Nutzung einer privaten G.fast DPU
24 hours ago
Liebe Community,
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Nun stellt sich die Frage, ob die Telekom sich auf G.fast DPUs aufschaltet und entsprechende Glasfasertarife anbietet, wenn weder ihr selbst die DPU gehört noch einem Konkurrenzunternehmen, bei dem sie eine solche Nutzung ggf. nur entgeltlich erhalten würde?
Hat jemand mit der Verwendung eigener DPUs Erfahrung?
Für die Antworten bereits besten Dank vorab
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4 months ago
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24 hours ago
Nun stellt sich die Frage, ob die Telekom sich auf G.fast DPUs aufschaltet und entsprechende Glasfasertarife anbietet, wenn weder ihr selbst die DPU gehört noch einem Konkurrenzunternehmen, bei dem sie eine solche Nutzung ggf. nur entgeltlich erhalten würde?
Liebe Community,
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Nun stellt sich die Frage, ob die Telekom sich auf G.fast DPUs aufschaltet und entsprechende Glasfasertarife anbietet, wenn weder ihr selbst die DPU gehört noch einem Konkurrenzunternehmen, bei dem sie eine solche Nutzung ggf. nur entgeltlich erhalten würde?
Hat jemand mit der Verwendung eigener DPUs Erfahrung?
Für die Antworten bereits besten Dank vorab
Nein, tut sie nicht.
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23 hours ago
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Liebe Community,
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Nun stellt sich die Frage, ob die Telekom sich auf G.fast DPUs aufschaltet und entsprechende Glasfasertarife anbietet, wenn weder ihr selbst die DPU gehört noch einem Konkurrenzunternehmen, bei dem sie eine solche Nutzung ggf. nur entgeltlich erhalten würde?
Hat jemand mit der Verwendung eigener DPUs Erfahrung?
Für die Antworten bereits besten Dank vorab
Wurde dort ein FTTH GF-AP gesetzt oder wirklich FTTB ?
bei FTTB baut der GF-Netzbetreiber auch die DPU
(weil gehört zu seiner GF-Netztechnik; das Konstrukt GF-Netzbetreiber baut einen FTTB GF-AP und Kunde stellt die DPU (und wartet + entstört die) kenn ich nicht.)
An einen FTTH GF-AP kann keine DPU angebaut werden, weil das andere GF Ende ganz wo anders enden muß.
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23 hours ago
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt.
Liebe Community,
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Nun stellt sich die Frage, ob die Telekom sich auf G.fast DPUs aufschaltet und entsprechende Glasfasertarife anbietet, wenn weder ihr selbst die DPU gehört noch einem Konkurrenzunternehmen, bei dem sie eine solche Nutzung ggf. nur entgeltlich erhalten würde?
Hat jemand mit der Verwendung eigener DPUs Erfahrung?
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@lordlomo
Möglicherweise verwendest Du FTTB falsch (andere Möglichkeit: ich verstehe das falsch).
Für mich heißt FTTB , dass die Glasfaser bis typischerweise irgendwo im Kellerbereich ankommt und dort entweder auf eine Kupfer-Doppelader ("Telefonleitung") oder auf Koax bis in die Wohnungen umgesetzt wird. Diese Umsetzung kommt vom Anbieter.
Grundsätzlich KÖNNTE ich mir technisch vorstellen, dass im Kellerbereich die Glasfaser ankommt und vom Anbieter ein FTTH -Anschluss bereitgestellt wird - z.B. für WLAN in der Tiefgarage. Da würde dann in Eurem Fall (in Analogie zum Tiefgaragenfall) am FTTH -Anschluss ein Glasfasermodem/Router hängen, der "drahtgebundene" Ausgang Ethernet/LAN. Jetzt wäre ja denkbar - sagen wir 10 kleine Wohneinheiten - das ein einziger 1GBit/s Zugangstarif genutzt wird, über einen Ethernet/LAN-Ausgang des Routers auf eine DPU mit 10 Ausgängen für Kupfer-DA...
Wenn die Telekom FTTH baut, dann will sie bis in die Wohnungen, hat u.a. auch mit regulatorischen Aspekten zu tun. Und wenn sie FTTB baut, dann denke ich kommt (u.a. auch aus regulatorische Aspekten) die DPU von der Telekom.
