Techniker ist nicht erschienen
3 years ago
Hallo, auch ich habe hier leider dasselbe Problem, dass der Techniker heute nicht erschienen ist und ich somit umsonst diesen Tag gewartet habe. Hätte eigentlich besseres erwartet. Wie geht es nun weiter?
Freundliche Grüße von einem ziemlich enttäuschen Kunden
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Anonymous User
3 years ago
Hallo, auch ich habe hier leider dasselbe Problem, dass der Techniker heute nicht erschienen ist und ich somit umsonst diesen Tag gewartet habe.
Hallo, auch ich habe hier leider dasselbe Problem, dass der Techniker heute nicht erschienen ist und ich somit umsonst diesen Tag gewartet habe.
Wer hatte das denn noch?
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NoOneElse
3 years ago
@SG_77
§58 TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG Absatz 4 sagt dazu:
"(4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher
für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich
vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher
Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3
Satz 4 und 5 gilt entsprechend."
"(3) (1)Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann
der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung
verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige
Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der
Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. (2) Die Höhe der
Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro
oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem
Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. (3) Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach
§ 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung
anzurechnen. (4)Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden
Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. (5)Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz
anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen."
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HAMAPA
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from
NoOneElse
3 years ago
(4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend."
für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich
vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher
Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3
Satz 4 und 5 gilt entsprechend."
Gilt das auch bei Streik?
@SG_77
Bitte mal den Hinweis oberhalb der Community lesen.
@Gelöschter Nutzer
Dort steht:
Bitte seht bei ausgefallenen Terminen von Rückfragen an den Hotlines ab, wir melden und zur Vereinbarung eines neuen Termins bei euch.
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Anonymous User
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NoOneElse
3 years ago
Hab ich gar nicht gesehen, weil ich die Meldungen immer aufklappen muß.
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NoOneElse
Anonymous User
3 years ago
Wie geht es nun weiter?
Bei der Hotline melden.
0800 / 330 1000
Hast du denn schon deine Zugangsdaten erhalten? Und ist ein Router vorhanden?
Wenn ja, einfach mal anschließen. Womöglich steht die Leitung schon.
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Claudia Bö.
Telekom hilft Team
3 years ago
Moin @SG_77,
es tut mir sehr leid, dass Sie aufgrund des Streikes, vom Kollegen "versetzt" wurden.
Allerdings bleiben Auswirkungen, die unsere Kunden betreffen, leider in so einem Fall nicht aus.
Die Kollegen werden sich zwecks neuer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Grüße
Claudia Bö.
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SG_77