Täuschung bei der Entstörung - Vertrag ohne eindeutige Zustimmung aufgedrängt

vor 3 Tagen

Hallo zusammen,

ich bitte dringend um Unterstützung und Klärung eines ärgerlichen Falls: Meine Großmutter (82 Jahre alte Rentnerin, seit über 30 Jahren Telekom Kundin) hat im Dezember 2024 telefonisch eine Störung an ihrem Telekom-Anschluss gemeldet. Im Zuge dieses Anrufs wurde ihr ohne ein aktives Einverständnis  ein teures Tarifupgrade aufgedrängt (MagentaZuhauseS zu MagentaTV mit MegaStream). Sie hatte nie Interesse daran, wusste auch nicht, was das genau ist, und hat lediglich um Hilfe bei der Störung gebeten (weder telefonisch noch per Mail wurde einem Vertragsverhältnis zugestimmt). Erst mit monatlich steigenden Rechnungen wurde klar, dass hier etwas „verkauft“ wurde. Ein Anruf beim Kundenservice war wenig hilfreich, man verwies auf ein "mündliches Einverständnis" und den Mail-technischen Versand der Auftragsbestätigung. Ein wirksamer Vertrag im Sinne des §57 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) kann zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommen sein, da vor Abgabe einer Vertragserklärung keine Vertragszusammenfassung in Textform übermittelt und auch nicht ausdrücklich bestätigt wurde.

Ist es nicht einfach auch unsittlich, einer über 80-jährigen Stammkundin RTL+, Netflix etc. aufzudrängen?!

Unsere Bitte:

→ Bitte prüfen Sie den Vorgang → Stornieren Sie den Vorgang rückwirkend (es ist nie ein Vertragsverhältnis zustande gekommen)

Ich hoffe auf Ihre Hilfe. Viele Grüße

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    • vor 3 Tagen

      Guten Abend @FlorianTeko

       

      es ist bedauerlich, dass es zu derartigen Unstimmigkeiten kam. 

      Wir klassifizieren unsere Kundschaft nicht nach dem Alter. Es spricht absolut nichts dagegen, mit 80 Jahren Filme und Serien zu streamen oder ein neues Smartphone zu erwerben. 

       

      Ich werfe gerne einen Blick auf die Umstände, allerdings ist seit Dezember natürlich auch schon viel Zeit vergangen. 

       

      Hinterlege die Rückrufnummer deiner Großmutter bitte in deinem Profil. Ich nehme an, dass sie die Vertragspartnerin ist, daher, muss ich die Daten zur Legitimation mit ihr abgleichen. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea

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      Antwort

      von

      vor 3 Tagen

      Hallo Dorothea, 

      ich bitte dich nach Möglichkeit das Telefonat auf 14:00 zu verlegen. Bitte um kurze Rückinfo - Danke.

      Mit freundlichen Grüßen

      Florian Härtel

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      Antwort

      von

      vor 3 Tagen

      Guten Morgen @FlorianTeko,

       

      trage ich gerne ein.

       

      Liebe Grüße

      Behar

      0

      Antwort

      von

      vor 3 Tagen

      Hallo @FlorianTeko,

       

      bei der Vorabrecherche habe ich gesehen, dass der Vertrag heute bereits aus Kulanz rückabgewickelt wurde.

       

      Hat die Sache also ein gutes Ende für euch gefunden.

       

      Besten Gruß

      Matthias

       

       

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Tagen

      FlorianTeko

      Im Zuge dieses Anrufs wurde ihr ohne ein aktives Einverständnis  ein teures Tarifupgrade aufgedrängt (MagentaZuhauseS zu MagentaTV mit MegaStream). S

      Hallo zusammen,

      ich bitte dringend um Unterstützung und Klärung eines ärgerlichen Falls: Meine Großmutter (82 Jahre alte Rentnerin, seit über 30 Jahren Telekom Kundin) hat im Dezember 2024 telefonisch eine Störung an ihrem Telekom-Anschluss gemeldet. Im Zuge dieses Anrufs wurde ihr ohne ein aktives Einverständnis  ein teures Tarifupgrade aufgedrängt (MagentaZuhauseS zu MagentaTV mit MegaStream). Sie hatte nie Interesse daran, wusste auch nicht, was das genau ist, und hat lediglich um Hilfe bei der Störung gebeten (weder telefonisch noch per Mail wurde einem Vertragsverhältnis zugestimmt). Erst mit monatlich steigenden Rechnungen wurde klar, dass hier etwas „verkauft“ wurde. Ein Anruf beim Kundenservice war wenig hilfreich, man verwies auf ein "mündliches Einverständnis" und den Mail-technischen Versand der Auftragsbestätigung. Ein wirksamer Vertrag im Sinne des §57 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) kann zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommen sein, da vor Abgabe einer Vertragserklärung keine Vertragszusammenfassung in Textform übermittelt und auch nicht ausdrücklich bestätigt wurde.

