Rechtsauffassung Telekom - Umstellung Eishockey-Option

vor 5 Jahren

Die Telekom hat aus meiner Sicht eine interessante Rechtsauffassung, was die Vertragsgestaltung angeht. Mir wurde mitgeteilt, dass die Eishockey-Option (bisher kostenfrei enthalten) eingestellt wird und künftig Magenta-Sport heißen soll. Das neue Angebot kostet auch "nur" 4,95 EUR je Monat. Freundlicherweise würde das auch automatisch von kostenfrei in kostenpflichtig umgewandelt., wenn ich nichts unternehme.

 

Wäre interessant zu erfahren, wie sich die verantwortlichen Menschen in Bonn vorstellen, dass sich eine Vertragsanpassung rechtlich durchsetzbar umsetzen läßt? Wenn das ginge, würde ich meinerseits die Telekom anschreiben, mitteilen, dass sich die Rahmenbedingungen geändert haben und ich künftig für meinen Vertrag nur noch die Hälfte zahle. Sofern die Telekom nicht über eine Website kündigt, tritt das automatisch in Kraft und gilt selbstverständlich dann für 12 Monate.

 

Neben des rechtlichen Aspekts ist auch noch Ebene der Kundebindung nicht zu vernachlässigen. Schade wenn so ein Umgang in einer langjährigen Kundenbeziehung praktiziert wird. Da für die Neukundengewinnung anscheinend andere Budgets zur Verfügung stehen, ist es wirklich zu überlegen ...   

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    • vor 5 Jahren

      Hallo @miller-teynor 

      Da es sich um eine Umstellung des Angebotes handelt, ist dies auch rechtlich alles korrekt.

      Sie wurden informiert und können darauf reagieren.

      Die erste Änderung gab es schon mit der Baskeball-BL, welche auch von Kostenlos in die MagentaSport integriert wurde.

       

      9.1

      Die AGB können geändert werden soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist,- welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und - die die Telekom nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und - deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und -soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen.

      Quelle: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/47197.pdf?

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      von

      vor 5 Jahren

      Hallo Torc,

      1. Die Frage ist, ob die Annahme der Telekom, Schweigen als Zustimmung zu dieser Vertragsanpassung werten zu können, korrekt ist.

      2. Die Argumentation mit dem angehängten AGB-Auszug halte ich für "dünn". Erstens müsste die Telekom die Entwicklungen nicht beeinflussen können (vgl. ABG) und zweitens dürften "wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden". Wenn eine Preiserhöhung von 0 EUR auf fast 60 EUR im Jahr als unwesentlich zu betrachten sein soll, lasse ich mich gerne davon überzeugen, dass "rechtlich alles korrekt ist".

      von

      vor 5 Jahren

      @miller-teynor 

       

      Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. 

      Nur unter Vollkaufleuten kommt durch Schweigen unter sehr seltenen Umständen zu Verträgen.

      Gibt du keine Willenserklärung ab, so entsteht erstmal kein Vertrag.

       

      Hier ist das ausgeschlossen.

      Die Telekom kann selbstverständlich die kostenlose Option einseitig kündigen, aber nicht eine kostenpflichtige an deren Stelle setzten. Zudem ist es ja sogar einer mit anderem Inhalt.

      also nein, das hält aus meiner Sicht keiner rechtlichen Prüfung stand, ABER:

      Hey, ist das Leben nicht kompliziert genug, und ist es nicht im deinem Interesse?

      Die Telekom hat dich informiert du kannst dir überlegen was du willst und ablehnen.

       

      Ich finde das ist ein pragmatischer Ansatz.

      Gesetze werden in erster Linie da gebraucht wo kein Konsens herrscht. 

      von

      vor 5 Jahren

      Stefan

      Die Telkom kann selbstverständlich die kostenlose Option einseitig kündigen, aber nicht einübe kostenpflichtige an deren Stelle setzten. Zudem ist es ja sogar einengendere mit anderem Inhalt. also nein, das hält aus meiner Sucht keiner Rechtlichen Prüfung stand,

      Die Telkom kann selbstverständlich die kostenlose Option einseitig kündigen, aber nicht einübe kostenpflichtige an deren Stelle setzten. Zudem ist es ja sogar einengendere mit anderem Inhalt.

      also nein, das hält aus meiner Sucht keiner Rechtlichen Prüfung stand,

      Stefan

      Die Telkom kann selbstverständlich die kostenlose Option einseitig kündigen, aber nicht einübe kostenpflichtige an deren Stelle setzten. Zudem ist es ja sogar einengendere mit anderem Inhalt.

      also nein, das hält aus meiner Sucht keiner Rechtlichen Prüfung stand,



      Da sehe ich ähnlich.

       

      Auch aus meiner Sicht wäre hier das Opt-In statt des Opt-Out die rechtlich saubere Lösung gewesen.

      Es gibt ja ähnlich gelagerte Urteile wo das Gerichte zumindest zu sahen.

      Vermutlich würde im Streitfall die Telekom hier aus Kulanz schnell einknicken um ein Urteil zu vermeiden.

       

      Der Verweis auf die AGB ist da übrigens nicht angebracht, da dort der vorliegende Fall gar nicht behandelt wird, eine Änderung des Preises ist in jedem Fall eine erhebliche Änderung des Vertragsverhältnisses und ermöglicht im Regelfall die außerordentliche Kündigung zum Termin des Inkrafttretens.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @miller-teynor  wurde  dir  dies  vertraglich  zugesichert das  die  Eishockey - Option  unbegrenzt kostenlos  ist ? Was  steht  in  deinem  Vertrag mit der  Telekom ? 

       

      Chrisd

      1

      von

      vor 5 Jahren

      Woochdou

      ......wurde dir dies vertraglich zugesichert das die Eishockey - Option unbegrenzt kostenlos ist.......

      ......wurde  dir  dies  vertraglich  zugesichert das  die  Eishockey - Option  unbegrenzt kostenlos  ist.......

      Woochdou

      ......wurde  dir  dies  vertraglich  zugesichert das  die  Eishockey - Option  unbegrenzt kostenlos  ist.......


      Sicher nicht ausdrûcklich,

      jedoch war / wurde es scheinbar bei Vertragsschluß als kostenlos & includiert ausgewiesen.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo in die Runde,

      ich möchte hier einmal einhaken:

      Das Vorgehen bei der Änderung des Dienstes war vorab natürlich rechtlich abgestimmt und ist durchaus zulässig:
      Vor der Preisänderung haben wir darüber informiert, zudem darauf hingewiesen, dass wir ein Sonderkündigungsrecht einräumen für den Fall, dass der jeweilige Kunde nicht damit einverstanden sein sollte.
      Nach ähnlichem Prinzip gehen beispielsweise Autoversicherungen vor.

      Einer rechtlichen Prüfung könnte es sich durchaus stellen.

      Viele Grüße
      Anna J.

      1

      von

      vor 5 Jahren

      Anna J.

      Einer rechtlichen Prüfung könnte es sich durchaus stellen.

      Einer rechtlichen Prüfung könnte es sich durchaus stellen.
      Anna J.
      Einer rechtlichen Prüfung könnte es sich durchaus stellen.

      und durchaus auch durchfallen...  Zwinkernd

       

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