Poste doch mal das Gerät, das Ihr im Auge habt.
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21 hours ago
Hallo @lordlomo
Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Liebe Community,
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Nun stellt sich die Frage, ob die Telekom sich auf G.fast DPUs aufschaltet und entsprechende Glasfasertarife anbietet, wenn weder ihr selbst die DPU gehört noch einem Konkurrenzunternehmen, bei dem sie eine solche Nutzung ggf. nur entgeltlich erhalten würde?
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Wer kommt denn auf so eine völlig absurde Idee?
Mal davon abgesehen, dass es technisch nicht funktioniert, weil der Netzbetreiber die Anschlüsse darauf programmieren muss, damit sich die G.fast Modem überhaupt am PON anmelden können. Vom Kopplerverhältnis und der Dämpfung will ich jetzt gar nicht erst anfangen.
Aber wenn Geld schon keine Rolle spielt, warum investiert man dann nicht die 6000 Euro, damit der Elektriker ein Inhouse-Glasfasernetz aufbaut und mit einem Gebäudeverteiler abschließt?
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from
21 hours ago
Aber wenn Geld schon keine Rolle spielt, warum investiert man dann nicht die 6000 Euro, damit der Elektriker ein Inhouse-Glasfasernetz aufbaut und mit einem Gebäudeverteiler abschließt?
Hallo @lordlomo
Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Liebe Community,
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Nun stellt sich die Frage, ob die Telekom sich auf G.fast DPUs aufschaltet und entsprechende Glasfasertarife anbietet, wenn weder ihr selbst die DPU gehört noch einem Konkurrenzunternehmen, bei dem sie eine solche Nutzung ggf. nur entgeltlich erhalten würde?
Hat jemand mit der Verwendung eigener DPUs Erfahrung?
Für die Antworten bereits besten Dank vorab
Wer kommt denn auf so eine völlig absurde Idee?
Mal davon abgesehen, dass es technisch nicht funktioniert, weil der Netzbetreiber die Anschlüsse darauf programmieren muss, damit sich die G.fast Modem überhaupt am PON anmelden können. Vom Kopplerverhältnis und der Dämpfung will ich jetzt gar nicht erst anfangen.
Aber wenn Geld schon keine Rolle spielt, warum investiert man dann nicht die 6000 Euro, damit der Elektriker ein Inhouse-Glasfasernetz aufbaut und mit einem Gebäudeverteiler abschließt?
Wir hatten einen Elektriker da. Da lägen wir nicht bei 6.000 Euro, sondern wohl eher bei 60.000 Euro oder noch viel mehr.
Das zumindest, wenn man nicht alles Aufputz haben möchte und um alle Türen und Fenster herum Glasfaser rauf und runter legen wollte, mit der Konsequenz auch alle Wände aufmachen und komplett neu verputzen zu müssen. Die ideale Methode wäre die Verwendung der Leitungsrohre, die bereits die Telefonkabel beinhalten. Der Elektriker schätzt das aber als wahrscheinlich aussichtslos ein, wenn man nicht den gesamten Estrich rausreißen will.
Und Kabelanschluss wurde uns mal hier angeboten (vor längerer Zeit), das hätte im Ausbau 100.000 Euro gekostet.
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from
20 hours ago
sondern wohl eher bei 60.000 Euro oder noch viel mehr
Aber wenn Geld schon keine Rolle spielt, warum investiert man dann nicht die 6000 Euro, damit der Elektriker ein Inhouse-Glasfasernetz aufbaut und mit einem Gebäudeverteiler abschließt?
Hallo @lordlomo
Wer kommt denn auf so eine völlig absurde Idee?
Mal davon abgesehen, dass es technisch nicht funktioniert, weil der Netzbetreiber die Anschlüsse darauf programmieren muss, damit sich die G.fast Modem überhaupt am PON anmelden können. Vom Kopplerverhältnis und der Dämpfung will ich jetzt gar nicht erst anfangen.
Aber wenn Geld schon keine Rolle spielt, warum investiert man dann nicht die 6000 Euro, damit der Elektriker ein Inhouse-Glasfasernetz aufbaut und mit einem Gebäudeverteiler abschließt?
Wir hatten einen Elektriker da. Da lägen wir nicht bei 6.000 Euro, sondern wohl eher bei 60.000 Euro oder noch viel mehr.
