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Muss ich die Gutschrift für den Anbieterwechsel zurückzahlen?

2 years ago

Hallo in die Runde. Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen, auch wenn ich etwas weiter ausholen muss.

Im August 2022 war ein Telekom-Vertriebler bei uns im Haus und hat mir einen Wechsel zur Telekom angeboten. Der Vertrag wurde geschlossen, der Anschluss sollte am 16.01.2023 gelegt werden.  An dem Tag war ein Techniker bei mir im Haus, der jedoch feststellte, dass kein DSL-Anschluss vorliegt und der Anschluss somit nicht gelegt werden kann. Dies teilten sowohl er als auch ich am selben Tag der Telekom mit. Die Telekom bat mich, mit dem Hauseigentümer zu klären, ob ein Anschluss gelegt werden könne. Dies tat ich, und am 24.01.2023 teilte ich der Telekom per SMS mit, dass der Hauseigentümer es ablehnte, einen Telekomanschluss zu legen, und ich bat die Telekom also, den Auftrag zu stornieren. Dies geschah auch, ich schickte die Geräte zurück und kehrte zu meinem alten Anbieter zurück. Im Februar erhielt ich eine Gutschrift von der Telekom über 58, 79 Euro (Rechnung vom 21.02.). Ich wunderte mich zwar, dachte aber, dass es eine Art Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Nachteile sei. Nun, vier Monate später, bekomme ich eine Rechnung von der Telekom über knapp 70 Euro - ich soll die Gutschrift für den Anbieterwechsel zurückzahlen. Der Kundenservice behauptet, ich sei verpflichtet, die Gutschrift zurückzuzahlen und droht mir mit Mahnkosten. Meine Frage an die Community: Bin ich tatsächlich verpflichtet, diese Gutschrift zurückzuzahlen?

- Die Telekom hat Fehler gemacht, die ich nicht zu verantworten habe. So hätte doch bereits der Vertriebler prüfen müssen/können, ob ein Anschluss überhaupt vorhanden oder technisch möglich ist. Ich als Mieterin/Kundin kann das nicht wissen. Dass der Anbieterwechsel nicht durchgeführt werden konnte, habe ich nicht zu verantworten.

- Der Kundenservice auf WhatsApp behauptet, die Gutschrift sei angewiesen worden, bevor der Auftrag storniert wurde bzw. bevor klar war, dass der Anbieterwechsel nicht zustandekommt. Damit wird begründet, dass ich verpflichtet sei, die Gutschrift zurückzuzahlen. Es bedeutet aber, dass die Gutschrift vor dem 16.01. bzw. 24.01. angewiesen wurde, was mir recht merkwürdig vorkommt (ich weise doch keine Gutschrift an, bevor der Wechsel vollständig geklappt hat?). Die Telekom hätte mir die Gutschrift doch gar nicht überweisen müssen.

- Ich finde in den AGB und auf der Website keine Angaben dazu, dass ein Kunde verpflichtet ist, eine Gutschrift zurückzuzahlen. Es muss doch aber eine rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise geben. 

- Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ... und der Kundenservice war einigermaßen chaotisch. Auf Nachfragen oder Kritik per SMS wurde einfach nicht geantwortet, am Telefon war man nicht in der Lage mir zu helfen. 

Kann mir jemand in der Frage weiterhelfen?

Danke und viele Grüße

 

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28

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      2 years ago

      Die Antwort von der Telekom hast du doch bereits. 
      Das Geld muss zurück, schließlich kam kein Vertrag zustande. 

      Eine Rechtsberatung wirst du hier im Forum nicht erhalten dürfen. 

      0

    • 2 years ago

      @KaNaTe Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass die Gutschrift hinfällig geworden ist, weil es ja nicht zum vereinbarten Wechsel (warum auch immer) gekommen ist. Zurückzahlen.

      Im Übrigen würde ich versuchen, herauszubekommen, ob sich der Eigentümer überhaupt in dieser Form querstellen kann.

      1

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      2 years ago

      wolliballa

      Im Übrigen würde ich versuchen, herauszubekommen, ob sich der Eigentümer überhaupt in dieser Form querstellen kann.

      Im Übrigen würde ich versuchen, herauszubekommen, ob sich der Eigentümer überhaupt in dieser Form querstellen kann.
      wolliballa
      Im Übrigen würde ich versuchen, herauszubekommen, ob sich der Eigentümer überhaupt in dieser Form querstellen kann.

