Gelöst
Telekomkunde ohne gültigen Vertrag
vor 6 Jahren
Gestern gaben wir einen Brief von der Telekom erhalten. In diesen wurde uns mitgeteilt das wir uns keine Sorgen machen müssen ohne internet und Telefon dastehen zu müssen. Wir haben unseren Festnetzvertrag bei der Telekom gekündigt und müssen elf Tage warten bis der neue Anbieter geschaltet wird. Nun ist es ja kein Problem mal einige Tage ohne internet zu "überleben". Doch die Telekom hat einfach beschlossen uns weiter zu versorgen bis der neue Anbieter ran darf. Ist doch nett, oder nicht? NEIN ist es nicht! Denn a) gibt es keine Angaben was für Kosten in diesem Übergangszeitraum entstehen und b) wurden wir nicht gefragt ob wir das wollen. Ohne einen gültigen Vertrag darf uns die Telekom nicht versorgen und vor allem nichts in Rechnung stellen. In meinen Augen ist das eine riesen Sauerei und rechrswiedrig. Von daher fordere ich die Telekom dazu auf zum Zeitpunkt des Vertragsendes denn Anschluss still zu legen!
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
wenn der neue Anbieter einen Portierungsauftrag der Rufnummer. gestellt hat, ist die Telekom sogar verpflichtet euch weiter zu versorgen.
Siehe §46 TKG
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
von wegen Sauerei!
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Und welche Kosten entstehen in dieser Übergangszeit? Die anteiligen Monatskosten des aktuellen Vertrags, oder gibt es da einen gesonderten Tarif?
0
Antwort
von
vor 6 Jahren
steht doch ebenfalls im Gesetz, warum soll ich es noch mal schreiben
Antwort
von
vor 6 Jahren
Und welche Kosten entstehen in dieser Übergangszeit? Die anteiligen Monatskosten des aktuellen Vertrags, oder gibt es da einen gesonderten Tarif?
Und welche Kosten entstehen in dieser Übergangszeit? Die anteiligen Monatskosten des aktuellen Vertrags, oder gibt es da einen gesonderten Tarif?
Natürlich, die anteilige Jahresgebühr heruntergebrochen auf den echten Versorgungszeitraum wird halbiert und bei dir mit dem persönlichen Faktor 27,23 multipliziert.
Zu beachten ist dabei die Zahlung in goldgepressten Latinum.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Von daher fordere ich die Telekom dazu auf zum Zeitpunkt des Vertragsendes denn Anschluss still zu legen!
Eine Aufforderung zum Gesetzesbruch. Und das auch noch in einem Forum. Ist das eigentlich ein zweiter Gesetzesbruch?
Manchmal ist es einfach hilfreich wenn man als Mensch weiß, was man tut und welche Konsequenzen das hat. Im Falle der gesetzlichen Weiterversorgung beim Anbieterwechsel ist man in der privilegierten Situation, dass der bisherige Anbieter (hier also die Telekom) nur die halbe Grundgebühr nehmen darf.
Für solche Leute, die nicht in der Lage sind, Gesetze zu lesen oder zu verstehen gibt es auch noch die Bundesnetzagentur, die das in einfachem Deutsch zusammenfasst
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html
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vor 6 Jahren
Hallo @emilia-augustin94 ,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie @Stefan bereits schrieb, sind wir bei einem Anbieterwechsel nach TKG §46 verpflichtet, den Kunden weiterzuversorgen. Gerne reiche ich Ihnen meine helfende Hand und schaue mir Ihren Vorgang genauer an.
Damit ich weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße,
Tabea Ka.
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vor 6 Jahren
Denn a) gibt es keine Angaben was für Kosten in diesem Übergangszeitraum entstehen
Denn a) gibt es keine Angaben was für Kosten in diesem Übergangszeitraum entstehen
Weiß zufällig jemand, ob die Telekom das tatsächlich nicht mitteilt?
Ein deutlicher Hinweis auf die gemäß TKG anfallenden Kosten hülfe evtl. dem ein oder anderen gegen Blutdruck.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer Wenn müsste der neue Anbieter das mitteilen da er die Weiterversorgung auch beauftragen muss.
@Gelöschter Nutzer
Wenn müsste der neue Anbieter das mitteilen da er die Weiterversorgung auch beauftragen muss.
Nee, die Telekom hat ja mitgeteilt, daß sie weiterversorgt. Da würde es nicht schaden, wenn sie dazuschreibt, daß das nur die Hälfte des ursprünglichen Entgelts kostet. (Ich weiß nicht, ob sie das nicht tut, oder ob es nur überlesen wurde.)
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Auch wenn die Telekom es mitteilt, beauftragen muss es der aufnehmnede Anbieter.
Man sollte eher hinterfragen warum der neue Anbieter zum Vorgang nicht informiert.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer Nee, die Telekom hat ja mitgeteilt, daß sie weiterversorgt. Da würde es nicht schaden, wenn sie dazuschreibt, daß das nur die Hälfte des ursprünglichen Entgelts kostet. (Ich weiß nicht, ob sie das nicht tut, oder ob es nur überlesen wurde.)
Nee, die Telekom hat ja mitgeteilt, daß sie weiterversorgt. Da würde es nicht schaden, wenn sie dazuschreibt, daß das nur die Hälfte des ursprünglichen Entgelts kostet. (Ich weiß nicht, ob sie das nicht tut, oder ob es nur überlesen wurde.)
das ist ja nicht immer so, da es davon abhängt, wer den verzögerten Termin zu verantworten hat,
Erfogt die Portierung zum Beispiel kurzfristig, und der aufnehmende Anbieter kann nicht früher, kann die Telekom ja voll berechnen
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
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