Das zumindest, wenn man nicht alles Aufputz haben möchte und um alle Türen und Fenster herum Glasfaser rauf und runter legen wollte, mit der Konsequenz auch alle Wände aufmachen und komplett neu verputzen zu müssen. Die ideale Methode wäre die Verwendung der Leitungsrohre, die bereits die Telefonkabel beinhalten. Der Elektriker schätzt das aber als wahrscheinlich aussichtslos ein, wenn man nicht den gesamten Estrich rausreißen will.
Und Kabelanschluss wurde uns mal hier angeboten (vor längerer Zeit), das hätte im Ausbau 100.000 Euro gekostet.
🤣
Dafür ziehen Osteuropäische Handwerker nen Neubau hoch.
Plan rausholen, Maschinen kaufen (könnte man sogar leihen), paar hundert Meterbünde Schlauch besorgen, paar Eimer Putz, paar Eimer Farbe, nen eimer Brandschutzabdichtug, paar Bohrer und Kleinkram. Fehlt nur noch Zeit und bissel Einsatz.
Dann bekommst selbst nen MFH auf FTTH mi Unterputz hin und gibst dafür keine 10k aus.
Unlogged in user
from
21 hours ago
Wurde dort ein FTTH GF-AP gesetzt oder wirklich FTTB ?
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Liebe Community,
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Nun stellt sich die Frage, ob die Telekom sich auf G.fast DPUs aufschaltet und entsprechende Glasfasertarife anbietet, wenn weder ihr selbst die DPU gehört noch einem Konkurrenzunternehmen, bei dem sie eine solche Nutzung ggf. nur entgeltlich erhalten würde?
Hat jemand mit der Verwendung eigener DPUs Erfahrung?
Für die Antworten bereits besten Dank vorab
Wurde dort ein FTTH GF-AP gesetzt oder wirklich FTTB ?
bei FTTB baut der GF-Netzbetreiber auch die DPU
(weil gehört zu seiner GF-Netztechnik; das Konstrukt GF-Netzbetreiber baut einen FTTB GF-AP und Kunde stellt die DPU (und wartet + entstört die) kenn ich nicht.)
An einen FTTH GF-AP kann keine DPU angebaut werden, weil das andere GF Ende ganz wo anders enden muß.
Es ist ein FTTB Anschluss mit einer Anschlussmöglichkeit für zehn Teilnehmer/Wohneinheiten. Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes FTTB Netz, gefördert aus einem bekannten Bundesförderprogramm, mit dem der Ausbau bisheriger Anschlüsse mit weniger als 10 MBit vorangetrieben wird.
Eine G.fast DPU hat der Netzbetreiber bisher nicht installiert und tut dies entsprechend seines angebotenen Gestattungsvertrages auch nur für ein paar der zehn Anschlüsse unentgeltlich (meiner Erinnerung nach standen im Vertrag vier oder sechs Anschlüsse). Für alle weiteren Wohnungseinheiten will er ein Entgelt erheben. Das Entgelt ist hiesiger Auffassung nicht das Problem, vielmehr sind es die weiteren Bestimmungen des Vertrages. Im Gestattungsvertrag ist zwar vorgesehen, dass er alle anderen Anbietern von Internettarifen (z.B. Telekom) gegen entsprechendes Entgelt auf die G.fast DPU zugreifen lässt - Open Access.
Allerdings verbietet der Vertrag der Hausverwaltung und somit der Eigentümergemeinschaft jedwede Änderung, Ergänzung am Inhouse Netz. Logisch ist das natürlich für Verkabelungen, die an der G.fast DPU angeschlossen sind und (bereits) durch Tarife verwendet werden, damit dadurch der entsprechende Betrieb nicht behindert wird. Das Verbot beinhaltet aber auch eine Ergänzung oder Modernisierung des Inhouse Netzes z.B. dadurch, dass parallel zur bestehenden Kupferverkabelung (Telefonkabel) eine Glasfaser-, Koax- oder Netzwerkverkabelung aufgebaut wird; wohl um mögliche Konkurrenz auszuschließen. Zudem verbietet er den Eigentümern auch einen weiteren Glasfaseranschluss in das Haus legen zu lassen (Überbau), sollte ein anderer Netzbetreiber das MFH erschließen wollen. Nur bestehende Hausinfrastruktur darf unverändert bestehen bleiben, so wie das im Haus auch verlegte Koax-Kabelnetz für den Satelliten-TV Empfang.
