Telekom verschickt Vertragsbestätigung verspätet und will Widerruf nicht anerkennen! Systematik?

vor einem Monat

Die Telekom hat mir nach über 2,5 Jahren (!) einen Glasfaservertrag bestätigt mit Hinweis, dass am 8.9.2025 der Anschluß aktiv geschaltet wird . Zugleich wurde ich auf mein Widerufsrecht hingewiesen.  Datum des Schreibsn 9.8.2025, Eingang bei mir 27.8.2025. Am 28.8. wurde der Vertrag per email (widerruf@telekom.de) und per Einschreiben widerrufen. Ebenfalls wurde die Vollmacht, den DSL-Anschaluß bei M-Net zu kündigen, widerrufen. Das alles wurde nicht beachtet.  Widerruf erfolgte deshalb, weil die Frist von 12 Tagen, einen neuen Router zu beschaffen und einen IT-Techniker zu beauftragen, den Router und die Telefonie einzustellen, zu kurz war. Da wollte ich lieber bei meinem sehr zuverlässigen Anbieter M-Net bleiben, zudem die DSL-Geschwindikeit uns reicht.  Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren: Dieser sei verspätet. Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben, weil der Verdacht besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1 Monat bin ich ohne Internet und Telefonie. Wir fassen das als Nöötigung auf.  Wie üblich ist im Übrigen bei Telekom niemand erreichbar oder ewige Warteschleife (nicht aktzepabel!).

Empfehlung: Zugang von Schreiben der Telekom (Datum des Empfangs) beweislich sichern (Zeugen). Ggf. sofort  Anwalt einschalten.

Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 05.10.2025 17:02 eskaliert.

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    • vor einem Monat

      Nebenbei..bei mir in Rastatt kommt die post mindestens 7 Tage verspätet in meinem Briefkasten an...sieht man am absendedatum im Brief.

      Arztrechnungen...Bescheinigungen vom Amt in Erbsachen...alles

      @standart1 

      0

    • vor einem Monat

      standart1

      Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

      Die Telekom hat mir nach über 2,5 Jahren (!) einen Glasfaservertrag bestätigt mit Hinweis, dass am 8.9.2025 der Anschluß aktiv geschaltet wird . Zugleich wurde ich auf mein Widerufsrecht hingewiesen.  Datum des Schreibsn 9.8.2025, Eingang bei mir 27.8.2025. Am 28.8. wurde der Vertrag per email (widerruf@telekom.de) und per Einschreiben widerrufen. Ebenfalls wurde die Vollmacht, den DSL-Anschaluß bei M-Net zu kündigen, widerrufen. Das alles wurde nicht beachtet.  Widerruf erfolgte deshalb, weil die Frist von 12 Tagen, einen neuen Router zu beschaffen und einen IT-Techniker zu beauftragen, den Router und die Telefonie einzustellen, zu kurz war. Da wollte ich lieber bei meinem sehr zuverlässigen Anbieter M-Net bleiben, zudem die DSL-Geschwindikeit uns reicht.  Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren: Dieser sei verspätet. Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben, weil der Verdacht besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1 Monat bin ich ohne Internet und Telefonie. Wir fassen das als Nöötigung auf.  Wie üblich ist im Übrigen bei Telekom niemand erreichbar oder ewige Warteschleife (nicht aktzepabel!).

      Empfehlung: Zugang von Schreiben der Telekom (Datum des Empfangs) beweislich sichern (Zeugen). Ggf. sofort  Anwalt einschalten.

      Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

      standart1

      Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

      selbst wenn du jemanden finden würdest, was würde es dir nützen?

