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Gelöst
telekom apl
vor 7 Jahren
Hallo,
- es wird geringe DSL Bandbreite (DSL 5000 statt DSL 16000) beklagt...angeblich ist eine Telefon/Internetstörung merkbar sobald sich der Fahrstuhl bewegt (neben dem Verteilerkasten im EG)
- bei dem ALTBAU-Bürogebäude ist der Telekom APL im Keller UG.
- der Verteilerkasten für die einzelnen Mieter ist im EG.
- laut Elektro Firma sind beide o.g. Gegenstellen nur mit einem dünnen Draht verbunden
- Die Telekom Techniker die Vorort waren konnten keine Verbesserung herbeiführen, Details unklar.
- Mieter Y hat QSC die DSL Leitung unter Vertrag. (aber letztendlich ja auch bei der Telekom)
Ist es eigentlich deutlich, wer für die ordnungsgemäße Verkabelung zuständig ist?
Habe dies gefunden, allerdings ist es absoluet eindeutig ja nicht:
m Rahmen der Grundstückseigentümererklärung wartet die Telekom das Telekommunikationsnetz des Eigentümers mit. Kleinere Instandsetzungen werden hierbei mit gemacht.
Den Telekommunikationsvertrag ergibt die Telekom über die Endleitung bis zur ersten Telefondose die sich im Hoheitsbereich des Auftragsgebers befindet. (IdR. die Wohnung)
Die Endleitung gehört jedoch dem Eigentümer des Gebäudes - Verbindung beweglicher Sachen mit festen Sachen - so stehts im Gesetz.
Die Sache ist nun, was vertraglich vereinbart ist. Hier vereinbart die Telekom - bis auf FTTH (Glasfaser) - nur, dass der APL und die Zuleitung im Eigentum der Telekom verbleiben. Selbst wenn die Telekom also die Endleitung mal erstellt hat, gehört diese dem Eigentümer.
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Akzeptierte Lösung
Hubert Eder
akzeptiert von
Harald K.
vor 7 Jahren
Hallo @account477,
es wird geringe DSL Bandbreite (DSL 5000 statt DSL 16000) beklagt...angeblich ist eine Telefon/Internetstörung merkbar sobald sich der Fahrstuhl bewegt (neben dem Verteilerkasten im EG)
Dann ist die Fehlerquelle ja schon geortet.
Also Aufzugswartungsfirma beauftragen, dass der Aufzug EMV-Störungen verursacht.
Ansonsten die Telekom beauftragen, diese setzt sich mit der Aufzugsfirma in Verbindung und bittet in einer bestimmten Frist um die Beseitung der Störungen. Ansonsten wird die Angelegenheit an die Bundesnetzagentur weitergegeben, die notfalls die Stilllegung der Aufzugsanlage durchsetzen.
Letzteres wäre aber eine sehr teuere Angelegenheit für den Aufzugsbetreiber.
Viele Grüße
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