      Ist es nicht einfach auch unsittlich, einer über 80-jährigen Stammkundin RTL+, Netflix etc. aufzudrängen?!

      Unsere Bitte:

      → Bitte prüfen Sie den Vorgang → Stornieren Sie den Vorgang rückwirkend (es ist nie ein Vertragsverhältnis zustande gekommen)

      Ich hoffe auf Ihre Hilfe. Viele Grüße

      FlorianTeko

      Im Zuge dieses Anrufs wurde ihr ohne ein aktives Einverständnis  ein teures Tarifupgrade aufgedrängt (MagentaZuhauseS zu MagentaTV mit MegaStream). 

      Beweise? 

      Wenn die Großmutter nicht entmündigt ist, müsst ihr mit ihren Entscheidungen leben. 

      Hat sie aufgrund des Alters eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt, müsst ihr euch nur mit der Bestallungsurkunde bei der Telekom melden. 

      FlorianTeko

      Ein wirksamer Vertrag im Sinne des §57 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) kann zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommen sein, da vor Abgabe einer Vertragserklärung keine Vertragszusammenfassung in Textform übermittelt und auch nicht ausdrücklich bestätigt wurde.

      Hallo zusammen,

      ich bitte dringend um Unterstützung und Klärung eines ärgerlichen Falls: Meine Großmutter (82 Jahre alte Rentnerin, seit über 30 Jahren Telekom Kundin) hat im Dezember 2024 telefonisch eine Störung an ihrem Telekom-Anschluss gemeldet. Im Zuge dieses Anrufs wurde ihr ohne ein aktives Einverständnis  ein teures Tarifupgrade aufgedrängt (MagentaZuhauseS zu MagentaTV mit MegaStream). Sie hatte nie Interesse daran, wusste auch nicht, was das genau ist, und hat lediglich um Hilfe bei der Störung gebeten (weder telefonisch noch per Mail wurde einem Vertragsverhältnis zugestimmt). Erst mit monatlich steigenden Rechnungen wurde klar, dass hier etwas „verkauft“ wurde. Ein Anruf beim Kundenservice war wenig hilfreich, man verwies auf ein "mündliches Einverständnis" und den Mail-technischen Versand der Auftragsbestätigung. Ein wirksamer Vertrag im Sinne des §57 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) kann zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommen sein, da vor Abgabe einer Vertragserklärung keine Vertragszusammenfassung in Textform übermittelt und auch nicht ausdrücklich bestätigt wurde.

      Ist es nicht einfach auch unsittlich, einer über 80-jährigen Stammkundin RTL+, Netflix etc. aufzudrängen?!

      Unsere Bitte:

      → Bitte prüfen Sie den Vorgang → Stornieren Sie den Vorgang rückwirkend (es ist nie ein Vertragsverhältnis zustande gekommen)

      Ich hoffe auf Ihre Hilfe. Viele Grüße

      FlorianTeko

      Ein wirksamer Vertrag im Sinne des §57 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) kann zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommen sein, da vor Abgabe einer Vertragserklärung keine Vertragszusammenfassung in Textform übermittelt und auch nicht ausdrücklich bestätigt wurde.

      Das Ding kann auch per E-Mail zugestellt werden und die Bestätigung am Telefon reicht auch aus. 

      Ergo: 

      Entweder zur Entscheidgung der Großmutter stehen. 

      Oder mit der Bestallungsurkunde zur Betreuung melden. 

      Eine Anfechtung wär in den ersten 14 Tagen gegangen, da geht aber auch Grundlos ein Widerruf. 

      Selbst wenn man sagt - gut die Dame ist alt - hätte es spätestens nach der ersten Rechnung auffallen müssen. 

      Über nen halbes Jahr später... nope. 

      Evtl. ist es jetzt an der Zeit, dass ihr als Familie euch um die Betreuung der alten Dame kümmert. 

      Dann aber auch nicht vergessen, dass Zeug zur Telekom zu schicken (so wie den anderen Vertragspartnern auch). 

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