Der Gestattungsvertrag hat/hätte eine Mindestlaufzeit von übrigens fünf Jahren. Mit geringfügig anderen - nur monetär besseren - Konditionen acht Jahre.
Von den Bedingungen des Gestattungsvertrages waren alle ziemlich entsetzt.
Für mich heißt FTTB , dass die Glasfaser bis typischerweise irgendwo im Kellerbereich ankommt und dort entweder auf eine Kupfer-Doppelader ("Telefonleitung") oder auf Koax bis in die Wohnungen umgesetzt wird. Diese Umsetzung kommt vom Anbieter.
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt.
Liebe Community,
bei uns in einem MFH mit zehn Parteien wurde nunmehr ein öffentlich geförderter FTTB Glasfaseranschluss gelegt. Betreiber ist das lokale städtische Telekommunikationsunternehmen. Verhandlungen mit unterschiedlichen Anbieter (u.a. der Telekom) zur Nutzung der Glasfaserleitungen sollen begonnen haben.
Weil es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, hat jeder Anbieter grundsätzlich die Möglichkeit sich auf das Glasfasernetz aufzuschalten.
Im Haus ist leider weder Glasfaser verlegt noch sind Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln in die einzelnen Wohneinheiten vorhanden. Als Lösung bleibt somit primär die Installation einer G.fast DPU . Um möglichst neutral allen Telekommunikationsunternehmen die unentgeltliche Nutzung der Inhouse-Verkabelung und -Technik zu ermöglichen, beabsichtigt die Hausgemeinschaft die Installation einer G.fast DPU auf eigene Kosten (durch einen Elektriker).
Nun stellt sich die Frage, ob die Telekom sich auf G.fast DPUs aufschaltet und entsprechende Glasfasertarife anbietet, wenn weder ihr selbst die DPU gehört noch einem Konkurrenzunternehmen, bei dem sie eine solche Nutzung ggf. nur entgeltlich erhalten würde?
Hat jemand mit der Verwendung eigener DPUs Erfahrung?
Für die Antworten bereits besten Dank vorab
@lordlomo
Möglicherweise verwendest Du FTTB falsch (andere Möglichkeit: ich verstehe das falsch).
Für mich heißt FTTB , dass die Glasfaser bis typischerweise irgendwo im Kellerbereich ankommt und dort entweder auf eine Kupfer-Doppelader ("Telefonleitung") oder auf Koax bis in die Wohnungen umgesetzt wird. Diese Umsetzung kommt vom Anbieter.
Grundsätzlich KÖNNTE ich mir technisch vorstellen, dass im Kellerbereich die Glasfaser ankommt und vom Anbieter ein FTTH -Anschluss bereitgestellt wird - z.B. für WLAN in der Tiefgarage. Da würde dann in Eurem Fall (in Analogie zum Tiefgaragenfall) am FTTH -Anschluss ein Glasfasermodem/Router hängen, der "drahtgebundene" Ausgang Ethernet/LAN. Jetzt wäre ja denkbar - sagen wir 10 kleine Wohneinheiten - das ein einziger 1GBit/s Zugangstarif genutzt wird, über einen Ethernet/LAN-Ausgang des Routers auf eine DPU mit 10 Ausgängen für Kupfer-DA...
Wenn die Telekom FTTH baut, dann will sie bis in die Wohnungen, hat u.a. auch mit regulatorischen Aspekten zu tun. Und wenn sie FTTB baut, dann denke ich kommt (u.a. auch aus regulatorische Aspekten) die DPU von der Telekom.
Poste doch mal das Gerät, das Ihr im Auge habt.
Die Frage hat sich wahrscheinlich bereits durch meine obige Antwort beantwortet: Aber ja, im Keller kommt FTTB an und soll dann auf Telefonkabeln via G.fast DPU umgewandelt/weitergeleitet werden. So ist unsere Vorstellung und auch die des Netzbetreibers.
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3
from
20 hours ago
Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes FTTB Netz, gefördert aus einem bekannten Bundesförderprogramm, mit dem der Ausbau bisheriger Anschlüsse mit weniger als 10 MBit vorangetrieben wird.
Wurde dort ein FTTH GF-AP gesetzt oder wirklich FTTB ?
