Gelöst
stillschweigende Verlängerung vermeiden
vor 3 Jahren
Hallo
es geht um meinen Festnetzanschluss MagentaZuhause XL mit TV und 175 speed
auf der Rechnung steht:
Vertragsbeginn: 18.04.20 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 17.04.22
Kündigungsfrist: 1 Monat - Eingang der Kündigung spätestens am: 17.03.22,
um stillschweigende Verlängerung zu vermeiden.
Danach jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat kündbar.
Muss man nun wirklich den Vertrag kündigen
um die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
auf einen Monat herunter zusetzten?
Und wenn ja
was muss man nach der Kündigung machen damit der vertrag dann weiterläuft mit der monatlichen Kündigungsfrist
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Akzeptierte Lösung
Marcel2605
akzeptiert von
Geralt von Riva
vor 3 Jahren
Hallo @TOSOS
nein, du musst dafdür nicht kündigen,
nach 24 Monaten kannst du jederzeit mit einer Frist von 1 MOnat kündigen, du musst nichts machen.
Nur bei Tarifwechsel, startet wieder 24 Monate
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marcel2605
Akzeptierte Lösung
falk2010
akzeptiert von
Claudia Bö.
vor 3 Jahren
Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.
Aber das neue TKG gilt doch nur für Neuverträge ab 2022.
Nein, keineswegs. Aber es gilt in jedem Fall die Mindestvertragslaufzeit.
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Antwort
von
falk2010