rechnung premium dienst
vor 16 Jahren
hallo mir werden auch fast 187 euro premium diest kosten
abgebucht obwohl ich ihn nicht angemeldet habe.
. habe mich beschwerd und anzeige gegen unbekannt
gemacht bei der polizei .
trotzdem muss ich bezahlen . da telekom kein
pol.aktenzeichen per telefon annimmt und die polizei
mir noch nichts schriftliches zugeschickt hat.
telekom glaubt halt niemanden das er zu diesem zeitpunkut nicht zu hause
war und niemand deine zugangsdaten kennt.da ich ja in der beweispflicht bin.
also erst mal zahlen.soviel zum tehma kulanz und kundenfreundlichkeit.
abgebucht obwohl ich ihn nicht angemeldet habe.
. habe mich beschwerd und anzeige gegen unbekannt
gemacht bei der polizei .
trotzdem muss ich bezahlen . da telekom kein
pol.aktenzeichen per telefon annimmt und die polizei
mir noch nichts schriftliches zugeschickt hat.
telekom glaubt halt niemanden das er zu diesem zeitpunkut nicht zu hause
war und niemand deine zugangsdaten kennt.da ich ja in der beweispflicht bin.
also erst mal zahlen.soviel zum tehma kulanz und kundenfreundlichkeit.
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vor 16 Jahren
Somit können wir Sie natürlich nicht identifizieren. Wer die gespeicherte IP beim Kauf einem Account zuordnen möchte, wird dann darauf hoffen müssen, dass sein Anbieter dies ermöglicht.
Somit können wir Sie natürlich nicht identifizieren.
Wer die gespeicherte IP beim Kauf einem Account zuordnen möchte, wird
dann darauf hoffen müssen, dass sein Anbieter dies ermöglicht.
aber um den strafverfolgungsbehörden überhaupt eine chance zu geben müsste doch wohl die ip bei kauf gespeichert werden?! oder bestreiten sie auch das???
Einen Beleg möchten Sie auch auf Nachfrage definitiv nicht nennen? Wir finden zu diesem Thema: |Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Webseitenbetreiber IP- |Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten |Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer |Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten |speichern. Da dies für die von uns betriebenen Dienste geschieht, ist es uns nicht untersagt, bei Bestellungen in unseren "Portalen" die IP-Adressen zu speichern. Wir lassen uns aber natürlich - wie schon mehrfach geschrieben - gern durch seriöse Links belehren.
Einen Beleg möchten Sie auch auf Nachfrage definitiv nicht nennen?
Wir finden zu diesem Thema:
|Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Webseitenbetreiber IP-
|Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten
|Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer
|Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten
|speichern.
Da dies für die von uns betriebenen Dienste geschieht, ist es uns nicht
untersagt, bei Bestellungen in unseren "Portalen" die IP-Adressen zu
speichern.
Wir lassen uns aber natürlich - wie schon mehrfach geschrieben - gern
durch seriöse Links belehren.
erstens haben sie gar nicht nachgefragt und zweitens hätten sie doch einfach ihre quelle noch ein stück weiter zitieren müssen. da steht nämlich:
|Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Website-Betreiber IP-
|Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten
|Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer
|Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten
|speichern.
|Hier läge in jedem Fall ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen vor,
|sofern nicht zuvor die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur
|Speicherung eingeholt wurde. Ein solcher Verstoß kann mit Bußgeldern
|geahndet werden und Unterlassungsklagen der Betroffenen nach sich
|ziehen.
was haben sie an "ausdrückliche Einwilligung des Kunden" nicht verstanden?
und noch der link zu ihrer quelle:
http://www.trustedshops.de/shop-info/datenschutz-ip-adresse-speicherung-einwilligung-personenbezogene-daten/
Diese ist für uns mit Verwendung des Benutzernamens und Passwortes zweifelsfrei abgegeben.
Diese ist für uns mit Verwendung des Benutzernamens und Passwortes
zweifelsfrei abgegeben.
und genau das ist eine wunschvorstellung von ihnen und auch von der telekom. das können sie auch gerne noch eine million mal behaupten, es macht die sache auch nicht richtiger. zweifelsfrei ist es erst wenn dieser weg der identifikation vor gericht bestand hält. da so ein fall noch nie vor gericht war muss das noch geklärt werden. durch die phishing-urteile gegen banken habe ich aber schwere zweifel ob sie ihre meinung aufrecht erhalten können bzw. diese bestätigt bekommen.
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vor 16 Jahren
Das gehört vor Gericht und an Hand der Datenskandale, die jetzt auch Kreditkarten aller Banken getroffen hat, wird hoffentlich bald über andere Gesetze über die Online-Einkäufe u.s.w. nachgedacht, um den Endverbraucher (Kunden) besser zu schützen.
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vor 16 Jahren
Das gehört vor Gericht und an Hand der Datenskandale, die jetzt auch Kreditkarten aller Banken getroffen hat, wird hoffentlich bald über andere Gesetze über die Online-Einkäufe u.s.w. nachgedacht, um den Endverbraucher (Kunden) besser zu schützen.
