Gelöst

stillschweigende Verlängerung vermeiden

vor 3 Jahren

Hallo

es geht um meinen Festnetzanschluss MagentaZuhause XL mit TV und 175 speed

auf der Rechnung steht:

Vertragsbeginn: 18.04.20 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 17.04.22
Kündigungsfrist: 1 Monat - Eingang der Kündigung spätestens am: 17.03.22,
um stillschweigende Verlängerung zu vermeiden.

Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.

 

Muss man nun wirklich den Vertrag kündigen

um die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

auf einen Monat herunter zusetzten?

Und wenn ja

was muss man nach der Kündigung machen damit der vertrag dann weiterläuft mit der monatlichen Kündigungsfrist

 

 

2452

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @TOSOS 

       

      nein, du musst dafdür nicht kündigen,

       

      nach 24 Monaten kannst du jederzeit mit einer Frist von 1 MOnat kündigen, du musst nichts machen.

       

      Nur bei Tarifwechsel, startet wieder 24 Monate

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.

      Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.

      Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.


      Nein, keineswegs. Aber es gilt in jedem Fall die Mindestvertragslaufzeit.

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