Gelöst
Retoure des Mietgerätes nicht möglich da nicht mehr vorhanden
vor 3 Monaten
Innerhalb des letzten Jahres bin ich 2 mal Umgezogen. Da wir in der letzten Wohnung keinen Internet Anschluss hatten, haben wir uns einen Mobilen Router zugelegt. Leider hatte ich davor noch einen "normalen" Wlan-Router. Da wir aus dem Vertrag mit dem Mobilen Router nicht rauskommen, habe ich den Vertrag bei der Telekom gekündigt. Leider hatte der Keller in der letzten Wohnung einen Wasserschaden, weshalb der Router davor kaputt gegangen ist und entsorgt wurde.
Da ich diesen ja gemietet hatte, stellt sich mir nun die Frage, was ich machen kann um nicht bis zum St. Nimmerleinstag die Mietgebühren dafür zahlen zu müssen.
Danke im Voraus!
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vor 3 Monaten
Da ich diesen ja gemietet hatte, stellt sich mir nun die Frage, was ich machen kann um nicht bis zum St. Nimmerleinstag die Mietgebühren dafür zahlen zu müssen.
Innerhalb des letzten Jahres bin ich 2 mal Umgezogen. Da wir in der letzten Wohnung keinen Internet Anschluss hatten, haben wir uns einen Mobilen Router zugelegt. Leider hatte ich davor noch einen "normalen" Wlan-Router. Da wir aus dem Vertrag mit dem Mobilen Router nicht rauskommen, habe ich den Vertrag bei der Telekom gekündigt. Leider hatte der Keller in der letzten Wohnung einen Wasserschaden, weshalb der Router davor kaputt gegangen ist und entsorgt wurde.
Da ich diesen ja gemietet hatte, stellt sich mir nun die Frage, was ich machen kann um nicht bis zum St. Nimmerleinstag die Mietgebühren dafür zahlen zu müssen.
Danke im Voraus!
Ein Teamie kann die Miete kündigen, aber du musst ggf. einen Schadensersatz zahlen.
Dein Profil ist ja befüllt. Gib in deinem Profil neben Kunden-und Rückrufnummer einen Zeitraum an, indem du gut erreichbar bist.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Monaten
Hallo @Trappi97,
vielen Dank für deine Nachricht.
Sicherlich bekommen wir den Router mit einer Schadenszahlung gekündigt.
Lass und gern mal drüber schauen.
Sei bitte so lieb und hinterlege eine Rückrufnummer in deinem Profil.
Anschließend freue ich mich über eine Rückmeldung, wann die ein Anruf gut passen würde.
Liebe Grüße
Swetlana
2
von
vor 3 Monaten
Hallo @Swetlana S.
Die Handynummer ist mittlerweile Hinterlegt.
Heute bin ich ab ca. 14:00/14:30 zu erreichen, sonst ab 15:00
Liebe Grüße
Antonia
0
von
vor 3 Monaten
Hallo @Trappi97,
vielen Dank nochmal für das nette Gespräch.😊
Wie vereinbart habe ich die Kündigung des Endgeräts für heute für dich eingestellt. Hier ist eine einmalige Schadensersatzzahlung erforderlich. Hierzu erhältst du auch nochmal alle Details per E-Mail.
Solltest du weitere Fragen oder Anliegen haben, melde dich gerne wieder.🙌
Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag & sende liebe Grüße 🤗
Cheyenne
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Monaten
Leider hatte der Keller in der letzten Wohnung einen Wasserschaden, weshalb der Router davor kaputt gegangen ist und entsorgt wurde.
Innerhalb des letzten Jahres bin ich 2 mal Umgezogen. Da wir in der letzten Wohnung keinen Internet Anschluss hatten, haben wir uns einen Mobilen Router zugelegt. Leider hatte ich davor noch einen "normalen" Wlan-Router. Da wir aus dem Vertrag mit dem Mobilen Router nicht rauskommen, habe ich den Vertrag bei der Telekom gekündigt. Leider hatte der Keller in der letzten Wohnung einen Wasserschaden, weshalb der Router davor kaputt gegangen ist und entsorgt wurde.
Da ich diesen ja gemietet hatte, stellt sich mir nun die Frage, was ich machen kann um nicht bis zum St. Nimmerleinstag die Mietgebühren dafür zahlen zu müssen.
Danke im Voraus!
Und warum den Schaden nicht bei der Hausratversicherung gemeldet?
Falls du keine Hausratversicherung hast, solltest du dringend darüber nachdenken.
Nun musst du das leider unter "durch Schaden wird man klug" verbuchen.
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4
von
vor 3 Monaten
Es ist ja nicht der eigene Router, sondern der Router eines Dritten. Der Schaden wird von der Versicherung nicht übernommen.
@Ludwig II
Und warum den Schaden nicht bei der Hausratversicherung gemeldet?
Es ist ja nicht der eigene Router, sondern der Router eines Dritten. Der Schaden wird von der Versicherung nicht übernommen.
Die KI meint dazu:
"Ja, ein Verlust eines gemieteten Gerätes kann unter Umständen über eine Hausratversicherung abgedeckt sein, sofern diese den entsprechenden Schutz einschließt. Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden oder Verluste von beweglichen Gegenständen, die sich im Haushalt befinden, ab. Dazu gehören auch elektronische Geräte wie gemietete Smartphones oder Laptops, sofern diese zum Hausrat gehören. "
Wäre wohl auf einen Versuch angekommen.
0
von
vor 3 Monaten
Es ist ja nicht der eigene Router, sondern der Router eines Dritten. Der Schaden wird von der Versicherung nicht übernommen.
@Ludwig II
Und warum den Schaden nicht bei der Hausratversicherung gemeldet?
Es ist ja nicht der eigene Router, sondern der Router eines Dritten. Der Schaden wird von der Versicherung nicht übernommen.
Wenn überhaupt von der Haftpflicht.
Dafür sollte das Gerät aber noch verfügbar sein.
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von
vor 3 Monaten
Wenn überhaupt von der Haftpflicht.
Dafür sollte das Gerät aber noch verfügbar sein.
Es ist ja nicht der eigene Router, sondern der Router eines Dritten. Der Schaden wird von der Versicherung nicht übernommen.
Wenn überhaupt von der Haftpflicht.
Dafür sollte das Gerät aber noch verfügbar sein.
Meine Mietwohnung hat eine Einbauküche mit allen Elektrogeräten.
Meine Hausratversicherung hat mir bestätigt, dass die E-Geräte mit der Hausratversicherung versichert sind.
Aber wir schweifen ab und sollten hier beenden.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von