Wurde dort ein FTTH GF-AP gesetzt oder wirklich FTTB ?
bei FTTB baut der GF-Netzbetreiber auch die DPU
(weil gehört zu seiner GF-Netztechnik; das Konstrukt GF-Netzbetreiber baut einen FTTB GF-AP und Kunde stellt die DPU (und wartet + entstört die) kenn ich nicht.)
An einen FTTH GF-AP kann keine DPU angebaut werden, weil das andere GF Ende ganz wo anders enden muß.
Es ist ein FTTB Anschluss mit einer Anschlussmöglichkeit für zehn Teilnehmer/Wohneinheiten. Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes FTTB Netz, gefördert aus einem bekannten Bundesförderprogramm, mit dem der Ausbau bisheriger Anschlüsse mit weniger als 10 MBit vorangetrieben wird.
Eine G.fast DPU hat der Netzbetreiber bisher nicht installiert und tut dies entsprechend seines angebotenen Gestattungsvertrages auch nur für ein paar der zehn Anschlüsse unentgeltlich (meiner Erinnerung nach standen im Vertrag vier oder sechs Anschlüsse). Für alle weiteren Wohnungseinheiten will er ein Entgelt erheben. Das Entgelt ist hiesiger Auffassung nicht das Problem, vielmehr sind es die weiteren Bestimmungen des Vertrages. Im Gestattungsvertrag ist zwar vorgesehen, dass er alle anderen Anbietern von Internettarifen (z.B. Telekom) gegen entsprechendes Entgelt auf die G.fast DPU zugreifen lässt - Open Access.
Allerdings verbietet der Vertrag der Hausverwaltung und somit der Eigentümergemeinschaft jedwede Änderung, Ergänzung am Inhouse Netz. Logisch ist das natürlich für Verkabelungen, die an der G.fast DPU angeschlossen sind und (bereits) durch Tarife verwendet werden, damit dadurch der entsprechende Betrieb nicht behindert wird. Das Verbot beinhaltet aber auch eine Ergänzung oder Modernisierung des Inhouse Netzes z.B. dadurch, dass parallel zur bestehenden Kupferverkabelung (Telefonkabel) eine Glasfaser-, Koax- oder Netzwerkverkabelung aufgebaut wird; wohl um mögliche Konkurrenz auszuschließen. Zudem verbietet er den Eigentümern auch einen weiteren Glasfaseranschluss in das Haus legen zu lassen (Überbau), sollte ein anderer Netzbetreiber das MFH erschließen wollen. Nur bestehende Hausinfrastruktur darf unverändert bestehen bleiben, so wie das im Haus auch verlegte Koax-Kabelnetz für den Satelliten-TV Empfang.
Der Gestattungsvertrag hat/hätte eine Mindestlaufzeit von übrigens fünf Jahren. Mit geringfügig anderen - nur monetär besseren - Konditionen acht Jahre.
Von den Bedingungen des Gestattungsvertrages waren alle ziemlich entsetzt.
Für mich heißt FTTB , dass die Glasfaser bis typischerweise irgendwo im Kellerbereich ankommt und dort entweder auf eine Kupfer-Doppelader ("Telefonleitung") oder auf Koax bis in die Wohnungen umgesetzt wird. Diese Umsetzung kommt vom Anbieter.
@lordlomo
Möglicherweise verwendest Du FTTB falsch (andere Möglichkeit: ich verstehe das falsch).
Für mich heißt FTTB , dass die Glasfaser bis typischerweise irgendwo im Kellerbereich ankommt und dort entweder auf eine Kupfer-Doppelader ("Telefonleitung") oder auf Koax bis in die Wohnungen umgesetzt wird. Diese Umsetzung kommt vom Anbieter.
Grundsätzlich KÖNNTE ich mir technisch vorstellen, dass im Kellerbereich die Glasfaser ankommt und vom Anbieter ein FTTH -Anschluss bereitgestellt wird - z.B. für WLAN in der Tiefgarage. Da würde dann in Eurem Fall (in Analogie zum Tiefgaragenfall) am FTTH -Anschluss ein Glasfasermodem/Router hängen, der "drahtgebundene" Ausgang Ethernet/LAN. Jetzt wäre ja denkbar - sagen wir 10 kleine Wohneinheiten - das ein einziger 1GBit/s Zugangstarif genutzt wird, über einen Ethernet/LAN-Ausgang des Routers auf eine DPU mit 10 Ausgängen für Kupfer-DA...
