Gelöst
Router / Speedbox in der Filiale gekauft - Gilt wirklich kein Widerrufsrecht!?
vor einem Jahr
Hallo zusammen,
Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.
Die Box ist gar nicht gut. Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.
Ich wollte am Freitag die Box zurückgeben. Der Filialeleiter meinte, dass der Umtausch für den gekauften Router ausgeschlossen ist. Ich würde beim Kauf qm Montag gar nicht informiert. Ich habe nur ein Zettel aus dem Terminal bekommen, wo keine Information dazu gibt. Sie haben mir erst am Freitag die richtige Rechnung ausgedrückt, wo diese Info steht.
Darf ich das wirklich nicht umtauschen?
Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?
Ich habe extra geprüft, das Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen hat den Router nicht auf der Liste.
Danke im Voraus für die Antworten.
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vor 2 Jahren
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vor einem Jahr
Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.
Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.
Kein Widerrufsrecht, das ist leider so im Handel.
Zumindest hat man rechtlich keinen Anspruch und kann nur auf Kulanz hoffen.
Darf ich das wirklich nicht umtauschen? Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?
Darf ich das wirklich nicht umtauschen?
Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?
Das liegt schon in der Eigenverantwortung, sich vorab zu informieren.
Und eigentlich weiß man das auch, dass es im stationären Handel kein Widerrufsrecht gibt.
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vor einem Jahr
Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.
Ein T-Punkt oder ein Vertriebspartner? Echte T-Punkte räumen die Rechte eigentlich ein.
Das es im Handel kein Widerrufsrecht wie im Onlinehandel gibt ist (sollte) bekannt sein, da muss nicht informiert werden. Umtausch oder Rücknahme ist reine Kulanz zu den Bedingungen des Verkäufers.
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vor einem Jahr
Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.
Haben sie denn schon eine Störung gemeldet?0
vor einem Jahr
Grüße @Auri123
Weil da nicht alle Produkte genannt werden.
Nägel und Schrauben sind da auch nicht gelistet.
Genauso wie keine LED oder Glühlampen.
Schon mal mit WLAN beschäftigt?
Alles was stören kann, stört das Signal des WLAN.
Unter anderen Stahl, Holz, Eisen, Glas, usw.
Da hilft es z.B. ein Mesh aufzubauen. Oder LAN-Kabel verlegen.
Bei mir reicht vom Router auch nicht das WLAN-Signal in alle Räume.
Aber ich habe dafür ein Mesh aufgebaut, und nun geht es.
Somit ist es auch kein Grund auf ein Widerruf, wenn bei dir die Bedingungen für das WLAN nicht passen.
Wegen schlechten WLAN in anderen Räumen @ Geralt von Riva ?
War das jetzt ein Joke von dir, oder Ernst gemeint?
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vor einem Jahr
Häää?
Ganz ehrlich. Dann machst du etwas falsch. Und warum soll der Router das Problem sein? Vielleicht sind es deine Endgeräte?
Wo hast du den Speedport Smart 4 plaziert?
Weil das Gesetz es so vorsieht und der Verkäufer sich daran hält. Wie sieht es mit Eigenverantwortung aus?
Ich sehe hier zunächst keine Störung, sondern eher die Möglichkeit, das der Anwender sich in Sachen Heimnetz nicht wirklich gut auskennt.
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vor einem Jahr
Wird doch einen in der Schule schon beigebracht, ist Allgemeinwissen.
https://www.bmj.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/konsum/widerruf/widerruf_node.html
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Antwort
von
vor einem Jahr
Wird doch einen in der Schule schon beigebracht, ist Allgemeinwissen.
Nicht jeder ist In Deutschland zur Schule gegangen (im übrigen bezweifle ich die Richtigkeit der Aussage)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Wegen schlechten WLAN in anderen Räumen @ Geralt von Riva ? War das jetzt ein Joke von dir, oder Ernst gemeint?
Wegen schlechten WLAN in anderen Räumen @ Geralt von Riva ?
War das jetzt ein Joke von dir, oder Ernst gemeint?
@→Mataimaki←
War es nicht.😎
Ich habe seine Aussage falsch interpretiert, und jetzt erst gesehen, dass es um Wlan geht.😁
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vor einem Jahr
@Auri123
WLAN liegt in der Eigenverantwortung des Nutzers - ich habe selbst ein EFH in Eigenleistung mit WLAN
vernetzt, über drei Stockwerke mit zwei Stahlbetondecken dazwischen.
Bisher wurde der "schlechte WLAN-Emfpang" weder mit Zahlen noch Fakten belegt.
Welche WLAN-Clients werden eingesetzt, wird 2,4- oder 5 GHz-WLAN genutzt?
Wurde schon mal die Signalstärke des WLAN-Signals, der Ping u. die Konstanz des Signals gemessen?
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vor einem Jahr
Ich wurde beim Kauf am Montag gar nicht informiert.
Das ist auch korrekt so.
Ein Recht auf Widerruf gibt es bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen.
Bei einem einfachen Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Geschäftes gibt es dieses Recht nicht. Auf die Nichtexistenz eines solchen Rechts muss nicht hingewiesen werden.
Man stelle sich die Liste an Hinweise vor, die sonst unsinnigerweise gemacht werden müssten.
"Dies ist kein Fernabsatzvertrag. Sie haben kein Widerrufsrecht.
Dies ist kein Wohnraummietvertrag. Sie bekommen keinen Energieausweis.
Dies ist kein Behandlungsvertrag. Sie bekommen keine Patientenaufklärung.
Dies ist kein Beförderungsvertrag. Sie haben kein Recht, (.....)"
Ich habe extra geprüft
Um Himmels Willen, mach dich bitte nicht lächerlich.
Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen
So etwas existiert nämlich nicht.
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vor einem Jahr
Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.
Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.
wenn es ein Telekom Shop war kannst ihn zurückgeben. Ja du hast ein Widerrufsrecht, aber wie geschrieben es muss ein Telekom Shop sein, kein Partner Shop @Auri123 hat damals schon der ehemalige Telekom GF Ferri Abolhassan geworben
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Antwort
von
vor einem Jahr
Da sollte die Telekom es etwas deutlicher kennzeichnen (lassen), wenn ein Partnershop betrieben wird.
Die Partnershops sind doch im Prinzip nur Vertriebsdienstleister, oft nicht mal exklusiv für die Telekom. Und somit selbstverantwortliche Firmen (ähnlich dem Prinzip EDEKA).
Antwort
von
vor einem Jahr
Da sollte die Telekom es etwas deutlicher kennzeichnen (lassen), wenn ein Partnershop betrieben wird.
Das hilft aber nur demjenigen, der in einen Shop geht und im Wissen, dass man in Telekom Shops vermutlich auch zurückgeben/widerrufen kann.
Jemandem wie @Auri123 hätte das gar nichts geholfen.
Ob die "Filiale" ein Telekom Shop oder ein Mediamarkt oder oder war - wurde das eigentlich geschrieben?
Antwort
von
vor einem Jahr
. . . . . . Ob die "Filiale" ein Telekom Shop oder ein Mediamarkt oder oder war - wurde das eigentlich geschrieben?
Ob die "Filiale" ein Telekom Shop oder ein Mediamarkt oder oder war - wurde das eigentlich geschrieben?
Wenns ein Mediamarkt gewesen wäre, dürfte die Rückgabe kaum Probleme machen.
Denn Mediamarkt (und auch andere Märkte) sind meist sehr kulant bei Umtausch oder Rückgabe.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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