Gelöst
Nach Umzug 2 Jahre verlängert.
vor 6 Jahren
Ist das normal bei der Telekom das ein Vertrag automatisch nach einen Umzug 2Jahre verlängert wird hab mit meinen Bruder zusammen gekündigt (selbe Zeit selber Anbieter selbes Haus) bei ihm wurde nix verlängert. Und mir sagt man hätte ja kündigen können in den 2 Wochen was ein Witz.Und noch 80 Euro dafür gezahlt. I'm Anhang woran ich es erkennen sollte was ein Witz. Telekom verar scht Kunden einfache Sache
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vor 6 Jahren
Herzlich willkommen @Gelöschter Nutzer
Wurde der Anschluss 1:1 nach dem TKG umgezogen? Nur dann bleibt der Anschluss so und Sonderkündigung wäre nur wenn die Telekom den Anschluss nicht nach TKG bereitstellen kann! Bitte befülle mal das Profil https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata und kurz hier Bescheid geben ☺️ Es könnte ein Fehler sein oder am neuen Wohnort wurde auf ein anderes DSL-Profil geschaltet? Auf jeden Fall sollte da ein Teamie drauf schauen
Viele Grüße
5
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ach und das erkenn ich an diesen 2 Daten vom Datum am Telefon wurde nix davon gesagt und im Schreiben steht auch nix bis auf das Datum zu er kennen.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ähm also wenn ich eine Auftragsbestätigung bekomme dann lese ich die durch und wenn irgend etwas unklar ist dann frage ich nach.
Unter dem Datum findest du bei der Beschreibung des Tarifes folgenden Text:
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate, KÜndigungsfrist.....
Also eindeutiger geht es ja wohl nicht.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Und kosten sind gleich genauso viel hab ich vor meinen Umzug bezahlt ja klar nach 3 Monaten weil ich kündigen wollte im December deswegen sah ich es im Kunden center. Egal mach die 2 Jahre danach ist der Verein gestorben. Und schüss
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank, dass Sie bereits Daten im Profil hinterlegt haben.
Lt. System wurde mit dem Umzug eine neuere Tarifgeneration gebucht. Ein Umzug nach TKG kann ich nicht erkennen.
Leider kann ich hier auch keine andere Antwort geben. Was damals (war ja immerhin schon im Mai 2019) genau im Telefonat besprochen wurde, kann ich hier nicht wirklich nachvollziehen. Daher können wir hier auch nur auf die 14tägige Widerrufsfrist hinweisen, die mit Meldung Ende August leider schon abgelaufen war.
Die Details stehen -wie @CobraCane bereits erwähnt hat- auf der Umzugsbestätigung. Gerne auch mit der Umzugsbestätigung von Ihrem Bruder vergleichen. Da sollten die Unterschiede auf jeden Fall auffallen.
Viele Grüße
Oliver I.
5
Antwort
von
vor 6 Jahren
@CobraCane
Habe gerade erst mitgelesen - und mich fast kaputtgelacht:
Die Festnetznr. von "Gelöschtem Nutzer" ist wunderbar in Klarschrift im Anhang des
Eingangsposts zu lesen - man braucht nur den Anhang mit der "Zoom"-Funktion des
Browsers zu vergrößern.
Bitte Anhang entfernen - danke!
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Danke, ist mir garnicht aufgefallen. Hab den Anhang entfernt.
Antwort
von
vor 6 Jahren
@CobraCane
Gern geschehen - "Reisende", pardon: "Kunden, die die Telekom als Abzocker bezeichnen",
erhalten evtl. durch Umzug in ein anderes Vorwahlgebiet ohnehin bald eine andere Rufnummer -
soll man zwar nicht aufhalten, aber zumindest vor Telefon-Spam schützen"...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
da mir das gleiche passiert ist, habe ich nicht nur bei der Verbraucherzentrale sondern auch bei den Rechtsanwälten geforscht und es gibt dazu eine klare Aussage:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."
Rechtsanwalt.pdf
3
Antwort
von
vor 4 Jahren
@EastMojo
Genau das was dein Anwalt dir (vermutlich gegen Geld) erklärt hat hättest du auch hier von uns erfahren können.
Das ist ein Umzug nach TKG den man auch so bei der Telekom machen kann.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern zeigt sich die Telekom da sogar kulant und die 3 Monate fangen an zu zählen wenn man sich bei der Telekom meldet und nicht erst dann wenn man umzieht.
Antwort
von
vor 4 Jahren
falls das Anliegen aktuell ist, gehe ich das Thema gerne mit dir an und prüfe den Vorgang.
Hierzu kannst du deine Daten im Pofil hinterlegen und mir eine kurze Rückmeldung geben, wann ich dich am besten erreichen kann.
Viele Grüße
Marcel M.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Marcel M.
helfen?
Dann höchstens damit ihm Manieren beizubringen, ansonsten kam da nichts mehr.
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Durch-Umzug-ploetzliche-Vertragsverlaengerung/m-p/5293744/highlight/true#M351200
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
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