Wenn die Telekom FTTH baut, dann will sie bis in die Wohnungen, hat u.a. auch mit regulatorischen Aspekten zu tun. Und wenn sie FTTB baut, dann denke ich kommt (u.a. auch aus regulatorische Aspekten) die DPU von der Telekom.
Poste doch mal das Gerät, das Ihr im Auge habt.
Die Frage hat sich wahrscheinlich bereits durch meine obige Antwort beantwortet: Aber ja, im Keller kommt FTTB an und soll dann auf Telefonkabeln via G.fast DPU umgewandelt/weitergeleitet werden. So ist unsere Vorstellung und auch die des Netzbetreibers.
@lordlomo
Das überrascht mich dann aber, dass da solche Knebelbedingungen auferlegt werden.
Öffentlich geförderter FTTB führt auch zu Verpflichtungen - ohne DPU ist es kein fertiges FTTB . Ob/welche Zusatzkosten durch eine Versorgung aller 10 WE kommen... ich würde das zumindest mal gegenüber dem Breitbandbeauftragten bei Euch in der öffentlichen Verwaltung ansprechen/abklären, ob die Handhabung so zulässig ist.
Die vorhandenen Kupfer-Steigleitungen dürften in Eurem Eigentum sein, außer Ihr tretet selbige an den Anbieter ab.
from
9 hours ago
Guten Morgen @lordlomo, vielen Dank, dass du dich mit deinem Anliegen an unsere Community wendest. Die anderen Mitglieder unterstützen dich bereits bei deinem Anliegen. Wie bereits erwähnt wurde, schalten wir uns nicht auf den G.Fast DPU . @Hubert Eder hat gut erklärt, dass es technisch nicht funktioniert, weil der Netzbetreiber die Anschlüsse programmieren muss, damit sich die G.fast Modems am PON anmelden können.
Sollte noch Handlungsbedarf bestehen, melde dich einfach wieder hier bei uns in der Community.
Viele Grüße
Tanja
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from
8 hours ago
Das
Die vorhandenen Kupfer-Steigleitungen dürften in Eurem Eigentum sein, außer Ihr tretet selbige an den Anbieter ab.
Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes FTTB Netz, gefördert aus einem bekannten Bundesförderprogramm, mit dem der Ausbau bisheriger Anschlüsse mit weniger als 10 MBit vorangetrieben wird.
Es ist ein FTTB Anschluss mit einer Anschlussmöglichkeit für zehn Teilnehmer/Wohneinheiten. Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes FTTB Netz, gefördert aus einem bekannten Bundesförderprogramm, mit dem der Ausbau bisheriger Anschlüsse mit weniger als 10 MBit vorangetrieben wird.
Eine G.fast DPU hat der Netzbetreiber bisher nicht installiert und tut dies entsprechend seines angebotenen Gestattungsvertrages auch nur für ein paar der zehn Anschlüsse unentgeltlich (meiner Erinnerung nach standen im Vertrag vier oder sechs Anschlüsse). Für alle weiteren Wohnungseinheiten will er ein Entgelt erheben. Das Entgelt ist hiesiger Auffassung nicht das Problem, vielmehr sind es die weiteren Bestimmungen des Vertrages. Im Gestattungsvertrag ist zwar vorgesehen, dass er alle anderen Anbietern von Internettarifen (z.B. Telekom) gegen entsprechendes Entgelt auf die G.fast DPU zugreifen lässt - Open Access.
Allerdings verbietet der Vertrag der Hausverwaltung und somit der Eigentümergemeinschaft jedwede Änderung, Ergänzung am Inhouse Netz. Logisch ist das natürlich für Verkabelungen, die an der G.fast DPU angeschlossen sind und (bereits) durch Tarife verwendet werden, damit dadurch der entsprechende Betrieb nicht behindert wird. Das Verbot beinhaltet aber auch eine Ergänzung oder Modernisierung des Inhouse Netzes z.B. dadurch, dass parallel zur bestehenden Kupferverkabelung (Telefonkabel) eine Glasfaser-, Koax- oder Netzwerkverkabelung aufgebaut wird; wohl um mögliche Konkurrenz auszuschließen. Zudem verbietet er den Eigentümern auch einen weiteren Glasfaseranschluss in das Haus legen zu lassen (Überbau), sollte ein anderer Netzbetreiber das MFH erschließen wollen. Nur bestehende Hausinfrastruktur darf unverändert bestehen bleiben, so wie das im Haus auch verlegte Koax-Kabelnetz für den Satelliten-TV Empfang.