      Er kann die Verlegung einer Endleitung verweigern. Eine Grundversorgung ist schließlich über den Fremdanbieter gegeben. Einfach mal einen Blick in den Mietvertrag werfen. Zwinkernd

       

      Alles Weitere geht schon in Richtung "Unterschlagung".

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    • 2 years ago

      KaNaTe

      Hallo in die Runde. Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen, auch wenn ich etwas weiter ausholen muss. Im August 2022 war ein Telekom-Vertriebler bei uns im Haus und hat mir einen Wechsel zur Telekom angeboten. Der Vertrag wurde geschlossen, der Anschluss sollte am 16.01.2023 gelegt werden. An dem Tag war ein Techniker bei mir im Haus, der jedoch feststellte, dass kein DSL-Anschluss vorliegt und der Anschluss somit nicht gelegt werden kann. Dies teilten sowohl er als auch ich am selben Tag der Telekom mit. Die Telekom bat mich, mit dem Hauseigentümer zu klären, ob ein Anschluss gelegt werden könne. Dies tat ich, und am 24.01.2023 teilte ich der Telekom per SMS mit, dass der Hauseigentümer es ablehnte, einen Telekomanschluss zu legen, und ich bat die Telekom also, den Auftrag zu stornieren. Dies geschah auch, ich schickte die Geräte zurück und kehrte zu meinem alten Anbieter zurück. Im Februar erhielt ich eine Gutschrift von der Telekom über 58, 79 Euro (Rechnung vom 21.02.). Ich wunderte mich zwar, dachte aber, dass es eine Art Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Nachteile sei. Nun, vier Monate später, bekomme ich eine Rechnung von der Telekom über knapp 70 Euro - ich soll die Gutschrift für den Anbieterwechsel zurückzahlen. Der Kundenservice behauptet, ich sei verpflichtet, die Gutschrift zurückzuzahlen und droht mir mit Mahnkosten. Meine Frage an die Community: Bin ich tatsächlich verpflichtet, diese Gutschrift zurückzuzahlen? - Die Telekom hat Fehler gemacht, die ich nicht zu verantworten habe. So hätte doch bereits der Vertriebler prüfen müssen/können, ob ein Anschluss überhaupt vorhanden oder technisch möglich ist. Ich als Mieterin/Kundin kann das nicht wissen. Dass der Anbieterwechsel nicht durchgeführt werden konnte, habe ich nicht zu verantworten. - Der Kundenservice auf WhatsApp behauptet, die Gutschrift sei angewiesen worden, bevor der Auftrag storniert wurde bzw. bevor klar war, dass der Anbieterwechsel nicht zustandekommt. Damit wird begründet, dass ich verpflichtet sei, die Gutschrift zurückzuzahlen. Es bedeutet aber, dass die Gutschrift vor dem 16.01. bzw. 24.01. angewiesen wurde, was mir recht merkwürdig vorkommt (ich weise doch keine Gutschrift an, bevor der Wechsel vollständig geklappt hat?). Die Telekom hätte mir die Gutschrift doch gar nicht überweisen müssen. - Ich finde in den AGB und auf der Website keine Angaben dazu, dass ein Kunde verpflichtet ist, eine Gutschrift zurückzuzahlen. Es muss doch aber eine rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise geben. - Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ... und der Kundenservice war einigermaßen chaotisch. Auf Nachfragen oder Kritik per SMS wurde einfach nicht geantwortet, am Telefon war man nicht in der Lage mir zu helfen. Kann mir jemand in der Frage weiterhelfen? Danke und viele Grüße

      Hallo in die Runde. Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen, auch wenn ich etwas weiter ausholen muss.

      Im August 2022 war ein Telekom-Vertriebler bei uns im Haus und hat mir einen Wechsel zur Telekom angeboten. Der Vertrag wurde geschlossen, der Anschluss sollte am 16.01.2023 gelegt werden.  An dem Tag war ein Techniker bei mir im Haus, der jedoch feststellte, dass kein DSL-Anschluss vorliegt und der Anschluss somit nicht gelegt werden kann. Dies teilten sowohl er als auch ich am selben Tag der Telekom mit. Die Telekom bat mich, mit dem Hauseigentümer zu klären, ob ein Anschluss gelegt werden könne. Dies tat ich, und am 24.01.2023 teilte ich der Telekom per SMS mit, dass der Hauseigentümer es ablehnte, einen Telekomanschluss zu legen, und ich bat die Telekom also, den Auftrag zu stornieren. Dies geschah auch, ich schickte die Geräte zurück und kehrte zu meinem alten Anbieter zurück. Im Februar erhielt ich eine Gutschrift von der Telekom über 58, 79 Euro (Rechnung vom 21.02.). Ich wunderte mich zwar, dachte aber, dass es eine Art Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Nachteile sei. Nun, vier Monate später, bekomme ich eine Rechnung von der Telekom über knapp 70 Euro - ich soll die Gutschrift für den Anbieterwechsel zurückzahlen. Der Kundenservice behauptet, ich sei verpflichtet, die Gutschrift zurückzuzahlen und droht mir mit Mahnkosten. Meine Frage an die Community: Bin ich tatsächlich verpflichtet, diese Gutschrift zurückzuzahlen?

