Techniker ist nicht erschienen

vor 3 Jahren

Hallo, auch ich habe hier leider dasselbe Problem, dass der Techniker heute nicht erschienen ist und ich somit umsonst diesen Tag gewartet habe. Hätte eigentlich besseres erwartet. Wie geht es nun weiter?

 

Freundliche Grüße von einem ziemlich enttäuschen Kunden

318

6

  • vor 3 Jahren


    @SG_77  schrieb:

    Hallo, auch ich habe hier leider dasselbe Problem, dass der Techniker heute nicht erschienen ist und ich somit umsonst diesen Tag gewartet habe.


    Wer hatte das denn noch? 

     

    0

  • 3 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren

    @SG_77 

    §58 TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG   Absatz 4 sagt dazu:

     

    "(4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher
    für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich
    vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher
    Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3
    Satz 4 und 5 gilt entsprechend."

    "(3) (1)Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann
    der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung
    verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige
    Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der
    Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. (2) Die Höhe der
    Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro
    oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem
    Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. (3) Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach
    § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung
    anzurechnen. (4)Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden
    Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. (5)Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz
    anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen."

    2

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @HAMAPA  schrieb:

    @─=≡Σ(([ ⊐•̀⌂•́]⊐ 

    Dort steht:

    Bitte seht bei ausgefallenen Terminen von Rückfragen an den Hotlines  ab, wir melden und zur Vereinbarung eines neuen Termins bei euch.

    Hab ich gar nicht gesehen, weil ich die Meldungen immer aufklappen muß.

    Zwischenablage01.jpg


  • vor 3 Jahren

    @SG_77  schrieb:
    Wie geht es nun weiter?

    Bei der Hotline melden.

    0800 / 330 1000

     

    Hast du denn schon deine Zugangsdaten erhalten? Und ist ein Router vorhanden?

    Wenn ja, einfach mal anschließen. Womöglich steht die Leitung schon. Zwinkernd

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Moin @SG_77,

     

    es tut mir sehr leid, dass Sie aufgrund des Streikes, vom Kollegen "versetzt" wurden. 

    Allerdings bleiben Auswirkungen, die unsere Kunden betreffen, leider in so einem Fall nicht aus. Traurig

     

    Die Kollegen werden sich zwecks neuer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen. 

     

    Grüße

    Claudia Bö.

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