Der Gestattungsvertrag hat/hätte eine Mindestlaufzeit von übrigens fünf Jahren. Mit geringfügig anderen - nur monetär besseren - Konditionen acht Jahre.
Von den Bedingungen des Gestattungsvertrages waren alle ziemlich entsetzt.
Die Frage hat sich wahrscheinlich bereits durch meine obige Antwort beantwortet: Aber ja, im Keller kommt FTTB an und soll dann auf Telefonkabeln via G.fast DPU umgewandelt/weitergeleitet werden. So ist unsere Vorstellung und auch die des Netzbetreibers.
@lordlomo
Das überrascht mich dann aber, dass da solche Knebelbedingungen auferlegt werden.
Öffentlich geförderter FTTB führt auch zu Verpflichtungen - ohne DPU ist es kein fertiges FTTB . Ob/welche Zusatzkosten durch eine Versorgung aller 10 WE kommen... ich würde das zumindest mal gegenüber dem Breitbandbeauftragten bei Euch in der öffentlichen Verwaltung ansprechen/abklären, ob die Handhabung so zulässig ist.
Die vorhandenen Kupfer-Steigleitungen dürften in Eurem Eigentum sein, außer Ihr tretet selbige an den Anbieter ab.
Die Kupfer-Steigleitungen stehen im Eigentum des Hauses und bleibes es auch.
Das überrascht mich dann aber, dass da solche Knebelbedingungen auferlegt werden.
Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes FTTB Netz, gefördert aus einem bekannten Bundesförderprogramm, mit dem der Ausbau bisheriger Anschlüsse mit weniger als 10 MBit vorangetrieben wird.
Es ist ein FTTB Anschluss mit einer Anschlussmöglichkeit für zehn Teilnehmer/Wohneinheiten. Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes FTTB Netz, gefördert aus einem bekannten Bundesförderprogramm, mit dem der Ausbau bisheriger Anschlüsse mit weniger als 10 MBit vorangetrieben wird.
Eine G.fast DPU hat der Netzbetreiber bisher nicht installiert und tut dies entsprechend seines angebotenen Gestattungsvertrages auch nur für ein paar der zehn Anschlüsse unentgeltlich (meiner Erinnerung nach standen im Vertrag vier oder sechs Anschlüsse). Für alle weiteren Wohnungseinheiten will er ein Entgelt erheben. Das Entgelt ist hiesiger Auffassung nicht das Problem, vielmehr sind es die weiteren Bestimmungen des Vertrages. Im Gestattungsvertrag ist zwar vorgesehen, dass er alle anderen Anbietern von Internettarifen (z.B. Telekom) gegen entsprechendes Entgelt auf die G.fast DPU zugreifen lässt - Open Access.
Allerdings verbietet der Vertrag der Hausverwaltung und somit der Eigentümergemeinschaft jedwede Änderung, Ergänzung am Inhouse Netz. Logisch ist das natürlich für Verkabelungen, die an der G.fast DPU angeschlossen sind und (bereits) durch Tarife verwendet werden, damit dadurch der entsprechende Betrieb nicht behindert wird. Das Verbot beinhaltet aber auch eine Ergänzung oder Modernisierung des Inhouse Netzes z.B. dadurch, dass parallel zur bestehenden Kupferverkabelung (Telefonkabel) eine Glasfaser-, Koax- oder Netzwerkverkabelung aufgebaut wird; wohl um mögliche Konkurrenz auszuschließen. Zudem verbietet er den Eigentümern auch einen weiteren Glasfaseranschluss in das Haus legen zu lassen (Überbau), sollte ein anderer Netzbetreiber das MFH erschließen wollen. Nur bestehende Hausinfrastruktur darf unverändert bestehen bleiben, so wie das im Haus auch verlegte Koax-Kabelnetz für den Satelliten-TV Empfang.
Der Gestattungsvertrag hat/hätte eine Mindestlaufzeit von übrigens fünf Jahren. Mit geringfügig anderen - nur monetär besseren - Konditionen acht Jahre.
