Gelöst

Router / Speedbox in der Filiale gekauft - Gilt wirklich kein Widerrufsrecht!?

vor einem Jahr

Hallo zusammen,

 

Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.

Die Box ist gar nicht gut. Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.

Ich wollte am Freitag die Box zurückgeben. Der Filialeleiter meinte, dass der Umtausch für den gekauften Router ausgeschlossen ist. Ich würde beim Kauf qm Montag gar nicht informiert. Ich habe nur ein Zettel aus dem Terminal bekommen, wo keine Information dazu gibt. Sie haben mir erst am Freitag die richtige Rechnung ausgedrückt, wo diese Info steht. 

Darf ich das wirklich nicht umtauschen? 

Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?

Ich habe extra geprüft, das Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen hat den Router nicht auf der Liste. 

 

Danke im Voraus für die Antworten.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Auri123

      Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.

       

      Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.

      Auri123

       

      Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.


      Kein Widerrufsrecht, das ist leider so im Handel.

      Zumindest hat man rechtlich keinen Anspruch und kann nur auf Kulanz hoffen.

       

      Auri123

      Darf ich das wirklich nicht umtauschen? Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?

       

      Darf ich das wirklich nicht umtauschen? 

      Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?

      Auri123

       

      Darf ich das wirklich nicht umtauschen? 

      Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?


      Das liegt schon in der Eigenverantwortung, sich vorab zu informieren.
      Und eigentlich weiß man das auch, dass es im stationären Handel kein Widerrufsrecht gibt.

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    • vor einem Jahr

      Auri123

      Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.

      Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.
      Auri123
      Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.

      Ein T-Punkt oder ein Vertriebspartner? Echte T-Punkte räumen die Rechte eigentlich ein.

       

      Das es im Handel kein Widerrufsrecht wie im Onlinehandel gibt ist (sollte) bekannt sein, da muss nicht informiert werden. Umtausch oder Rücknahme ist reine Kulanz zu den Bedingungen des Verkäufers.

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    • vor einem Jahr

      Auri123

      Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.

      Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.
      Auri123
      Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.

      Haben sie denn schon eine Störung gemeldet?

       

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    • vor einem Jahr

      Grüße @Auri123 

      @Auri123  schrieb:
      Ich habe extra geprüft, das Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen hat den Router nicht auf der Liste. 

      Weil da nicht alle Produkte genannt werden.

      Nägel und Schrauben sind da auch nicht gelistet.

      Genauso wie keine LED oder Glühlampen.

       

       

      @Auri123  schrieb:
      Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.

      Schon mal mit WLAN beschäftigt?

      Alles was stören kann, stört das Signal des WLAN.

      Unter anderen Stahl, Holz, Eisen, Glas, usw.

      Da hilft es z.B. ein Mesh aufzubauen. Oder LAN-Kabel verlegen.

      Bei mir reicht vom Router auch nicht das WLAN-Signal in alle Räume.

      Aber ich habe dafür ein Mesh aufgebaut, und nun geht es.

       

      Somit ist es auch kein Grund auf ein Widerruf, wenn bei dir die Bedingungen für das WLAN nicht passen.

       

       

      @ Geralt von Riva  schrieb:
      @Auri123  schrieb:
      Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.

      Haben sie denn schon eine Störung gemeldet?

      Wegen schlechten WLAN in anderen Räumen @ Geralt von Riva ?

      War das jetzt ein Joke von dir, oder Ernst gemeint?

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    • vor einem Jahr

      @Auri123  schrieb:
      Ich habe extra geprüft, das Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen hat den Router nicht auf der Liste. 

      Häää?

       

      @Auri123  schrieb:
      Die Box ist gar nicht gut. Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.

      Ganz ehrlich. Dann machst du etwas falsch. Und warum soll der Router das Problem sein? Vielleicht sind es deine Endgeräte?

      Wo hast du den Speedport Smart 4 plaziert? 

       

      @Auri123  schrieb:

      Darf ich das wirklich nicht umtauschen? 

      Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?

      Weil das Gesetz es so vorsieht und der Verkäufer sich daran hält. Wie sieht es mit Eigenverantwortung aus? 

       

      @ Geralt von Riva  schrieb:
      Haben sie denn schon eine Störung gemeldet?

      Ich sehe hier zunächst keine Störung, sondern eher die Möglichkeit, das der Anwender sich in Sachen Heimnetz nicht wirklich gut auskennt.

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    • vor einem Jahr

      Wird doch einen in der Schule schon beigebracht, ist Allgemeinwissen. 

       

      https://www.bmj.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/konsum/widerruf/widerruf_node.html

      CyberSW_0-1707650774610.png

       


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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      CyberSW

      Wird doch einen in der Schule schon beigebracht, ist Allgemeinwissen.

      Wird doch einen in der Schule schon beigebracht, ist Allgemeinwissen. 
      CyberSW
      Wird doch einen in der Schule schon beigebracht, ist Allgemeinwissen. 

      Nicht jeder ist In Deutschland zur Schule gegangen (im übrigen bezweifle ich die Richtigkeit der Aussage)

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      →Mataimaki←

      Wegen schlechten WLAN in anderen Räumen @ Geralt von Riva ? War das jetzt ein Joke von dir, oder Ernst gemeint?

