


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vor 5 Stunden
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir vor nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Sagt das ein Fachanwalt oder ist das deine private Meinung oder hat dir die KI das vorgeschrieben?
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von
vor 4 Stunden
Nannte man früher "Sch...hausparolen".
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
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Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Dann mach das.
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vor 4 Stunden
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
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Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Nope. Thema durch.
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vor 4 Stunden
Weitere beweise dafür, dass das Problem offensichtlich nicht nur ein Problem mit Telekom<-->Cloudflare Peering ist.
Hinweis: Die Telekom ist mein Vertragspartner und es interessiert mich nicht wer Schuld ist und wer nicht. Die Telekom nimmt Geld von mir und muss auch ihren Teil des Vertrags erfüllen.
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vor 4 Stunden
Ich habe dasselbe Problem. Gibt es dafür eine Lösung?
4
von
vor 4 Stunden
@mehmetayan Ich werde eine gewisse, mir zumutbare Zeit warten um zu schauen ob die Telekom hier etwas tut um das Problem zu lösen. Von der Verbraucherseite kann das leider nicht ohne weiteres "gelöst" werden.
Sollte dies aber doch nicht klappen, werde ich den Vertrag fristlos mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen. Unter Sonderkündigungsrecht meine ich nicht etwas welches die AGBs der Telekom vorgeben oder weglassen, sondern die gesetzlichen Rechte die uns der deutsche Staat gibt und/oder die der EU.
0
von
vor 4 Stunden
Halten Sie eine Stornierung für möglich?
0
von
vor 2 Stunden
@mehmetayan Eine Sonderkündigung höchstwahrscheinlich ja, wenn man die Beweise sammelt und nachweisen kann, dass der Internetanschluss keinen freien und offenen Zugang ins Internet ermöglicht. Am Besten klären Sie das aber mit einem Rechtsanwalt.
Siehe dazu z.B.: https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/minderleistung-wegen-peering-problemen-kein-freier-zugang-ins-internet-nach-verordnung-eu-20152120-artikel-3-abs-1-m%C3%B6glich/69851402b74a8e54ad55be9f?commentId=69852c68bb85af68bf3bfcf8&replyId=6985303abb85af68bf3ca87e
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Wie wäre es damit?
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.html
Fest steht, hier zu Schimpfen bringt nicht viel.
1
von
vor 3 Stunden
@ulrike.eb Vermutlich wird die Bundesnetzagentur uns hier nicht viel weiterhelfen können. Eine Zusammenarbeit mit einer Schlichtungsstelle schließen viele Unternehmen direkt aus und dies dürfte bei der Telekom auch nicht anders sein (bitte siehe AGBs).
Ich denke wenn man seine Rechte kennt bzw. sich gut informieren kann und diese dann auch verteidigen kann, könnte man es alleine versuchen. Am Besten denke ich mir, wäre hier anwaltliche Hilfe angesagt. Da das Peering Problem wohl seit Jahren bekannt ist und die Telekom hier bekanntermaßen nichts tut, sondern es wird sogar wie man sieht von Telekom-Mitarbeitern verteidigt, erwarte ich hier seitens der Telekom eigentlich auch nichts. Ich werde aber eine gewisse, mir zumutbare Zeit abwarten um zu schauen ob uns hier geholfen wird, schließlich sind auch die Telekom-Mitarbeiter nur Menschen.
Sollte aber der Internetzugang trotzdem nicht einwandfrei funktionieren, werde ich mit anwaltlicher Hilfe zur Sonderkündigung greifen müssen.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Wenn Dir der Nachweis gesetzeskonform (Zitat: durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt") erbringen kannst, dann kannst Du auch kündigen. Mach es, dann sehen wir weiter. Ansonsten sind es nur wilde Anschuldigungen und Verschwörungstheorien.
von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer
Das war auch jeden Fall der beste Witz des Abends für mich 🤣... vielleicht etwas mit den dahinter stehenden Personen und Vereinen beschäftigen...
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3
von
vor 3 Stunden
@buenni
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 ist eine EU Verordnung (Regulation) und keine Richtlinie.
(bitte siehe den Unterschied hier: https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de )
Eine Verordnung gilt als ganzes für jedes EU Land und somit auch für Deutschland. d.h. Auch alleine nach VERORDNUNG (EU) 2015/2120 stehen uns Verbrauchern Rechte zu, die wir als Grundlage für eine Sonderkündigung nutzen können. Der Nachweis nach §57 TKG ist somit nicht zwangsläufig erforderlich, könnte aber sicherlich den Fall nur noch zu Gunsten des Verbrauchers verstärken und eine andere Grundlage für eine Sonderkündigung schaffen.
