Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
Telekom weigert sich die Anschlussgebühr wegen Umschreibung innerhalb der WG zu erstatten!
vor 7 Jahren
Die Telekom zeigt sich total uneinsichtig bei einer Umschreibung des Anschlusses innerhalb einer Wohngemeinschaft! Der Anschluss befindet sich seit über 10 Jahren in meiner Wohnung. Mein Stiefvater auf den der Anschluss angemeldet war, wurde in den letzten Jahren in unserer Wohnung aufgrund seiner Demenz von uns gepflegt. Somit bestand eine Wohngemeinschaft bis zu seinem Auszug zu meiner Schwägerin.
Die ganzen Ummeldeformulare wurden von uns bei der Telekom eingereicht und diese haben sie auch anerkannt. Ich habe es von denen sogar schriftlich, dass die Umschreibung stattfand. Jetzt weigern die sich und stellen sich quer wegen den kanpp 70 Euro Anschlussgebühr. Sie wollen mir das Geld einfach nicht erstatten. Die Schreiben an den Telekom Vorstand werden NICHT weitergeletet und einfach ignoriert!
Fazit: Kündigung! Und demnächst das Einreichen einer Klage gegen diesen Laden...
638
0
15
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
2027
0
7
vor 6 Jahren
2110
0
2
vor 3 Jahren
1030
0
3
951
0
7
Akzeptierte Lösung
Sarah S.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Sarah S.
vor 7 Jahren
mir ist bewusst, dass mein Antwort Sie nun nicht zufrieden stimmen wird.
Aber auch ich komme zu dem gleichen Ergebnis wie meine Kollegen, die Bereitstellungskosten sind gerechtfertigt und eine Erstattung dieser Kosten wurde nicht zugesagt.
Dass für die Übernahme des Anschlusses kosten anfallen, wurde Ihnen in der Auftragsbestätigung vom 14. Februrar 2017 schriftlich mitgeteilt.
Von welcher Gutschrift die Kollegin im Chat gesprochen hat, ist für mich nicht nachvollziehbar. Am 11. April 2017 gibt es keinen Vermerk, zu einer erstellten Gutschrift.
Allerdings am 15. März 2017, hier wurde eine Gutschrift für die zugebuchten MSN`s erstellt.
Es bleibt also dabei, die Übernahme der Kosten für die Bereitstellung erfolgt nicht.
Grüße
Sarah S.
0
10
Ältere Kommentare anzeigen
andy2303
Antwort
von
Sarah S.
vor 7 Jahren
Zeigen Sie mir einen Nachweis in den AGB,s wo es konkret drin steht, dass es NICHT kostenlos wäre! Können Sie es? Falls ja, werde ich den ganzen Beitrag hier löschen.
0