Sonderkündigungsrecht bei Umzug verweigert
5 years ago
Hallo liebes Telekom-Team,
wir ziehen mit unserer Agentur um und würden wieder gern am neuen Standort eine 100 Mbit Leitung beauftragen. Leider gibt es diese Performance dort nicht, obwohl wir in einen Neubaubau in der Innstadt Hamburgs ziehen. Ihr Mitarbeiter 😀 aus dem Serviceteam riet mir am Montag vergangener Woche bei Einsicht unserer Vertragskonditionen, von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Genau das haben wir schriftlich getan und unsere Kündigung an Sie weitergeleitet, s. Anlage. Auf Nachfrage kam jetzt eine Rückmeldung, dass unser Vertag erst zum regulären Termin Ende März 2021 gekündigt werden kann. Was ist hier schief gelaufen? Den Vorgang der Kündigung hat mir Ihr Mitarbeiter genau geschildert und wir ihn entsprechend ausgeführt. Ich freue mich, wenn Sie diese unglückliche Situation klären können. Vielen Dank! Clemens Schenk
[😀 Beitrag aus Gründen des Datenschutzes von @pamperlapescu bearbeitet. Anhang und Mitarbeitername entfernt]
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5 years ago
Hallo @ClemensSchenk bitte lösche schnellstens den Anhang dieser enthält perönliche Infos!!!
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5 years ago
Wenn dir ein Teami helfen soll dann befülle dein Profil! Ausserdem hast du den Beitrag im Privatkundenbereich eröffnet schreibst aber von GK, also bitte verschieben!
Befülle hier dein Profil, damit dir Mitarbeiter vom TelekomHilft-Team weiterhelfen kann!
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5 years ago
Ausserdem musst du zunächst einen Umzug nach TKG beauftragen, wenn dieser nicht realisiert werden kann, erst dann kannst du sonderkündigen zumindest im Privatkudenbereich! Wie es bei Geschäftskunden aussieht weiss ich nicht!
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5 years ago
Da greift das nicht, im § 46 TKG (8) wird explizit von Verbraucher gesprochen.
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5 years ago
vielen Dank für deinen Beitrag hier und herzlich willkommen in der Community.
Aus Datenschutzgründen bitte ich dich deine privaten Informationen zu löschen.
Am besten befüllst du deine Profildaten, damit ich mir ein Bild machen kann. Nur du und
wir können deine Daten sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel D.
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5 years ago
wenn du am alten und neuen Standort die gleiche Leistung zum gleichen Preis bekommen kannst, gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
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