Zu https://netzbremse.de/: Schau bitte erst selbst nach, ob dies unabhängig ist oder nicht. Hier (https://epicenter.works/kontakt) sieht man, laut dem Impressumslink, wer hinter dieser Seite steckt. Es ist ein spendenfinanzierter Verein. Hier (https://epicenter.works/transparenz) findet man die Transparenzberichte dazu, von wo die Spendengelder gekommen sind. Dass diese Seite die Cloudflare Infrastruktur für die Speedtests nutzt reicht alleine nicht dafür aus, dass der Verein an sich unbedingt von Cloudflare getrieben wäre. Natürlich schließe ich dies aber nicht komplett aus, Cloudflare könnte ggf. eigene wirtschaftliche und geschäftspolitische Interessen dazu haben. Das ist was ich darüber öffentlich verfügbar gefunden habe, jeder kann sich selbst informieren und darüber entscheiden ob nun https://netzbremse.de/ gut oder schlecht ist.
Das hat am Ende mit dem Kernproblem nichts zu tun, nämlich dass der Telekom Internetanschluss etwa auf eine Hälfte des Internets wegen Peering Problemen nicht zugreifen lässt. Als mein Vertragspartner habe ich nur mit der Telekom zu tun.
0
von
vor 2 Stunden
Das hat am Ende mit dem Kernproblem nichts zu tun, nämlich dass der Telekom Internetanschluss etwa auf eine Hälfte des Internets wegen Peering Problemen nicht zugreifen lässt. Als mein Vertragspartner habe ich nur mit der Telekom zu tun.
@buenni
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 ist eine EU Verordnung (Regulation) und keine Richtlinie.
(bitte siehe den Unterschied hier: https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de )
Eine Verordnung gilt als ganzes für jedes EU Land und somit auch für Deutschland. d.h. Auch alleine nach VERORDNUNG (EU) 2015/2120 stehen uns Verbrauchern Rechte zu, die wir als Grundlage für eine Sonderkündigung nutzen können. Der Nachweis nach §57 TKG ist somit nicht zwangsläufig erforderlich, könnte aber sicherlich den Fall nur noch zu Gunsten des Verbrauchers verstärken und eine andere Grundlage für eine Sonderkündigung schaffen.
Zu https://netzbremse.de/: Schau bitte erst selbst nach, ob dies unabhängig ist oder nicht. Hier (https://epicenter.works/kontakt) sieht man, laut dem Impressumslink, wer hinter dieser Seite steckt. Es ist ein spendenfinanzierter Verein. Hier (https://epicenter.works/transparenz) findet man die Transparenzberichte dazu, von wo die Spendengelder gekommen sind. Dass diese Seite die Cloudflare Infrastruktur für die Speedtests nutzt reicht alleine nicht dafür aus, dass der Verein an sich unbedingt von Cloudflare getrieben wäre. Natürlich schließe ich dies aber nicht komplett aus, Cloudflare könnte ggf. eigene wirtschaftliche und geschäftspolitische Interessen dazu haben. Das ist was ich darüber öffentlich verfügbar gefunden habe, jeder kann sich selbst informieren und darüber entscheiden ob nun https://netzbremse.de/ gut oder schlecht ist.
Das hat am Ende mit dem Kernproblem nichts zu tun, nämlich dass der Telekom Internetanschluss etwa auf eine Hälfte des Internets wegen Peering Problemen nicht zugreifen lässt. Als mein Vertragspartner habe ich nur mit der Telekom zu tun.
und genau das ist eine unbelegte Unterstellung.
Die Probleme entstehen meistens dadurch, dass der Server/Dienstebetreiber eine schlechte / langsame Router zu Dir festgelegt hat.
Wer bestimmt die Route konkret?
0
von
vor 2 Stunden
@buenni Danke erstmals für die ausführliche Erklärung.
Die Beweislast, ob es an der Telekom liegt oder an einem Peering -Provider, liegt ausschließlich bei der Telekom und nicht bei mir als Endverbraucher. Ich zahle für meinen Internetzugang und erwarte ein freier und offener Zugang ins gesamte öffentliche Internet. Ich kann beweisen, dass der Zugang bei mir an der Verbrauchsstelle leider nicht einwandfrei ist und etwa die Hälfte des Internets mir nicht mit dem Telekom-Internetanschluss aktuell zugänglich ist.
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