      - Die Telekom hat Fehler gemacht, die ich nicht zu verantworten habe. So hätte doch bereits der Vertriebler prüfen müssen/können, ob ein Anschluss überhaupt vorhanden oder technisch möglich ist. Ich als Mieterin/Kundin kann das nicht wissen. Dass der Anbieterwechsel nicht durchgeführt werden konnte, habe ich nicht zu verantworten.

      - Der Kundenservice auf WhatsApp behauptet, die Gutschrift sei angewiesen worden, bevor der Auftrag storniert wurde bzw. bevor klar war, dass der Anbieterwechsel nicht zustandekommt. Damit wird begründet, dass ich verpflichtet sei, die Gutschrift zurückzuzahlen. Es bedeutet aber, dass die Gutschrift vor dem 16.01. bzw. 24.01. angewiesen wurde, was mir recht merkwürdig vorkommt (ich weise doch keine Gutschrift an, bevor der Wechsel vollständig geklappt hat?). Die Telekom hätte mir die Gutschrift doch gar nicht überweisen müssen.

      - Ich finde in den AGB und auf der Website keine Angaben dazu, dass ein Kunde verpflichtet ist, eine Gutschrift zurückzuzahlen. Es muss doch aber eine rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise geben. 

      - Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ... und der Kundenservice war einigermaßen chaotisch. Auf Nachfragen oder Kritik per SMS wurde einfach nicht geantwortet, am Telefon war man nicht in der Lage mir zu helfen. 

      Kann mir jemand in der Frage weiterhelfen?

      Danke und viele Grüße

       

      KaNaTe

      Hallo in die Runde. Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen, auch wenn ich etwas weiter ausholen muss.

      Im August 2022 war ein Telekom-Vertriebler bei uns im Haus und hat mir einen Wechsel zur Telekom angeboten. Der Vertrag wurde geschlossen, der Anschluss sollte am 16.01.2023 gelegt werden.  An dem Tag war ein Techniker bei mir im Haus, der jedoch feststellte, dass kein DSL-Anschluss vorliegt und der Anschluss somit nicht gelegt werden kann. Dies teilten sowohl er als auch ich am selben Tag der Telekom mit. Die Telekom bat mich, mit dem Hauseigentümer zu klären, ob ein Anschluss gelegt werden könne. Dies tat ich, und am 24.01.2023 teilte ich der Telekom per SMS mit, dass der Hauseigentümer es ablehnte, einen Telekomanschluss zu legen, und ich bat die Telekom also, den Auftrag zu stornieren. Dies geschah auch, ich schickte die Geräte zurück und kehrte zu meinem alten Anbieter zurück. Im Februar erhielt ich eine Gutschrift von der Telekom über 58, 79 Euro (Rechnung vom 21.02.). Ich wunderte mich zwar, dachte aber, dass es eine Art Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Nachteile sei. Nun, vier Monate später, bekomme ich eine Rechnung von der Telekom über knapp 70 Euro - ich soll die Gutschrift für den Anbieterwechsel zurückzahlen. Der Kundenservice behauptet, ich sei verpflichtet, die Gutschrift zurückzuzahlen und droht mir mit Mahnkosten. Meine Frage an die Community: Bin ich tatsächlich verpflichtet, diese Gutschrift zurückzuzahlen?

      - Die Telekom hat Fehler gemacht, die ich nicht zu verantworten habe. So hätte doch bereits der Vertriebler prüfen müssen/können, ob ein Anschluss überhaupt vorhanden oder technisch möglich ist. Ich als Mieterin/Kundin kann das nicht wissen. Dass der Anbieterwechsel nicht durchgeführt werden konnte, habe ich nicht zu verantworten.

