Sonderkündigung trotz Nachweise & Bestätigung vom Techniker nicht akzeptiert, was tun?

vor 9 Monaten

Hallo,

ich habe einen Vertrag für eine 16Mbti/s Internetleitung abgeschlossen.

Leider kommen nur knapp unter 10Mbit/s an.

 

Nachdem ich dem Telekom Chat  die Situation erklärt habe, wurde vom Chat ebenfalls eine Messung durchgeführt, knapp unter 10 Mbit/s.

Der Chat hat einen Techniker beauftragt den Fehler zu beheben.

Der Techniker (Störungsnummer: 😀) hat die Kabel überprüft, erkannt das es eine " geliehene Kupferleitung" ist, bei der Maximal 10 Mbit/s. möglich sind.

Ich habe eine Sonderkündigungkündigung aufgrund von  fehlender Leistung abgeschickt, inkl. bestätigung vom Techniker.

Laut Gesetz müssen 2 von 3 Messtagen mindestens 90% ( 14,4 Mbit/s) erreicht werden. 

Die ist  bei einer Leitung die Maximal 10 Mbit/s zulässt natürlich nicht möglich.

 

Die Telekom hat die Sonderkündigung nicht akzeptiert.

Auf Nachfrage ist der Mitarbeiter für die Entscheidung nicht zu erreichen.

 

Telefonische Empfehlung: nochmal Messen, nochmal einen Techniker, nochmal Kündigen.

 

Hilfe?

 

 

Gesetz:

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html

Wann liegt eine Abweichung vor?

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:

  1. Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder

 

 

[😀 Beitrag aus Gründen des Datenschutzes von @pamperlapescu bearbeitet.]

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    • vor 9 Monaten

      Nur mal so in den Raum gefragt, was sind denn da deine Alternativen nach der Kündigung des Vertrages? Koax oder Glasfaser? Aber dann hätte man ja kaum den Magenta S gewählt, oder?

       

      Das Recht entpuppt sich da oft als reiner Papiertiger.

      2

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Die einzige Alternative war Stadtwerke Merseburg, 100Mbit/s möglich und kommen auch an.

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Martin209

      Die einzige Alternative war Stadtwerke Merseburg, 100Mbit/s möglich und kommen auch an.

      Die einzige Alternative war Stadtwerke Merseburg, 100Mbit/s möglich und kommen auch an.

      Martin209

      Die einzige Alternative war Stadtwerke Merseburg, 100Mbit/s möglich und kommen auch an.


      Warum nimmt man dann überhaupt erst die Telekom mit nur 16 Mbit/s?

      Welche Infrastruktur nutzen die Stadtwerke? 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      Martin209

      Die Telekom hat die Sonderkündigung nicht akzeptiert.

       

      Die Telekom hat die Sonderkündigung nicht akzeptiert.

      Martin209

       

      Die Telekom hat die Sonderkündigung nicht akzeptiert.


      Dann nehme ich an, du hast die Messungen nicht nicht wie von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben durchgeführt und die Messungen nicht wie in der „Handreichung“  erläutert weitergegeben.

      Denn dann bekommst du ein Messprotokoll der Agentur, mit welchem du gegenüber der Telekom die Kündigung begründest.

       

      Alles so gemacht? @Martin209 

      0

    • vor 9 Monaten

      Martin209

      Die ist bei einer Leitung die Maximal 10 Mbit/s zulässt natürlich nicht möglich.

      Die ist  bei einer Leitung die Maximal 10 Mbit/s zulässt natürlich nicht möglich.
      Martin209
      Die ist  bei einer Leitung die Maximal 10 Mbit/s zulässt natürlich nicht möglich.

      Natürlich.

       

      Das Gesetz sieht jedoch auch bei solchen Fällen die Einhaltung des Verfahrens vor, nachdem zuerst mithilfe des von der BNetzA bereitgestellten Überwachungsmechanismus die Abweichung festgestellt werden muss.

       

      Selbstverständlich darf die Telekom in so einem offensichtlichen Fall der Minderversorgung davon absehen, die Durchführung der Messung zu verlangen. Das wäre kundenfreundlich. Aber warum sollte sie das machen?