      standart1

      Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

      Die Telekom hat mir nach über 2,5 Jahren (!) einen Glasfaservertrag bestätigt mit Hinweis, dass am 8.9.2025 der Anschluß aktiv geschaltet wird . Zugleich wurde ich auf mein Widerufsrecht hingewiesen.  Datum des Schreibsn 9.8.2025, Eingang bei mir 27.8.2025. Am 28.8. wurde der Vertrag per email (widerruf@telekom.de) und per Einschreiben widerrufen. Ebenfalls wurde die Vollmacht, den DSL-Anschaluß bei M-Net zu kündigen, widerrufen. Das alles wurde nicht beachtet.  Widerruf erfolgte deshalb, weil die Frist von 12 Tagen, einen neuen Router zu beschaffen und einen IT-Techniker zu beauftragen, den Router und die Telefonie einzustellen, zu kurz war. Da wollte ich lieber bei meinem sehr zuverlässigen Anbieter M-Net bleiben, zudem die DSL-Geschwindikeit uns reicht.  Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren: Dieser sei verspätet. Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben, weil der Verdacht besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1 Monat bin ich ohne Internet und Telefonie. Wir fassen das als Nöötigung auf.  Wie üblich ist im Übrigen bei Telekom niemand erreichbar oder ewige Warteschleife (nicht aktzepabel!).

      Empfehlung: Zugang von Schreiben der Telekom (Datum des Empfangs) beweislich sichern (Zeugen). Ggf. sofort  Anwalt einschalten.

      Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

      standart1

      Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

      ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht.

      Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.

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      von

      vor einem Monat

      mboettcher

      D. h., dass die Telekom sich sehr wahrscheinlich nicht erfolgreich auf den vor Jahren geschlossenen Vertrag berufen kann,

      der_Lutz

      ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht.

      Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.

      selbst wenn du jemanden finden würdest, was würde es dir nützen? ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht. Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.
      der_Lutz

      ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht.

      Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.

      Mehr als 2 Jahre nach einer Auftragsbestätigung ist man nicht mehr an einen Vertrag gebunden; mindestens besitzt man nach dem Ablauf von 2 Jahren ein Kündigungsrecht. Siehe z. B. https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/mindestvertragslaufzeit-darf-bei-glasfaservertraegen-zwei-jahre-nicht-ueberschreiten-102978

      D. h., dass die Telekom sich sehr wahrscheinlich nicht erfolgreich auf den vor Jahren geschlossenen Vertrag berufen kann, was die Kündigung beim bisherigen Anbieter und den ganzen Ablauf wohl problematisch macht. Eine juristische Auseinandersetzung dürfte die T. verlieren, was eine gütliche Einigung bzw. zügige Rückabwicklung nahelegt. Man hätte wohl besser nachgefragt, ob auch trotz der erheblichen Verzögerung bei der Errichtung des GF-Anschlusses der Vertrag erfüllt werden soll.

      mboettcher

      D. h., dass die Telekom sich sehr wahrscheinlich nicht erfolgreich auf den vor Jahren geschlossenen Vertrag berufen kann,

      genau darum schrieb ich das folgende

      mboettcher

      Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen,

      der_Lutz

      ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht.

      Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.

      selbst wenn du jemanden finden würdest, was würde es dir nützen? ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht. Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.
      der_Lutz

      ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht.

      Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.

      Mehr als 2 Jahre nach einer Auftragsbestätigung ist man nicht mehr an einen Vertrag gebunden; mindestens besitzt man nach dem Ablauf von 2 Jahren ein Kündigungsrecht. Siehe z. B. https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/mindestvertragslaufzeit-darf-bei-glasfaservertraegen-zwei-jahre-nicht-ueberschreiten-102978

      D. h., dass die Telekom sich sehr wahrscheinlich nicht erfolgreich auf den vor Jahren geschlossenen Vertrag berufen kann, was die Kündigung beim bisherigen Anbieter und den ganzen Ablauf wohl problematisch macht. Eine juristische Auseinandersetzung dürfte die T. verlieren, was eine gütliche Einigung bzw. zügige Rückabwicklung nahelegt. Man hätte wohl besser nachgefragt, ob auch trotz der erheblichen Verzögerung bei der Errichtung des GF-Anschlusses der Vertrag erfüllt werden soll.

      mboettcher

      Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen,

      Hier werden einfach die digitalen Prozesse der aktuellen Rechtslage nachhängen.

      von

      vor einem Monat

      mboettcher

      Mehr als 2 Jahre nach einer Auftragsbestätigung ist man nicht mehr an einen Vertrag gebunden; mindestens besitzt man nach dem Ablauf von 2 Jahren ein Kündigungsrecht. Siehe z. B. https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/mindestvertragslaufzeit-darf-bei-glasfaservertraegen-zwei-jahre-nicht-ueberschreiten-102978

      D. h., dass die Telekom sich sehr wahrscheinlich nicht erfolgreich auf den vor Jahren geschlossenen Vertrag berufen kann, was die Kündigung beim bisherigen Anbieter und den ganzen Ablauf wohl problematisch macht. Eine juristische Auseinandersetzung dürfte die T. verlieren, was eine gütliche Einigung bzw. zügige Rückabwicklung nahelegt. Man hätte wohl besser nachgefragt, ob auch trotz der erheblichen Verzögerung bei der Errichtung des GF-Anschlusses der Vertrag erfüllt werden soll.

      der_Lutz

      ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht.

      Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.

      selbst wenn du jemanden finden würdest, was würde es dir nützen? ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht. Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.
      der_Lutz

      ich gehe davon aus, dass du schon vor 2,5 Jahren eine Auftragsbestätigung erhalten hast, deshalb greift auch das Widerrufsrecht nicht.

      Vermutlich kann das jemand vom Team glatt ziehen, da dein Profil befüllt ist einfach noch angegeben wann du erreichbar bist.

      Mehr als 2 Jahre nach einer Auftragsbestätigung ist man nicht mehr an einen Vertrag gebunden; mindestens besitzt man nach dem Ablauf von 2 Jahren ein Kündigungsrecht. Siehe z. B. https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/mindestvertragslaufzeit-darf-bei-glasfaservertraegen-zwei-jahre-nicht-ueberschreiten-102978

      D. h., dass die Telekom sich sehr wahrscheinlich nicht erfolgreich auf den vor Jahren geschlossenen Vertrag berufen kann, was die Kündigung beim bisherigen Anbieter und den ganzen Ablauf wohl problematisch macht. Eine juristische Auseinandersetzung dürfte die T. verlieren, was eine gütliche Einigung bzw. zügige Rückabwicklung nahelegt. Man hätte wohl besser nachgefragt, ob auch trotz der erheblichen Verzögerung bei der Errichtung des GF-Anschlusses der Vertrag erfüllt werden soll.

      mboettcher

      Mehr als 2 Jahre nach einer Auftragsbestätigung ist man nicht mehr an einen Vertrag gebunden; mindestens besitzt man nach dem Ablauf von 2 Jahren ein Kündigungsrecht. Siehe z. B. https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/mindestvertragslaufzeit-darf-bei-glasfaservertraegen-zwei-jahre-nicht-ueberschreiten-102978

      D. h., dass die Telekom sich sehr wahrscheinlich nicht erfolgreich auf den vor Jahren geschlossenen Vertrag berufen kann, was die Kündigung beim bisherigen Anbieter und den ganzen Ablauf wohl problematisch macht. Eine juristische Auseinandersetzung dürfte die T. verlieren, was eine gütliche Einigung bzw. zügige Rückabwicklung nahelegt. Man hätte wohl besser nachgefragt, ob auch trotz der erheblichen Verzögerung bei der Errichtung des GF-Anschlusses der Vertrag erfüllt werden soll.

      Das mit den 24 Monaten hatte ich ja auch schon hier erwähnt.

      Aber da der Vertrag ja bisher nicht gekündigt wurde Lauft er weiter.  (Mit Umzug und allem drum und dran.)

      Wiederruf ist halt keine Kündigung und der Ursprüngliche Vertrag vor 2,5 Jahren wurde nicht Wiederrufen.

      Deswegen am besten zuerst mit jemandem vom Telekom Team probieren ob man das so Lösen kann oder ob man den Rechtsweg einschlagen muss.

      0

      von

      vor einem Monat

      Hallo @standart1,

       

      herzlich willkommen bei uns in der Community.

      Ich glaube, es ist besser, wenn wir kurz telefonieren?

      Wann können wir dich am besten telefonisch erreichen?

      Wir besprechen das Ganze telefonisch.

