Gelöst

stillschweigende Verlängerung vermeiden

vor 3 Jahren

Hallo

es geht um meinen Festnetzanschluss MagentaZuhause XL mit TV und 175 speed

auf der Rechnung steht:

Vertragsbeginn: 18.04.20 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 17.04.22
Kündigungsfrist: 1 Monat - Eingang der Kündigung spätestens am: 17.03.22,
um stillschweigende Verlängerung zu vermeiden.

Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.

 

Muss man nun wirklich den Vertrag kündigen

um die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

auf einen Monat herunter zusetzten?

Und wenn ja

was muss man nach der Kündigung machen damit der vertrag dann weiterläuft mit der monatlichen Kündigungsfrist

 

 

2247

17

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Hallo @TOSOS 

     

    nein, du musst dafdür nicht kündigen,

     

    nach 24 Monaten kannst du jederzeit mit einer Frist von 1 MOnat kündigen, du musst nichts machen.

     

    Nur bei Tarifwechsel, startet wieder 24 Monate

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.

    Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.

    Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.


    Nein, keineswegs. Aber es gilt in jedem Fall die Mindestvertragslaufzeit.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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