      - Der Kundenservice auf WhatsApp behauptet, die Gutschrift sei angewiesen worden, bevor der Auftrag storniert wurde bzw. bevor klar war, dass der Anbieterwechsel nicht zustandekommt. Damit wird begründet, dass ich verpflichtet sei, die Gutschrift zurückzuzahlen. Es bedeutet aber, dass die Gutschrift vor dem 16.01. bzw. 24.01. angewiesen wurde, was mir recht merkwürdig vorkommt (ich weise doch keine Gutschrift an, bevor der Wechsel vollständig geklappt hat?). Die Telekom hätte mir die Gutschrift doch gar nicht überweisen müssen.

      - Ich finde in den AGB und auf der Website keine Angaben dazu, dass ein Kunde verpflichtet ist, eine Gutschrift zurückzuzahlen. Es muss doch aber eine rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise geben. 

      - Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ... und der Kundenservice war einigermaßen chaotisch. Auf Nachfragen oder Kritik per SMS wurde einfach nicht geantwortet, am Telefon war man nicht in der Lage mir zu helfen. 

      Kann mir jemand in der Frage weiterhelfen?

      Danke und viele Grüße

       


      Mal ehrlich, es ist eine Gutschrift für einen Anbieterwechsel, dieser hat nicht stattgefunden, somit keine Berechtigung für die Gutschrift für ein Anbieterwechsel. Nur mal den gesunden Menschenverstand einsetzen.

      2

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      2 years ago

      @KaNaTe Ich erkenne auch nicht die "Unfähigkeit" der Telekom sondern die Verweigerung des Eigentümers. Daher-> Kein Anbieterwechsel-> kein Wechselbonus. Alles Ok so weit. 

      Answer

      from

      2 years ago

      KaNaTe

      Es muss doch aber eine rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise geben.

      Es muss doch aber eine rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise geben. 
      KaNaTe
      Es muss doch aber eine rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise geben. 

      Gibt es,

      BGB § 812 Herausgabeanspruch

      (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

       

       

      KaNaTe

      - Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ... und der Kundenservice war einigermaßen chaotisch. Auf Nachfragen oder Kritik per SMS wurde einfach nicht geantwortet, am Telefon war man nicht in der Lage mir zu helfen.

      - Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ... und der Kundenservice war einigermaßen chaotisch. Auf Nachfragen oder Kritik per SMS wurde einfach nicht geantwortet, am Telefon war man nicht in der Lage mir zu helfen. 
      KaNaTe
      - Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ... und der Kundenservice war einigermaßen chaotisch. Auf Nachfragen oder Kritik per SMS wurde einfach nicht geantwortet, am Telefon war man nicht in der Lage mir zu helfen. 

      Zivilrecht. Einfach behalten ist trotzdem nicht.

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      Answer

      from

    • 2 years ago

      KaNaTe

      Meine Frage an die Community: Bin ich tatsächlich verpflichtet, diese Gutschrift zurückzuzahlen?

      Meine Frage an die Community: Bin ich tatsächlich verpflichtet, diese Gutschrift zurückzuzahlen?
      KaNaTe
      Meine Frage an die Community: Bin ich tatsächlich verpflichtet, diese Gutschrift zurückzuzahlen?

      Ich denke das ist was das bürgerliche Gesetzbuch für einen solchen Fall auch sagt.

       

       

      KaNaTe

      Die Telekom hat Fehler gemacht

      Die Telekom hat Fehler gemacht
      KaNaTe
      Die Telekom hat Fehler gemacht

      Du möglicherweise auch.

       

       

      KaNaTe

      Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ...

      Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ...
      KaNaTe
      Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ...

      Wenn Du denkst, dass die Telekom schuldhaft bei Dir gehandelt hat sodass ein Schaden entstanden ist, dann könntest Du natürlich probieren, das über einen Rechtsanwalt als Schadenersatz einzufordern. Ist aber risky -  kann sein, dass Du auch noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibst.

      0

    • 2 years ago

      KaNaTe

      An dem Tag war ein Techniker bei mir im Haus, der jedoch feststellte, dass kein DSL-Anschluss vorliegt und der Anschluss somit nicht gelegt werden kann

      An dem Tag war ein Techniker bei mir im Haus, der jedoch feststellte, dass kein DSL-Anschluss vorliegt und der Anschluss somit nicht gelegt werden kann
      KaNaTe
      An dem Tag war ein Techniker bei mir im Haus, der jedoch feststellte, dass kein DSL-Anschluss vorliegt und der Anschluss somit nicht gelegt werden kann

      Wo fehlt der DSL Anschluss bis in den „Keller“ oder. in die Wohnung?