      Wegen schlechten WLAN in anderen Räumen @ Geralt von Riva ?

      War das jetzt ein Joke von dir, oder Ernst gemeint?

      →Mataimaki←

      Wegen schlechten WLAN in anderen Räumen @ Geralt von Riva ?

      War das jetzt ein Joke von dir, oder Ernst gemeint?


      @→Mataimaki← 

      War es nicht.😎

      Ich habe seine Aussage falsch interpretiert, und jetzt erst gesehen, dass es um Wlan geht.😁

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    • vor einem Jahr

      @Auri123 

       

      WLAN liegt in der Eigenverantwortung des Nutzers - ich habe selbst ein EFH in Eigenleistung  mit WLAN

      vernetzt, über drei Stockwerke mit zwei Stahlbetondecken dazwischen.

       

      Bisher wurde der "schlechte WLAN-Emfpang" weder mit Zahlen noch Fakten belegt.

       

      Welche WLAN-Clients werden eingesetzt, wird 2,4- oder 5 GHz-WLAN genutzt?

       

      Wurde schon mal die Signalstärke des WLAN-Signals, der Ping u. die Konstanz des Signals gemessen?

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    • vor einem Jahr

      Auri123

      Ich wurde beim Kauf am Montag gar nicht informiert.

      Ich wurde beim Kauf am Montag gar nicht informiert.
      Auri123
      Ich wurde beim Kauf am Montag gar nicht informiert.

      Das ist auch korrekt so.

       

      Ein Recht auf Widerruf gibt es bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen.

       

      Bei einem einfachen Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Geschäftes gibt es dieses Recht nicht. Auf die Nichtexistenz eines solchen Rechts muss nicht hingewiesen werden.

      Man stelle sich die Liste an Hinweise vor, die sonst unsinnigerweise gemacht werden müssten.

      "Dies ist kein Fernabsatzvertrag. Sie haben kein Widerrufsrecht.

      Dies ist kein Wohnraummietvertrag. Sie bekommen keinen Energieausweis.

      Dies ist kein Behandlungsvertrag. Sie bekommen keine Patientenaufklärung.

      Dies ist kein Beförderungsvertrag. Sie haben kein Recht, (.....)"

       

       

      Auri123

      Ich habe extra geprüft

      Ich habe extra geprüft
      Auri123
      Ich habe extra geprüft

      Um Himmels Willen, mach dich bitte nicht lächerlich.

       

      Auri123

      Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen

      Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen
      Auri123
      Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen

      So etwas existiert nämlich nicht.

       

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    • vor einem Jahr

      Auri123

      Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.

       

      Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.

      Auri123

       

      Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.


      wenn es ein Telekom Shop war kannst ihn zurückgeben. Ja du hast ein Widerrufsrecht, aber wie geschrieben es muss ein Telekom Shop sein, kein Partner Shop @Auri123 hat damals schon  der ehemalige Telekom GF Ferri Abolhassan geworben 

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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      NoOneElse

      Da sollte die Telekom es etwas deutlicher kennzeichnen (lassen), wenn ein Partnershop betrieben wird.

      Da sollte die Telekom es etwas deutlicher kennzeichnen (lassen), wenn ein Partnershop betrieben wird.
      NoOneElse
      Da sollte die Telekom es etwas deutlicher kennzeichnen (lassen), wenn ein Partnershop betrieben wird.

      Die Partnershops sind doch im Prinzip nur Vertriebsdienstleister, oft nicht mal exklusiv für die Telekom. Und somit selbstverantwortliche Firmen (ähnlich dem Prinzip EDEKA).

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      NoOneElse

      Da sollte die Telekom es etwas deutlicher kennzeichnen (lassen), wenn ein Partnershop betrieben wird.

      Da sollte die Telekom es etwas deutlicher kennzeichnen (lassen), wenn ein Partnershop betrieben wird.
      NoOneElse
      Da sollte die Telekom es etwas deutlicher kennzeichnen (lassen), wenn ein Partnershop betrieben wird.

      Das hilft aber nur demjenigen, der in einen Shop geht und im Wissen, dass man in Telekom Shops vermutlich auch zurückgeben/widerrufen kann.

       

      Jemandem wie @Auri123 hätte das gar nichts geholfen.

       

      Ob die "Filiale" ein Telekom Shop oder ein Mediamarkt oder oder war - wurde das eigentlich geschrieben?

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      muc80337_2

      . . . . . . Ob die "Filiale" ein Telekom Shop oder ein Mediamarkt oder oder war - wurde das eigentlich geschrieben?

      . . . . . .

      Ob die "Filiale" ein Telekom Shop oder ein Mediamarkt oder oder war - wurde das eigentlich geschrieben?

      muc80337_2
      . . . . . .

      Ob die "Filiale" ein Telekom Shop oder ein Mediamarkt oder oder war - wurde das eigentlich geschrieben?


      Wenns ein Mediamarkt gewesen wäre, dürfte die Rückgabe kaum Probleme machen.

      Denn Mediamarkt (und auch andere Märkte) sind meist sehr kulant bei Umtausch oder Rückgabe.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

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