Gelöst
Mindest-Bandbreite 10 MBit/s wird nicht erreicht
vor 3 Jahren
Hallo,
laut der Presse gibt es mittlerweile ein Recht auf eine Mindest-Bandbreite von 10 MBit/s bei Festnetzanschlüssen. Mein Anschluss hat derzeit 6 MBit/s Download und 2 MBit/s Upload, höhere Bandbreiten sind bei der Telekom nicht verfügbar.
Ein alternativer Anbieter stellt vor Ort Glasfaseranschlüsse zur Verfügung, die Fasern liegen sogar schon im Haus, nur komme ich bisher nicht aus dem Vertrag mit der Telekom heraus (läuft noch 12 Monate).
Wie will die Telekom den Anspruch auf die Mindest-Bandbreite erfüllen und wenn nicht möglich, gibt es aufgrund der Anforderungen der BNetzA jetzt ein Sonderkündigungsrecht?
Nur um es klar zu stellen, ich würde mit diesem Anschluss gerne bei der Telekom bleiben, aber ich brauche halt auch zeitgemäßes Internet...
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vor 3 Jahren
Wie will die Telekom den Anspruch auf die Mindest-Bandbreite erfüllen und wenn nicht möglich, gibt es aufgrund der Anforderungen der BNetzA jetzt ein Sonderkündigungsrecht?
Nö .. gibt es nicht. 😄
Erstmal musst du über die BNetzA feststellen lassen, wer vor Ort der Grundversorger ist.
Also das Pferd nicht versuchen von hinten aufzuzäumen.
Die Telekom liefert ja scheinbar das, was ihr zwei vereinbart habt.
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von
vor 3 Jahren
Sind die Mindestbandbreiten eigentlich schon durch?
Oder sind das alles nur Entwürfe?
Problem an der Sache. Es ist halt Null geregelt, was mit bestehenden Verträgen passiert.
Also ja, deine Mindestvertragslaufzeit wirst du erfüllen müssen.
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von
vor 3 Jahren
Das ist schon durch und auch aktiv.
Naja - erstmal muss er sich bei der BNetzA melden, wenn er von keinem Anbieter dort die Grundversorgung mit 10 Mbit/s bekommt. Die BNetzA muss dann das Verfahren starten, dass ein Grundversorgung vor Ort ausgewählt und ggf. bestimmt wird. Dieser erhält ja dann die Verpflichtung die Grundversorgung herzustellen.
Wenn es jetzt hier in dem Fall als Beispiel nicht die Telekom ist aber ein anderer Anbieter zum Grundversorger wird und mehr als die 6 Mbit/s der Telekom anbietet (und halt mindestens die 10 Mbit/s) kann der Verbraucher ja zum Grundversorger wechseln. (wenn seine Verträge durch sind) und wird Grundversorgt.
Ist wie bei Strom/Gas .. da wird der Verbraucher ja auch nicht dazu gezwungen, beim Grundversorger zu bleiben. Wenn er zu einem anderen Anbieter will, der evtl. nicht einmal die Rahmenbedingungen der Grundversorgung komplett erfüllt, ist das kein Drama. Hauptsache er hätte die Wahl zur Grundversorgung.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Das ist schon durch und auch aktiv.
Naja - erstmal muss er sich bei der BNetzA melden, wenn er von keinem Anbieter dort die Grundversorgung mit 10 Mbit/s bekommt. Die BNetzA muss dann das Verfahren starten, dass ein Grundversorgung vor Ort ausgewählt und ggf. bestimmt wird. Dieser erhält ja dann die Verpflichtung die Grundversorgung herzustellen.
Wenn es jetzt hier in dem Fall als Beispiel nicht die Telekom ist aber ein anderer Anbieter zum Grundversorger wird und mehr als die 6 Mbit/s der Telekom anbietet (und halt mindestens die 10 Mbit/s) kann der Verbraucher ja zum Grundversorger wechseln. (wenn seine Verträge durch sind) und wird Grundversorgt.
Ist wie bei Strom/Gas .. da wird der Verbraucher ja auch nicht dazu gezwungen, beim Grundversorger zu bleiben. Wenn er zu einem anderen Anbieter will, der evtl. nicht einmal die Rahmenbedingungen der Grundversorgung komplett erfüllt, ist das kein Drama. Hauptsache er hätte die Wahl zur Grundversorgung.
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vor 3 Jahren
Recht auf eine Mindest-Bandbreite von 10 MBit/s bei Festnetzanschlüssen
"Sollte Ihre Verbindung nicht den vorgegebenen Werten des neuen Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten entsprechen, und kein Anbieter Ihnen eine angemessene Verbindung anbieten, können Sie sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden"
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html
Das Mindestversorgungsdurchsetzungsverfahren greift bei dir nicht, da es einen anderen Anbieter gibt.
Ein Sonderkündigungsrecht hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen - somit bleibt für dich nur Wahl zwischen Warten oder doppelt Bezahlen.
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vor 3 Jahren
Wie will die Telekom den Anspruch auf die Mindest-Bandbreite erfüllen
Muß sie nicht, da zum Einen Glasfaser verfügbar ist und zum Anderen die Mindestbandbreite auch über Satellit gewährleistet wird. Das Recht auf Mindestbandbreite existiert nur auf dem Papier. Verfügbar ist es überall und das Recht somit erfüllt.
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von
vor 3 Jahren
Ich denke mal, das TKG wid die nächsten Jahre noch viele Gerichte gut auslasten werden. Oder glaubt wer, das die Unternehmen sich einen "angeordneten" Verstoß gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit in unternehmerischer Tätigkeit einfach so mir nichts dir nichts gefallen lassen ohne Kompensation?
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Jahren
nur komme ich bisher nicht aus dem Vertrag mit der Telekom heraus (läuft noch 12 Monate).
Hast Du den aktuellen Vertrag tatsächlich erst vor einem Jahr abgeschlossen und hast jetzt noch 12 Monate von der 24-monatigen MVLZ "übrig"?
Oder ist die MVLZ schon abgelaufen, und Du nimmst (fälschlich) an, der Vertrag hätte sich um 12 Monate verlängert?
Falls die MVLZ abgelaufen ist, kannst Du seit Änderung des TKG jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen - auch wenn in Deinen Vertragsunterlagen noch steht, der Vertrag würde sich um jeweils 12 Monate verlängern.
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Uneingeloggter Nutzer
von