       

      Viele Grüße

      Khaled

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      standart1

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren:

      Die Telekom hat mir nach über 2,5 Jahren (!) einen Glasfaservertrag bestätigt mit Hinweis, dass am 8.9.2025 der Anschluß aktiv geschaltet wird . Zugleich wurde ich auf mein Widerufsrecht hingewiesen.  Datum des Schreibsn 9.8.2025, Eingang bei mir 27.8.2025. Am 28.8. wurde der Vertrag per email (widerruf@telekom.de) und per Einschreiben widerrufen. Ebenfalls wurde die Vollmacht, den DSL-Anschaluß bei M-Net zu kündigen, widerrufen. Das alles wurde nicht beachtet.  Widerruf erfolgte deshalb, weil die Frist von 12 Tagen, einen neuen Router zu beschaffen und einen IT-Techniker zu beauftragen, den Router und die Telefonie einzustellen, zu kurz war. Da wollte ich lieber bei meinem sehr zuverlässigen Anbieter M-Net bleiben, zudem die DSL-Geschwindikeit uns reicht.  Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren: Dieser sei verspätet. Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben, weil der Verdacht besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1 Monat bin ich ohne Internet und Telefonie. Wir fassen das als Nöötigung auf.  Wie üblich ist im Übrigen bei Telekom niemand erreichbar oder ewige Warteschleife (nicht aktzepabel!).

      Empfehlung: Zugang von Schreiben der Telekom (Datum des Empfangs) beweislich sichern (Zeugen). Ggf. sofort  Anwalt einschalten.

      Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

      standart1

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren:

      Ich nehme zu 110prozent an dass die telekom keine Zeit  und Lust auf solch illegale Spielchen hat. Haben auch so genügend Kunden.

      @standart1 

      2

      von

      vor einem Monat

      HARTMUTIX

      Ich nehme zu 110prozent an dass die telekom keine Zeit  und Lust auf solch illegale Spielchen hat. Haben auch so genügend Kunden.

      standart1

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren:

      Die Telekom hat mir nach über 2,5 Jahren (!) einen Glasfaservertrag bestätigt mit Hinweis, dass am 8.9.2025 der Anschluß aktiv geschaltet wird . Zugleich wurde ich auf mein Widerufsrecht hingewiesen.  Datum des Schreibsn 9.8.2025, Eingang bei mir 27.8.2025. Am 28.8. wurde der Vertrag per email (widerruf@telekom.de) und per Einschreiben widerrufen. Ebenfalls wurde die Vollmacht, den DSL-Anschaluß bei M-Net zu kündigen, widerrufen. Das alles wurde nicht beachtet.  Widerruf erfolgte deshalb, weil die Frist von 12 Tagen, einen neuen Router zu beschaffen und einen IT-Techniker zu beauftragen, den Router und die Telefonie einzustellen, zu kurz war. Da wollte ich lieber bei meinem sehr zuverlässigen Anbieter M-Net bleiben, zudem die DSL-Geschwindikeit uns reicht.  Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren: Dieser sei verspätet. Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben, weil der Verdacht besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1 Monat bin ich ohne Internet und Telefonie. Wir fassen das als Nöötigung auf.  Wie üblich ist im Übrigen bei Telekom niemand erreichbar oder ewige Warteschleife (nicht aktzepabel!).

      Empfehlung: Zugang von Schreiben der Telekom (Datum des Empfangs) beweislich sichern (Zeugen). Ggf. sofort  Anwalt einschalten.

      Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

      standart1

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren:

      Ich nehme zu 110prozent an dass die telekom keine Zeit  und Lust auf solch illegale Spielchen hat. Haben auch so genügend Kunden.

      @standart1 

      HARTMUTIX Ich nehme zu 110prozent an dass die telekom keine Zeit  und Lust auf solch illegale Spielchen hat. Haben auch so genügend Kunden.

      Die Telekom ist durchaus an solchen "Spielchen" beteiligt. Praktisch alle GF-Ausbauten verzögern sich stark und ebenso beteiligen sich nahezu alle Telkos an dem Spiel, dass man Verträge schließt und meint, man wäre an die auch dann noch gebunden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Realisierung Jahre liegen.  Das ist nicht so und ist nach Gerichtsurteilen zum Thema sicher auch den Mitarbeitern der Telekom bekannt. Vermutlich wollen viele Bürger einen Glasfaseranschluss auch dann noch, wenn dieser mit erheblicher Verspätung realisiert wird. Das muss aber jeder selbst entscheiden. Allein durch Umzüge kann man als Anbieter nach mehr als 2 Jahren nicht davon ausgehen, dass noch alle Verträge erfüllt werden können. 

