Sonderkündigungsrecht
2 months ago
Hallo.
Ich habe im Oktober 24 einen Glasfaseranschluss beauftragt, weil mir gesagt wurde: Ausbau "VORAUSICHTLICH" März 2025. Jetzt bekomme ich auf Nachfrage, nicht freiwillig, die Info: Ausbau nicht vor März 2028. Kündigung des Auftrages nicht möglich.
Gibt es da keine Möglichkeit rauszukommen?
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2 months ago
Hallo @layout-peter das ist leider so, dass hier kein Storno des Auftrags mehr möglich ist. Das geht erst wieder, wenn der Glasfaseranschluss fertig gebaut wurde und die Auftragsbestätigung für den Tarif kommt. Der Tarif kann dann storniert werden, der Glasfaseranschluss an sich bleibt natürlich trotzdem im Haus.
Liebe Grüße Nicole
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2 months ago
@layout-peter
Hier greift automatisch das BGB.
Wenn der Ausbau für März 2025 avisiert war, dann ist dies erst mal durch verstreichen kein Lieferverzug.
Setze die Telekom daher schriftlich in Verzug unter Einräumung einer großzügigen Nachfrist von 6 Wochen.
Verstreicht die Frist kannst du vom Vertrag wegen Lieferverzug zurücktreten.
Ausnahme wäre, wenn die Telekom expliziert Vertraglich einen Lieferverzug bis zu 3 Jahren vorgesehen hätte.
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2 months ago
Dem ist nicht so, was man mehrfach im Netz lesen kann.
@Nicole G.
Dem ist nicht so, was man mehrfach im Netz lesen kann.
Man kann von niemandem verlangen 3-4 Jahre zu warten. Der Anschluss kann sicher storniert werden.
Wenn auch ich dem TE das nicht unbedingt empfehlen würde.
Ist es wirklich so schwer, verlässliche Quellen für solche Aussagen aufzuführen?
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2 months ago
Also hat man dann den Glasfaseranschluß im Haus und kann vor dem Inkrafttreten des Tarifes kündigen.
Man muss also nicht 24 Monate im Tarif bleiben. Richtig?
Dies macht aber sowieso nur Sinn, wenn man eine Alternative hat.
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