Gelöst

So gehts nicht, Computerhilfe S ohne Auftrag

vor 5 Jahren

Am 20.12.2019 hatte ich wegen einer DSL Störung die auch umgehend behoben wurde.

Auf meiner Januar Abrechnung wurde dann die Computerhilfe S abgebucht (Restbetrag für Dezember - ab 21.12.2019 - und Januar 2020). Nun hatte ich noch nie etwas von Computerhilfe S gehört und dazu noch Kostenpflichtig.

Ein Anruf bei der Servicehotline brachte für mich auch kein Licht ins dunkel, Nur das ich offensichtlich ohne mein wissen einen Vertrag für 2 Jahre aufgedrückt bekommen habe und das Geld monatlich mit der Rechnung abgebucht wird. Eine Stornierung des Vertrages war auch nicht möglich, weil die Frist abgelaufen war.

Wie soll ich auch etwas stornieren von dem ich nicht wusste das ich es gebucht habe und zu dem ich auch nie eine Auftragsbestätigung bekommen habe.

Der Servicemitarbeiter war wohl so freundlich mir eine Auftragsbestätigung mit Datum 21.12.2019 zuzusenden und eine Kündigung für in 2 Jahren auszustellen. Gab mir aber den Tipp mich schriftlich per Mail an den Kundendienst zu wenden.

Gesagt getan, gestern kam die Antwort die dem Fass den Boden ausschlägt, anstatt auf meine Forderungen einzugehen (eine sofortige Stornierung des Vertrages und Rückerstattung der gezahlten Beträge) erhielt ich eine Mail mit einer Auftragsbestätigung und der Kündigungsbestätigung zur Computerhilfe S. Leider gab es als Dateianhang nur die Auftragsbestätigung die Kündigungsbestätigung fehlte.

Offensichtlich hilft hier nur noch ein Anwalt und zur gegebenen Zeit der wechsel des DSL Anbieters.

Kundenservice sieht anders aus.

 

Mit freundliche Grüßen

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    • vor 5 Jahren

      Hallo @oranje2 

      habe das eben dem Team gemeldet, da nur ein Telekom MA hier Stellung beziehen kann.

       

      Bitte Geduld, es wird sich kurzfristig jemand bei Dir melden.

       

      Gruss -LERNI-

      0

    • vor 5 Jahren

      Diese Masche ist nicht neu und hier in der Community auch dutzendfach nach zu lesen.

      Ich bin mir nicht einmal sicher, ob das Team hier noch einschreiten kann.

      Das die Auftragsbestätigung zurückdatiert wurde halte ich für sehr fragwürdig.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Das die Auftragsbestätigung zurückdatiert wurde halte ich für sehr fragwürdig.

      Das die Auftragsbestätigung zurückdatiert wurde halte ich für sehr fragwürdig.

      Das die Auftragsbestätigung zurückdatiert wurde halte ich für sehr fragwürdig.


      Das kann er nicht. Es wird die im System hinterlegte AB nochmals zugesandt worden sein.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      olliMD

      Es wird die im System hinterlegte AB nochmals zugesandt worden sein.

      Es wird die im System hinterlegte AB nochmals zugesandt worden sein.
      olliMD
      Es wird die im System hinterlegte AB nochmals zugesandt worden sein.

      Mag ja sein, aber mit der Auftragsbestätigung beginnt auch die Widerrufsbelehrung.

      Die hat der TE nicht rechtzeitig erhalten.

      Und da liegt der Knackpunkt.

      Meines Erachtens muß die Auftragsbestätigung für ungültig erklärt werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Moin @oranje2 und herzlich willkommen hier in der Community!

      Offensichtlich hilft hier nur noch ein Anwalt und zur gegebenen Zeit der wechsel des DSL Anbieters. Kundenservice sieht anders aus.

      Offensichtlich hilft hier nur noch ein Anwalt und zur gegebenen Zeit der wechsel des DSL Anbieters.
      Kundenservice sieht anders aus.
      Offensichtlich hilft hier nur noch ein Anwalt und zur gegebenen Zeit der wechsel des DSL Anbieters.
      Kundenservice sieht anders aus.


      Auch wenn der Weg bisher steiniger war, als er sein müsste, hast du hier geschrieben, danke. Für die bisherigen Erlebnisse kann ich mich bei dir nur entschuldigen. Du siehst allerdings noch Licht am Ende des Tunnels und die Chance es aufzudröseln, damit wir den bisherigen Kreis durchbrechen. Wann kann ich dich denn mal anrufen?

      Greetz
      Stefan D.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Bin zuhause, also jetzt.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      oranje2

      Bin zuhause, also jetzt.

      Bin zuhause, also jetzt.
      oranje2
      Bin zuhause, also jetzt.

      @Stefan D. , er meint dich.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @oranje2,

      wir verbleiben wie eben telefonisch besprochen.
      Die Computerhilfe wird sofort gekündigt und bisher entrichtete Beträge werden erstattet.


      Grüße Detlev K.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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