      0

      von

      vor einem Monat

      HARTMUTIX

      besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1

      standart1

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren:

      Die Telekom hat mir nach über 2,5 Jahren (!) einen Glasfaservertrag bestätigt mit Hinweis, dass am 8.9.2025 der Anschluß aktiv geschaltet wird . Zugleich wurde ich auf mein Widerufsrecht hingewiesen.  Datum des Schreibsn 9.8.2025, Eingang bei mir 27.8.2025. Am 28.8. wurde der Vertrag per email (widerruf@telekom.de) und per Einschreiben widerrufen. Ebenfalls wurde die Vollmacht, den DSL-Anschaluß bei M-Net zu kündigen, widerrufen. Das alles wurde nicht beachtet.  Widerruf erfolgte deshalb, weil die Frist von 12 Tagen, einen neuen Router zu beschaffen und einen IT-Techniker zu beauftragen, den Router und die Telefonie einzustellen, zu kurz war. Da wollte ich lieber bei meinem sehr zuverlässigen Anbieter M-Net bleiben, zudem die DSL-Geschwindikeit uns reicht.  Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren: Dieser sei verspätet. Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben, weil der Verdacht besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1 Monat bin ich ohne Internet und Telefonie. Wir fassen das als Nöötigung auf.  Wie üblich ist im Übrigen bei Telekom niemand erreichbar oder ewige Warteschleife (nicht aktzepabel!).

      Empfehlung: Zugang von Schreiben der Telekom (Datum des Empfangs) beweislich sichern (Zeugen). Ggf. sofort  Anwalt einschalten.

      Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

      standart1

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren:

      Ich nehme zu 110prozent an dass die telekom keine Zeit  und Lust auf solch illegale Spielchen hat. Haben auch so genügend Kunden.

      @standart1 

      HARTMUTIX

      besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1

      Spielchen bezogen sich darauf...

      ..Rückdatierung..Rückhalt.. 

      @mboettcher 

      mboettcher

      Die Telekom ist durchaus an solchen "Spielchen" beteiligt

      HARTMUTIX

      Ich nehme zu 110prozent an dass die telekom keine Zeit  und Lust auf solch illegale Spielchen hat. Haben auch so genügend Kunden.

      Ich nehme zu 110prozent an dass die telekom keine Zeit  und Lust auf solch illegale Spielchen hat. Haben auch so genügend Kunden. @standart1 
      HARTMUTIX Ich nehme zu 110prozent an dass die telekom keine Zeit  und Lust auf solch illegale Spielchen hat. Haben auch so genügend Kunden.

      Die Telekom ist durchaus an solchen "Spielchen" beteiligt. Praktisch alle GF-Ausbauten verzögern sich stark und ebenso beteiligen sich nahezu alle Telkos an dem Spiel, dass man Verträge schließt und meint, man wäre an die auch dann noch gebunden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Realisierung Jahre liegen.  Das ist nicht so und ist nach Gerichtsurteilen zum Thema sicher auch den Mitarbeitern der Telekom bekannt. Vermutlich wollen viele Bürger einen Glasfaseranschluss auch dann noch, wenn dieser mit erheblicher Verspätung realisiert wird. Das muss aber jeder selbst entscheiden. Allein durch Umzüge kann man als Anbieter nach mehr als 2 Jahren nicht davon ausgehen, dass noch alle Verträge erfüllt werden können. 

