Störung Festnetzanschluss - Nachbarin verweigert Zugang zu APL
vor 2 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe ein Thema, das über die Jahre immer wieder in der einen oder anderen Form auftaucht. Die früheren Fälle bzw. Antworten hierauf helfen mir aber leider nicht weiter.
Der Festnetzanschluss meiner Mutter und der verschiedener Nachbarn ist gestört. Zur Klärung des Problems muss ein Techniker an den APL im Haus einer Nachbarin. Die Nachbarin verweigert den Zugang, würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. Letzteres scheint allerdings ein Problem zu sein. Im Nachgang des ersten Technikerbesuchs hat meine Mutter ein Schreiben erhalten, sie solle sich um die Zugangsgewährung kümmern und dann einen neuen Termin vereinbaren. Das Problem, das die Nachbarin hat, ist, dass sie sicher sein will, dass die Person wirklich von der Telekom ist. D.h. meine Mutter kann hier nichts erreichen und auch ich nicht an ihrer Stelle. Die Störung wurde Telekom-seitig als behoben und erledigt deklariert. Dieses Spiel haben wir jetzt mehrfach durch. Meine Versuche, über das Servicecenter eine Terminabsprache zwischen Telekom und Nachbarin anzustoßen, sind, soweit ich dies beurteilen kann, nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Problem ist, dass durch den gestörten Festnetzanschluss auch der Hausnotruf meiner Mutter nicht funktionieren dürfte. Kann jemand weiterhelfen?
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vor 4 Jahren
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vor 5 Jahren
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vor 2 Jahren
Das Problem, das die Nachbarin hat, ist, dass sie sicher sein will, dass die Person wirklich von der Telekom ist.
Das Problem, das die Nachbarin hat, ist, dass sie sicher sein will, dass die Person wirklich von der Telekom ist.
Dazu gibt es Ausweise.
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
Dazu gibt es Ausweise.
Sind die aussagekräftig?
Ich könnte das nicht beurteilen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. L
Warum kann die Telekom keinen Termin mit ihr machen ?
Ein Anruf des Technikers dort würde das Problem doch lösen oder denke ich zu einfach.
Andere Möglichkeiten: auf eine mobile Lösung umsteigen oder APL neu beantragen, das kostet wahrscheinlich etwas.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
CK2917 würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. L würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. L CK2917 würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. L Warum kann die Telekom keinen Termin mit ihr machen ? Ein Anruf des Technikers dort würde das Problem doch lösen oder denke ich zu einfach. Andere Möglichkeiten: auf eine mobile Lösung umsteigen oder APL neu beantragen, das kostet wahrscheinlich etwas.
würde aber offenkundig Zugang gewähren, wenn es eine offizielle Terminabsprache seitens der Telekom mit ihr gäbe. L
Warum kann die Telekom keinen Termin mit ihr machen ?
Ein Anruf des Technikers dort würde das Problem doch lösen oder denke ich zu einfach.
Andere Möglichkeiten: auf eine mobile Lösung umsteigen oder APL neu beantragen, das kostet wahrscheinlich etwas.
Ja du denkst zu einfach. Von der Nachbarin hat niemand eine Rufnummer
Wenn sie sogar bei einem anderen Provider ist darf man sie eh nicht anrufen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@*PazVizsla*
Wenn sie sogar bei einem anderen Provider ist darf man sie eh nicht anrufen.
Das gilt wohl eher für Marketinganrufe und weniger für Instandsetzung.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
meine Mutter ein Schreiben erhalten, sie solle sich um die Zugangsgewährung kümmern
Das ist doch das Problem der Telekom, dort Zugang zu erhalten.
Soll sie sich eben kümmern und nicht auf Kunden abwälzen🙄
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vor 2 Jahren
Ja jeder Techniker hat dafür einen Unternehmensausweis mit Bild und Name. Wenn ihr das nicht reicht, ist das nicht das Problem der Telekom. Der Techniker hat auch den Auftrag mit den Standortdaten mit.
@Everything Ganz einfach weil Zutritt zum APL Sache vom Kunden ist. Woher soll der Techniker wissen, wann sie da ist? Der macht die Termine nicht. Daher auch die Vereinbarung die zugesendet wurde.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@Everything Ganz einfach weil Zutritt zum APL Sache vom Kunden ist. Woher soll der Techniker wissen, wann sie da ist? Der macht die Termine nicht. Daher auch die Vereinbarung die zugesendet wurde.
Im "eigenen" Haus ja. Aber sicher nicht in einem anderen Haus von wo aus eine Mitversorgung läuft. Der Kunde muss sich genauso wenig um Aufgrabegenehmigungen im öffentlichen Raum und verkehrsrechtliche Genehmigungen kümmern.
Sicher ist es hilfreich, die Kontaktdaten der Nachbarn zu haben und ggf. der Telekom weiter zu geben.
Wenn sie sogar bei einem anderen Provider ist darf man sie eh nicht anrufen.
Das erachte ich in diesem Zusammenhang als Quatsch. Dann dürfte die Telekom beim Glasfaserausbau auch keinen Kontakt zu Eigentümern aufnehmen wenn diese keinen Telekomvertrag haben.
Zur Not gibt es aber auch noch Briefe.
Und wenn die Telekom ihr Netz sonst nicht in den Griff bekommt und ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, dann soll sie halt entweder kostenlos einen APL hinbauen oder die Anschlüsse kündigen (um die Beauftragung eines APL loszutreten).
Antwort
von
vor 2 Jahren
Über manche Kommentare hier kann man sich nur wundern.
Es ist eindeutig Sache der Telekom, sich um den Zugang zum APL zu kümmern, wenn der im Nachbarhaus liegt.
Denn nur die Telekom hat einen Vertrag mit dem Nachbarn, in dessen Haus sich der APL befindet.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@*PazVizsla*
allerdings auf dem langsamen Weg
Das stellt sich doch auch die Frage, was man als langsam betrachtet. Gut geplant, sollten 9 Wochen ausreichen. Fristsetzung von 2 Wochen mit anschließender Kündigung mit der sechswöchigen Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sofortige zeitgleiche Neuinstallation eines APL beim Kunden mit dem Defekt und Rückbau beim Verweigerer des Zugangs.
Zitat "Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden."
Das sollte wohl dann einen gewissen Lerneffekt erzeugen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Wir hatten einen solchen Fall mal im Freundeskreis bei dem ich sogar zufällig vor Ort war und der Techniker dem Nachbarn den Ausweis schon abfotografieren lies.
Ende vom Lied war weil der Nachbar (muss heute noch drüber lachen) trotz Ausweis, Telekom Fahrzeug etc. nicht glaubte das es sich um einen Techniker handelte die Polizei gerufen wurde.
Diese versicherten dem Nachbarn dann das es sich um einen echten Techniker handelte, danach lies er diesen auf sein Gelände, die Polizisten mussten selbst ein bisschen grinsen.
Ja gibt solche Leute nach dem Motto "Vorsicht ist gut, Kontrolle ist besser" aber gleich dafür die Staatsmacht anrücken lassen...naja.
Wenn das jetzt jedes mal da so gehandhabt wird, wird die Polizei auch irgendwann zu dem Herrn sagen "Jetzt reichts".
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vor 2 Jahren
Also muss sich die Telekom kümmern und sich Zugang zum APL verschaffen !!!
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von