       

      9

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      holzher24

      die Telekom hält sich lediglich an die gesetzlichen Vorgaben.

      die Telekom hält sich lediglich an die gesetzlichen Vorgaben. 
      holzher24
      die Telekom hält sich lediglich an die gesetzlichen Vorgaben. 

      Soll hier der Eindruck erweckt werden, eine Abweichung zugunsten des Kunden seien nicht erlaubt?

      Das wäre falsch.

      Ebenso falsch wie die im weiteren Verlauf zu findenden Desinformationen,

      dass lediglich die "Mindestbandbreite" laut Produktdatenblatt geschuldet sei und

      dass eine ungeeignete Endleitung das Problem des Kunden sei.

       

      Traurig, dass diese Desinformationen dauerhaft wiederholt hier zu finden sind.

      Fanboys am Werk?

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Carsten_MK2

      Soll hier der Eindruck erweckt werden, eine Abweichung zugunsten des Kunden seien nicht erlaubt? Das wäre falsch.

      Soll hier der Eindruck erweckt werden, eine Abweichung zugunsten des Kunden seien nicht erlaubt?

      Das wäre falsch.

      Carsten_MK2

      Soll hier der Eindruck erweckt werden, eine Abweichung zugunsten des Kunden seien nicht erlaubt?

      Das wäre falsch.


      Nein, natürlich darf die Telekom zu Gunsten des Kunden davon abweichen, macht sie regelmäßig auch aber man sollte ihr eben keinen Vorwurf machen wenn sie sich stumpf ans Gesetz hält.

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      @Carsten_MK2  schrieb:
      Soll hier der Eindruck erweckt werden, eine Abweichung zugunsten des Kunden seien nicht erlaubt?

      Nein, es soll der Eindruck erweckt werden, dass sich die Telekom an den Wortlaut des Gesetzes hält.

      der Satz enthält keine Wertung und auch keine Aussage zur möglichen Übererfüllung. 

      Der Kunde könnte ja auch freiwillig 10€ über dem normalen Tarif mit der Telekom vereinbaren und bezahlen - in der Regel macht er dies nicht Fröhlich

       

       

      @Carsten_MK2  schrieb:

      Ebenso falsch wie die im weiteren Verlauf zu findenden Desinformationen,

      dass lediglich die "Mindestbandbreite" laut Produktdatenblatt geschuldet sei

      Ja das ist falsch, aber sei ehrlich, das haben doch alle Antworten hier konsequent richtig gestellt. Was also willst du mehr?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      Martin209

      Hallo, ich habe einen Vertrag für eine 16Mbti/s Internetleitung abgeschlossen. Leider kommen nur knapp unter 10Mbit/s an.

      Hallo,

      ich habe einen Vertrag für eine 16Mbti/s Internetleitung abgeschlossen.

      Leider kommen nur knapp unter 10Mbit/s an.

      Martin209

      Hallo,

      ich habe einen Vertrag für eine 16Mbti/s Internetleitung abgeschlossen.

      Leider kommen nur knapp unter 10Mbit/s an.


      Mit der Breitbandmessung Desktop-App stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung.

      Aber du weißt es ja besser.

      0

    • vor 9 Monaten

      Martin209

      ich habe einen Vertrag für eine 16Mbti/s Internetleitung abgeschlossen.

      ich habe einen Vertrag für eine 16Mbti/s Internetleitung abgeschlossen.
      Martin209
      ich habe einen Vertrag für eine 16Mbti/s Internetleitung abgeschlossen.

      Sicher? 

      Du hast mit einiger Sicherheit einen Tarife BIS 16 Mbit/s abgeschlossen.

       

      In der Auftragsbestätigung kann aber schon eine andere Geschwindigkeit vereinbart sein,

      dann gelten die 90% des dort vereinbarten

       

       

       

       

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      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Bitte erst lesen und dann Kommentieren:

       

      Gesetz:

       

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html

      Wann liegt eine Abweichung vor?

      Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:

      1. Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      JuergenS1

      Nö, mindestens 6,3 müssen erreicht werden, so steht es im Vertrag. Mit gemessenen 10 bist du sogar schon über Normal.

      Nö, mindestens 6,3 müssen erreicht werden, so steht es im Vertrag.

      Mit gemessenen 10 bist du sogar schon über Normal.

