Störung Festnetzanschluss - Nachbarin verweigert Zugang zu APL

vor einem Jahr

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Thema, das über die Jahre immer wieder in der einen oder anderen Form auftaucht. Die früheren Fälle bzw. Antworten hierauf helfen mir aber leider nicht weiter.

 

Der Festnetzanschluss meiner Mutter und der verschiedener Nachbarn ist gestört. Zur Klärung des Problems muss ein Techniker an den APL im Haus einer Nachbarin. Die Nachbarin verweigert den Zugang, würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. Letzteres scheint allerdings ein Problem zu sein. Im Nachgang des ersten Technikerbesuchs hat meine Mutter ein Schreiben erhalten, sie solle sich um die Zugangsgewährung kümmern und dann einen neuen Termin vereinbaren. Das Problem, das die Nachbarin hat, ist, dass sie sicher sein will, dass die Person wirklich von der Telekom ist. D.h. meine Mutter kann hier nichts erreichen und auch ich nicht an ihrer Stelle. Die Störung wurde Telekom-seitig als behoben und erledigt deklariert. Dieses Spiel haben wir jetzt mehrfach durch. Meine Versuche, über das Servicecenter eine Terminabsprache zwischen Telekom und Nachbarin anzustoßen, sind, soweit ich dies beurteilen kann, nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Problem ist, dass durch den gestörten Festnetzanschluss auch der Hausnotruf meiner Mutter nicht funktionieren dürfte. Kann jemand weiterhelfen?

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  • vor einem Jahr

    CK2917

    Das Problem, das die Nachbarin hat, ist, dass sie sicher sein will, dass die Person wirklich von der Telekom ist.

    Das Problem, das die Nachbarin hat, ist, dass sie sicher sein will, dass die Person wirklich von der Telekom ist. 

    CK2917

    Das Problem, das die Nachbarin hat, ist, dass sie sicher sein will, dass die Person wirklich von der Telekom ist. 


    Dazu gibt es Ausweise.

    1

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    von

    vor einem Jahr

    mboettcher

    Dazu gibt es Ausweise.

    Dazu gibt es Ausweise.
    mboettcher
    Dazu gibt es Ausweise.

    Sind die aussagekräftig?

    Ich könnte das nicht beurteilen.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    CK2917

    würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. L

    würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. L
    CK2917
    würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. L

    Warum kann die Telekom keinen Termin mit ihr machen ?

    Ein Anruf des Technikers dort würde das Problem doch lösen oder denke ich zu einfach.

     

    Andere Möglichkeiten: auf eine mobile Lösung umsteigen oder APL neu beantragen, das kostet wahrscheinlich etwas.

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    von

    vor einem Jahr

    @*PazVizsla* 

    *PazVizsla*

    Wenn sie sogar bei einem anderen Provider ist darf man sie eh nicht anrufen.

    Wenn sie sogar bei einem anderen Provider ist darf man sie eh nicht anrufen. 
    *PazVizsla*
    Wenn sie sogar bei einem anderen Provider ist darf man sie eh nicht anrufen. 

    Das gilt wohl eher für Marketinganrufe und weniger für Instandsetzung.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    CK2917

    meine Mutter ein Schreiben erhalten, sie solle sich um die Zugangsgewährung kümmern

    meine Mutter ein Schreiben erhalten, sie solle sich um die Zugangsgewährung kümmern
    CK2917
    meine Mutter ein Schreiben erhalten, sie solle sich um die Zugangsgewährung kümmern

    Das ist doch das Problem der Telekom, dort Zugang zu erhalten.

    Soll sie sich eben kümmern und nicht auf Kunden abwälzen🙄

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Ja jeder Techniker hat dafür einen Unternehmensausweis mit Bild und Name. Wenn ihr das nicht reicht, ist das nicht das Problem der Telekom. Der Techniker hat auch den Auftrag mit den Standortdaten mit. 

     

    @Everything Ganz einfach weil Zutritt zum APL Sache vom Kunden ist. Woher soll der Techniker wissen, wann sie da ist? Der macht die Termine nicht. Daher auch die Vereinbarung die zugesendet wurde.

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    von

    vor einem Jahr

    @*PazVizsla* 

    *PazVizsla*

    allerdings auf dem langsamen Weg

    allerdings auf dem langsamen Weg
    *PazVizsla*
    allerdings auf dem langsamen Weg

    Das stellt sich doch auch die Frage, was man als langsam betrachtet. Gut geplant, sollten 9 Wochen ausreichen. Fristsetzung von 2 Wochen mit anschließender Kündigung mit der sechswöchigen Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sofortige zeitgleiche Neuinstallation eines APL beim Kunden mit dem Defekt und Rückbau beim Verweigerer des Zugangs.

    Zitat "Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden."

    Das sollte wohl dann einen gewissen Lerneffekt erzeugen.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Wir hatten einen solchen Fall mal im Freundeskreis bei dem ich sogar zufällig vor Ort war und der Techniker dem Nachbarn den Ausweis schon abfotografieren lies.

    Ende vom Lied war weil der Nachbar (muss heute noch drüber lachen) trotz Ausweis, Telekom Fahrzeug etc. nicht glaubte das es sich um einen Techniker handelte die Polizei gerufen wurde.

     

    Diese versicherten dem Nachbarn dann das es sich um einen echten Techniker handelte, danach lies er diesen auf sein Gelände, die Polizisten mussten selbst ein bisschen grinsen.

     

    Ja gibt solche Leute nach dem Motto "Vorsicht ist gut, Kontrolle ist besser" aber gleich dafür die Staatsmacht anrücken lassen...naja.

    Wenn das jetzt jedes mal da so gehandhabt wird, wird die Polizei auch irgendwann zu dem Herrn sagen "Jetzt reichts".

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Also muss sich die Telekom kümmern und sich Zugang zum APL verschaffen !!!

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    Uneingeloggter Nutzer

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Uneingeloggter Nutzer

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