Das gehört vor Gericht und an Hand der Datenskandale, die jetzt auch Kreditkarten aller Banken getroffen hat, wird hoffentlich bald über andere Gesetze über die Online-Einkäufe u.s.w. nachgedacht, um den Endverbraucher (Kunden) besser zu schützen.
Naja, die aktuell von den Banken umgesetzte EU-Richtlinie sieht ja u.a. immer noch eine Mithaftung bis zu 150 € pro Betrugsfall vor. Das könnte für den ein oder anderen durchaus ein erheblicher Betrag sein.
Zuviel sollte man sich vom Gesetzgeber nicht erhoffen.
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vor 16 Jahren
Hallo phbbonn,
Somit können wir Sie natürlich nicht identifizieren. Wer die gespeicherte IP beim Kauf einem Account zuordnen möchte, wird dann darauf hoffen müssen, dass sein Anbieter dies ermöglicht.
Somit können wir Sie natürlich nicht identifizieren.
Wer die gespeicherte IP beim Kauf einem Account zuordnen möchte, wird
dann darauf hoffen müssen, dass sein Anbieter dies ermöglicht.
aber um den strafverfolgungsbehörden überhaupt eine chance zu geben
müsste doch wohl die ip bei kauf gespeichert werden?! oder bestreiten
sie auch das???
Nein, wir behaupteten, dass zumindest bei unseren Portalen die Ip
unseres Wissens gespeichert.
Wir finden zu diesem Thema: |Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Webseitenbetreiber IP- |Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten |Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer |Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten |speichern. Da dies für die von uns betriebenen Dienste geschieht, ist es uns nicht untersagt, bei Bestellungen in unseren "Portalen" die IP-Adressen zu speichern. Wir finden zu diesem Thema: |Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Webseitenbetreiber IP- |Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten |Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer |Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten |speichern. Da dies für die von uns betriebenen Dienste geschieht, ist es uns nicht untersagt, bei Bestellungen in unseren "Portalen" die IP-Adressen zu speichern. Wir finden zu diesem Thema: |Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Webseitenbetreiber IP- |Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten |Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer |Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten |speichern. Da dies für die von uns betriebenen Dienste geschieht, ist es uns nicht untersagt, bei Bestellungen in unseren "Portalen" die IP-Adressen zu speichern. und zweitens hätten sie doch einfach ihre quelle noch ein stück weiter zitieren müssen. da steht nämlich: |Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Website-Betreiber IP- |Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten |Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer |Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten |speichern.
Wir finden zu diesem Thema: |Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Webseitenbetreiber IP- |Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten |Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer |Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten |speichern. Da dies für die von uns betriebenen Dienste geschieht, ist es uns nicht untersagt, bei Bestellungen in unseren "Portalen" die IP-Adressen zu speichern.
|Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Webseitenbetreiber IP-
|Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten
|Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer
|Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten
|speichern.
Da dies für die von uns betriebenen Dienste geschieht, ist es uns nicht
untersagt, bei Bestellungen in unseren "Portalen" die IP-Adressen zu
speichern.
und zweitens hätten sie doch einfach ihre quelle noch ein stück weiter
zitieren müssen. da steht nämlich:
|Eindeutig ist die Rechtslage allerdings, wenn Website-Betreiber IP-
|Adressen mit personenbezogenen Daten zusammenführen und so den direkten
|Personenbezug selbst herstellen, z. B. wenn Shopbetreiber bei einer
|Bestellung die IP-Adresse des Kunden zusammen mit dessen Bestelldaten
|speichern.
Nein. In unserer Antwort des Bezugsartikels fehlte ein "nicht". Dafür
bitten wir um Entschuldigung.
Die von Ihnen zitierte Aussage war für uns angesichts der "gemeinten"
Aussage bedeutungslos. Deshalb auch der Verweis auf die
"Zusammenführung" ausschließlich bei Beschwerden.
zweifelsfrei ist es erst wenn dieser weg der identifikation vor gericht bestand hält.
bestand hält.
Bevor dieser Weg der Identifikation nicht gerichtlich untersagt ist,
ist er korrekt und unbeanstandet - also mitnichten "zweifelhaft".
da so ein fall noch nie vor gericht war muss das noch geklärt werden. durch die phishing-urteile gegen banken habe ich aber schwere zweifel ob sie ihre meinung aufrecht erhalten können bzw. diese bestätigt bekommen.
durch die phishing-urteile gegen banken habe ich aber schwere zweifel
ob sie ihre meinung aufrecht erhalten können bzw. diese bestätigt
bekommen.
Ihre Zweifel werden wir Ihnen - nach dem bisherigen Verlauf unserer
Diskussionen - nicht nehmen können. Dies wird - ggf. - nur ein
höchstrichterliches Urteil können. Richtig?
Wir werden den Sachverhalt, wie weit Benutzername/Passwort(Webkennwort)
eine rechtlich eindeutige Authentifikation darstellen, hier nicht
klären können.
Dass wir davon ausgehen, dass diese Kombination ausreichend sei, wurde
inzwischen sicher deutlich.
Welche umstrittene Sichtweise zutrifft, wird sich zeigen müssen. Wir
schlagen daher vor, rechtsgültige Urteile zu dieser Frage abzuwarten.
Spekulationen halten wir für alle Seiten für wenig hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Home-Team
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http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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