      JuergenS1

      Nö, mindestens 6,3 müssen erreicht werden, so steht es im Vertrag.

      Mit gemessenen 10 bist du sogar schon über Normal.


      das ist die vertraglich vereinbarte Bandbreite, das TKG hat die Zügel aber deutlich straffer angezogen und relevant für die sich ergebenden Möglichkeiten.

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Martin209

      Jip. Maximal 16 Normal 9,5 Mindestens 6,3

      Jip.

      Maximal 16

      Normal 9,5

      Mindestens 6,3

      Martin209

      Jip.

      Maximal 16

      Normal 9,5

      Mindestens 6,3


      Du zitierst aus dem Produktinformationsblatt  ich rede davon was genau in der Auftragsbestätigung stand

      es gibt nämlich mehrere Produktinformationsblätter  - je nachdem welche Rückfalloption in der AB vereinbart war.

       

      Magenta_Zuhause_S.pdf (handytick.de)

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      @der_Lutz 

      Ok, müsste dann wohl spätestens vor Gericht geklärt werden.

      Aner ich gehe eh davon aus, dass er aus dem Vertrag rauskommt sobald sich ein Teamie einschaltet Fröhlich

      3

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      JuergenS1

      Ok, müsste dann wohl spätestens vor Gericht geklärt werden.

      Ok, müsste dann wohl spätestens vor Gericht geklärt werden.
      JuergenS1
      Ok, müsste dann wohl spätestens vor Gericht geklärt werden.

      überhaupt nicht - es ist klar geregelt und das TKG steht klar über irgend welchen Produktinfoblättern

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      @JuergenS1  schrieb:
      Ok, müsste dann wohl spätestens vor Gericht geklärt werden.

      Njet. Es ist klar.

      Es hängt jetzt davon ab, was @Martin209 in der AB stehen hat.

       

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      JuergenS1

      Ok, müsste dann wohl spätestens vor Gericht geklärt werden.

      Ok, müsste dann wohl spätestens vor Gericht geklärt werden.
      JuergenS1
      Ok, müsste dann wohl spätestens vor Gericht geklärt werden.

      klar, wobei es eher nicht soweit kommen wird da das TKG an der Stelle eindeutig ist, aber man findet ja für jeden Mist einen Anwalt wenn man nur bezahlt

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      Martin209

      Die Telekom hat die Sonderkündigung nicht akzeptiert. Auf Nachfrage ist der Mitarbeiter für die Entscheidung nicht zu erreichen. Telefonische Empfehlung: nochmal Messen, nochmal einen Techniker, nochmal Kündigen.

       

      Die Telekom hat die Sonderkündigung nicht akzeptiert.

      Auf Nachfrage ist der Mitarbeiter für die Entscheidung nicht zu erreichen.

       

      Telefonische Empfehlung: nochmal Messen, nochmal einen Techniker, nochmal Kündigen.

      Martin209

       

      Die Telekom hat die Sonderkündigung nicht akzeptiert.

      Auf Nachfrage ist der Mitarbeiter für die Entscheidung nicht zu erreichen.

       

      Telefonische Empfehlung: nochmal Messen, nochmal einen Techniker, nochmal Kündigen.


      @der_Lutz @falk2010 @Stefan  Für euch klar, für die Telekom wohl aber auch. Und nur weil hier schreibt, der TE hat recht, hat er es lt. Telekom wohl nicht.

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      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      @Martin209 ist hinterlegt.

       

      Sören

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      @Martin209 wie gerade besprochen fehlen aktuell entweder Messprotokolle von der Bundesnetzagentur oder eine Dokumentation von unserer Technikabteilung, um der Sonderkündigung nachzukommen.

       

      Um offiziell zu klären, ob dir eine Sonderkündigung zusteht, kommt am Montag 05. August eine Techniker*in zu dir.

       

      Sag uns bitte Bescheid, wenn die Kolleg*in vor Ort war, dann können wir anhand der Dokumentation weitermachen.

       

      Sören

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Sören G.

      Sag uns bitte Bescheid

      Sag uns bitte Bescheid
      Sören G.
      Sag uns bitte Bescheid

      tja das war wohl nichts.

       

      @Martin209 Eintagsfliege?

      Uneingeloggter Nutzer

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      Uneingeloggter Nutzer

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