      mboettcher

      Die Telekom ist durchaus an solchen "Spielchen" beteiligt

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      standart1

      Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben

      Die Telekom hat mir nach über 2,5 Jahren (!) einen Glasfaservertrag bestätigt mit Hinweis, dass am 8.9.2025 der Anschluß aktiv geschaltet wird . Zugleich wurde ich auf mein Widerufsrecht hingewiesen.  Datum des Schreibsn 9.8.2025, Eingang bei mir 27.8.2025. Am 28.8. wurde der Vertrag per email (widerruf@telekom.de) und per Einschreiben widerrufen. Ebenfalls wurde die Vollmacht, den DSL-Anschaluß bei M-Net zu kündigen, widerrufen. Das alles wurde nicht beachtet.  Widerruf erfolgte deshalb, weil die Frist von 12 Tagen, einen neuen Router zu beschaffen und einen IT-Techniker zu beauftragen, den Router und die Telefonie einzustellen, zu kurz war. Da wollte ich lieber bei meinem sehr zuverlässigen Anbieter M-Net bleiben, zudem die DSL-Geschwindikeit uns reicht.  Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren: Dieser sei verspätet. Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben, weil der Verdacht besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1 Monat bin ich ohne Internet und Telefonie. Wir fassen das als Nöötigung auf.  Wie üblich ist im Übrigen bei Telekom niemand erreichbar oder ewige Warteschleife (nicht aktzepabel!).

      Empfehlung: Zugang von Schreiben der Telekom (Datum des Empfangs) beweislich sichern (Zeugen). Ggf. sofort  Anwalt einschalten.

      Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

      standart1

      Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben

      Na, dann lass das Gericht das klären. Was erwartest du jetzt hier im Forum?

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    • vor einem Monat

      standart1

      gerichtliches Nachspiel haben,

      Die Telekom hat mir nach über 2,5 Jahren (!) einen Glasfaservertrag bestätigt mit Hinweis, dass am 8.9.2025 der Anschluß aktiv geschaltet wird . Zugleich wurde ich auf mein Widerufsrecht hingewiesen.  Datum des Schreibsn 9.8.2025, Eingang bei mir 27.8.2025. Am 28.8. wurde der Vertrag per email (widerruf@telekom.de) und per Einschreiben widerrufen. Ebenfalls wurde die Vollmacht, den DSL-Anschaluß bei M-Net zu kündigen, widerrufen. Das alles wurde nicht beachtet.  Widerruf erfolgte deshalb, weil die Frist von 12 Tagen, einen neuen Router zu beschaffen und einen IT-Techniker zu beauftragen, den Router und die Telefonie einzustellen, zu kurz war. Da wollte ich lieber bei meinem sehr zuverlässigen Anbieter M-Net bleiben, zudem die DSL-Geschwindikeit uns reicht.  Zudem kann ein Vertragsangebot nicht erst nach 2,5 Jahren bestätigt werden (§§ 145 ff BGB).

      Telekom will den Widerruf nicht aktzeptieren: Dieser sei verspätet. Die Sache wird nun ein gerichtliches Nachspiel haben, weil der Verdacht besteht, das u.U. Schreiben mit entweder rückdatiertem Datum abgefasst werden oder so lange zurückgehalten werden, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Seit 1 Monat bin ich ohne Internet und Telefonie. Wir fassen das als Nöötigung auf.  Wie üblich ist im Übrigen bei Telekom niemand erreichbar oder ewige Warteschleife (nicht aktzepabel!).

      Empfehlung: Zugang von Schreiben der Telekom (Datum des Empfangs) beweislich sichern (Zeugen). Ggf. sofort  Anwalt einschalten.

      Wer hat ähnliche Erfharungen gemacht?

      standart1

      gerichtliches Nachspiel haben,

      Bernd das Brot meint..vergiss es...schwierige Beweislage.. Wort gegen Wort...Gericht kostet und kann dauern.

      @standart1 

      hoffe auf teamie und kulanz

      0

    • vor einem Monat

      Gut in 12 Tagen eine Router zu besorgen sollte eigentlich kein Problem sein. Gut IT Firma könnte Problem sein.

      Aber es wäre ja möglich gewesen den Installationsservice der Telekom buchen können.

      Aber so überraschend sollte ja Glasfaser auch nicht gekommen sein. Das dauert ja schon etwas bis da alles aufgebuddelt ist und im Haus alles Installiert ist.

      Gut ich bin mir ja nicht sicher ob du vielleicht schon monatlich Kündigen kannst weil dein Vertrag vor mehr als 24 Monaten abgeschlossen wurde.

      0

    • vor einem Monat

      Kleiner Versuch.

      Hast du den Briefumschlag noch.steht da eine sendungsverfolgungsnr drauf..Damit kannst du sehen wo der Brief wann war 

      https://www.deutschepost.de/de/s/sendungsverfolgung.html

      Oder hatte dein Briefträger Urlaub ?

      @standart1 

      0

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