       

      Natürlich musst duden Betrag den du zu unrecht erhalten hast zurückgeben.

      Schliesslich hast du ihn wegen des Anbieterwechsels erhalten der nicht stattgefunden hat.

      17

      Answer

      from

      2 years ago

      KaNaTe

      laut Servicenachweis: „es wurde nie ein DSL Anschluss gebaut, kein APL und Endleitung vorhanden“.

      laut Servicenachweis: „es wurde nie ein DSL Anschluss gebaut, kein APL und Endleitung vorhanden“. 
      KaNaTe
      laut Servicenachweis: „es wurde nie ein DSL Anschluss gebaut, kein APL und Endleitung vorhanden“. 

      Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt.

       

      KaNaTe

      Es ist ein Neubau, aber zuvor war hier ein Sportplatz mit Vereinsheim, die könnten einen Telekomanschluss gehabt haben.

      Es ist ein Neubau, aber zuvor war hier ein Sportplatz mit Vereinsheim, die könnten einen Telekomanschluss gehabt haben.  
      KaNaTe
      Es ist ein Neubau, aber zuvor war hier ein Sportplatz mit Vereinsheim, die könnten einen Telekomanschluss gehabt haben.  

      Du könntest ja mal Tante google anwerfen, ob die für die Adresse uns fürs Vereinsheim eine Festnetznummer ausspuckt.

       

      Und falls ja - dann mit dem Wiedergutmachungswunsch auf Hausverwaltung/Eigentümer zugehen.

      Answer

      from

      2 years ago

      @muc80337_2  schrieb:
      Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt.

      ich nicht unbedingt.

      Altes Gebäude mit Anschluss abgerissen ohne Info an die Telekom.

      Neu gebaut und nun hat jemand DSL bestellt.

       

      Woher soll die Telekom wissen, dass der APL auf dem Müll ist

      Answer

      from

      2 years ago

      Stefan

      muc80337_2 Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt. Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt. muc80337_2 Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt. ich nicht unbedingt.

      muc80337_2

      Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt.

      Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt.
      muc80337_2
      Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt.

      ich nicht unbedingt.

      Stefan
      muc80337_2

      Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt.

      Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt.
      muc80337_2
      Ich habe übrigens leichte Zweifel ob das so stimmt.

      ich nicht unbedingt.


      ?

      Ich habe leichte Zweifel ob das so stimmt, dass noch nie ein APL vorhanden war.

       

      Jetzt verheddern wir uns gleich im Dickicht doppelter Negationen und ähnlichem.

      Ich denke wir meinen dasselbe.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 2 years ago

      Danke für eure schnelle  Antworten, ihr habt mir weitergeholfen.
      Einige von euch könnten ihren Ton „überarbeiten“. Einfach die Frage beantworten, fertig. ;o) 

      1

      Answer

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      2 years ago

      @KaNaTe  schrieb:
      Einige von euch könnten ihren Ton „überarbeiten“. Einfach die Frage beantworten, fertig. ;o) 

      Du meinst sicher wegen den Worten "gesuder Menschenverstand". Mal anders gefragt, die Telekom hätte Dir die 69,95 € Anschlussgebühr in Rechnung gestellt und würde die jetzt einbehalten, was würdest Du dazu sagen? Ich würde vom gesunden Menschenverstand sogar sagen, das wäre brechtigt, der ganza Apparat der hier angetreten wurde mit Technuiker, Anfahrt u. s. w. hatte weitaus höhere Kosten verursacht und es nicht die Schuld der Telekom dass kein Anschluss zustande kam. Da kann man noch froh sein, dass die Telekom nicht die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellt.

      Unlogged in user

      Answer

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    • Accepted Solution

      accepted by

      2 years ago

      Hallo @KaNaTe,

       

      die Gutschrift von 69,95 Euro ist für Kunden, die einen Anbieterwechsel vollzogen haben. Sie annulliert das normalerweise bei einem Neuanschluss anfallende Bereitstellungsentgelt von 69,95 Euro. Wir incentivieren damit Kunden zur Telekom zu wechseln, da auf diese Weise keine zusätzlichen Kosten anfallen.

       

      Ihr Auftrag musste storniert werden. Die Gutschrift hätte nach Auftragsstorno ausgesteuert werden sollen und wäre somit nicht zur Auszahlung gelangt.

       

      Diese Gutschrift ist keine Kulanz für entstandene Unannehmlichkeiten.

      Sie sind verpflichtet den Betrag zu erstatten.

      Vielen Dank für Ihr Verständnis.

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

      0

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