Von den Bedingungen des Gestattungsvertrages waren alle ziemlich entsetzt.
Die Frage hat sich wahrscheinlich bereits durch meine obige Antwort beantwortet: Aber ja, im Keller kommt FTTB an und soll dann auf Telefonkabeln via G.fast DPU umgewandelt/weitergeleitet werden. So ist unsere Vorstellung und auch die des Netzbetreibers.
@lordlomo
Das überrascht mich dann aber, dass da solche Knebelbedingungen auferlegt werden.
Öffentlich geförderter FTTB führt auch zu Verpflichtungen - ohne DPU ist es kein fertiges FTTB . Ob/welche Zusatzkosten durch eine Versorgung aller 10 WE kommen... ich würde das zumindest mal gegenüber dem Breitbandbeauftragten bei Euch in der öffentlichen Verwaltung ansprechen/abklären, ob die Handhabung so zulässig ist.
Die vorhandenen Kupfer-Steigleitungen dürften in Eurem Eigentum sein, außer Ihr tretet selbige an den Anbieter ab.
Wir waren auch überrascht. Wahrscheinlich muss man das noch mit dem Gigabit Verantwortlichen der Gemeinde klären müssen.
@Hubert Eder hat gut erklärt, dass es technisch nicht funktioniert, weil der Netzbetreiber die Anschlüsse programmieren muss, damit sich die G.fast Modems am PON anmelden können.
Guten Morgen @lordlomo, vielen Dank, dass du dich mit deinem Anliegen an unsere Community wendest. Die anderen Mitglieder unterstützen dich bereits bei deinem Anliegen. Wie bereits erwähnt wurde, schalten wir uns nicht auf den G.Fast DPU . @Hubert Eder hat gut erklärt, dass es technisch nicht funktioniert, weil der Netzbetreiber die Anschlüsse programmieren muss, damit sich die G.fast Modems am PON anmelden können.
Sollte noch Handlungsbedarf bestehen, melde dich einfach wieder hier bei uns in der Community.
Viele Grüße
Tanja
Der Netzbetreiber dürfte gerne die Anlage programmieren, die im Eigentum der Hauseigentümergemeinschaft steht. Verwendet er seine eigene Anlage, dann sind daran nach derzeitigem Stand inakzeptable Bedingungen geknüpft. Eine vom ihm ausgewählte und konfigurierte DPU , die er ins Gemeinschaftseigentum (gegen vollen Kostenersatz) übereignet, sieht er nach Gesprächen wohl als hauspolitisch nicht umsetzbar an; er hat dann halt keinen Exklusivzugriff auf die technische Infrastruktur des Hauses.
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11 hours ago
@lordlomo Frage: an wen wendet ihr euch denn, wenn ein Kunde mal eine Störung hat ?
An den Tariflichen Vertragspartner, die Eigentümergemeinschaft oder den Betreiber ?
Gehe mal davon aus, dass Telekom kein Abkommen mit dem Betreiber trifft, weil z. B. Entstörfristen nicht eingehalten werden können und es können (denke ich) auch nicht alle Tarife angeboten werden.
Edit:
Außerdem, was soll dann Telekom Entstören ?
Das Netz gehört ihr nicht, die DPU auch nicht und die Hausverteilung schon ganz und gar nicht.
Alles in allem eine schlechte Kombination.
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9 hours ago
Bisher konnte noch kein Tarif auf Glasfaser geschaltet werden, mangels DPU . Von daher kann ich noch nicht sagen, wer für die Entstörung verantwortlich ist. Ich bin aber fest überzeugt, dass der Netzbetreiber entstören müsste.
Auf eine im Eigentum der Hausgemeinschaft stehende DPU würde dem Netzbetreiber unsererseits volles Zugriffs- und Konfigurationsrecht eingeräumt werden, so wie er es auch auf die Inhouse Verkabelung erhält - alles stünde nur im Eigentum der Hausgemeinschaft.
Die Telekom soll hier gar nichts entstören, das war zu keinen Zeitpunkt Thema dieses Threads. Es ging nur darum, ob die Telekom überhaupt Tarife anbietet, wenn sich eine DPU weder in ihrem noch im Eigentum des Netzbetreibers steht, sondern im Eigentum des Hauses.
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