Trotz Kündigung aller Festnetznummern weiter Abbuchungen
1 year ago
Vor ?Jahren sind haben wir uns bei den hiesigen Stadtwerken an das Glasfasernetz 'angehängt'. Verbunden war damit der Übergang aller Festnetz-Rufnummern von der Telekom an die Stadtwerke. Die Stadtwerke haben die Übertrags- / Kündigungsschritte übernommen. Leider erst heute haben wir bemerkt, dass die Telekom immer noch regelmäßig monatlich einen Betrag abbucht. Nach Anruf bei der Hotline fand diese erst einmal kein aktuell gültiges Telekomkonto mehr aber unter der alten Kontonummer dann doch die regelmäßigen monatlichen Abbuchungen bis heute durch die Telekom. Ist das korrekt? Wir sind davon ausgegangen, dass, wenn ein Konto mit allen Nummern gelöscht wird, ja auch kein Dienst (i.d. Fall der sog. "Mehrwertdienst") mehr aktiviert sein kann.
Können wir die Beträge zurückfordern?
Danke für sachliche Hilfe und Information.
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CobraCane
1 year ago
Und wie hoch ist dieser Betrag? Was hat denn der Kundensupport gesagt um was es sich da genau handelt?
Vermutlich nicht außer wenn da wirklich ein Fehler im Buchungssystem ist wovon da in der Regel nicht auszugehen ist. Ich tippe hier eher auf zB ein gemietetes Endgerät oder irgend ein Dienst der nix direkt mit dem Festnetzanschluss zu tun hat.
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say2k
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CobraCane
1 year ago
peterdererste Können wir die Beträge zurückfordern? Können wir die Beträge zurückfordern? peterdererste Können wir die Beträge zurückfordern? Vermutlich nicht außer wenn da wirklich ein Fehler im Buchungssystem ist wovon da in der Regel nicht auszugehen ist. Ich tippe hier eher auf zB ein gemietetes Endgerät oder irgend ein Dienst der nix direkt mit dem Festnetzanschluss zu tun hat.
Können wir die Beträge zurückfordern?
Können wir die Beträge zurückfordern?
Vermutlich nicht außer wenn da wirklich ein Fehler im Buchungssystem ist wovon da in der Regel nicht auszugehen ist. Ich tippe hier eher auf zB ein gemietetes Endgerät oder irgend ein Dienst der nix direkt mit dem Festnetzanschluss zu tun hat.
Genau das wird es sein und diese Beträge sind rechtmäßig abgebucht. Ein Mietvertrag für z.B. eine Endgerät, hat nichts mit dem Festnetzvertrag zu tun. Genau so Dienste wie Smart Home, DigitalHome Service usw.
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peterdererste
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CobraCane
1 year ago
wir haben keinerlei Mietvertrag..
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CobraCane
HARTMUTIX
1 year ago
Profil mit kundennr alt und teln und telzeit
.befüllen und iban kennen...muss ein Teamie ansehen..
Für mich klingt das nach telekom hat vergessen die buchungen zu stoppen..solltest alles zurückbekommen...ich bin aber kein jurist
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peterdererste
1 year ago
ein Mehrwertdienst ist hier eine sog Bezahlnummer. Die ist ja aber an den Festnetzvertrag gebunden, oder?
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peterdererste
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peterdererste
1 year ago
ich habe beim Support die Rechnungen angefordert, werde dann Einspruch einlegen und eine Rückerstattung verlangen. Die werden uns ja dann mitteilen, auf Grund welcher vertraglichen Rechtslage die Abbuchungen erfolgt sind bzw. ob ein Fehler seitens der Telekom vorliegt.
Das werde ich dann prüfen lassen.
Das Ergebnis werde ich hier gerne bekanntgeben.
Erst einmal besten Dank.
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CobraCane
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peterdererste
1 year ago
Das Ergebnis werde ich hier gerne bekanntgeben.
Das Ergebnis werde ich hier gerne bekanntgeben.
Da lassen wir uns dann mal überraschen was das Ergebnis ist.
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Kleiner_starker_Kaffee
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peterdererste
1 year ago
ich habe beim Support die Rechnungen angefordert, werde dann Einspruch einlegen und eine Rückerstattung verlangen. Die werden uns ja dann mitteilen, auf Grund welcher vertraglichen Rechtslage die Abbuchungen erfolgt sind bzw. ob ein Fehler seitens der Telekom vorliegt. Das werde ich dann prüfen lassen. Das Ergebnis werde ich hier gerne bekanntgeben. Erst einmal besten Dank.
ich habe beim Support die Rechnungen angefordert, werde dann Einspruch einlegen und eine Rückerstattung verlangen. Die werden uns ja dann mitteilen, auf Grund welcher vertraglichen Rechtslage die Abbuchungen erfolgt sind bzw. ob ein Fehler seitens der Telekom vorliegt.
Das werde ich dann prüfen lassen.
Das Ergebnis werde ich hier gerne bekanntgeben.
Erst einmal besten Dank.
Danke, alles gut.
Auf das Ergebnis bin ich gespannt @peterdererste
Hilfe aus dem Forum und den Teamies erwartest du nicht, sonst hättest du ja dein Profil ausgefüllt.
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peterdererste
HARTMUTIX
1 year ago
..und ein smartphone mit telekomvertrag hast du auch nicht...
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peterdererste
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HARTMUTIX
1 year ago
nein
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HARTMUTIX
mboettcher
1 year ago
Vor ?Jahren sind haben wir uns bei den hiesigen Stadtwerken an das Glasfasernetz 'angehängt'. Leider erst heute haben wir bemerkt, dass die Telekom immer noch regelmäßig monatlich einen Betrag abbucht.
Vor ?Jahren sind haben wir uns bei den hiesigen Stadtwerken an das Glasfasernetz 'angehängt'.
Leider erst heute haben wir bemerkt, dass die Telekom immer noch regelmäßig monatlich einen Betrag abbucht.
Verstehe ich das richtig? Ihr wechselt den Telekommunikationsanbieter und stellt erst nach ? Jahren - offenbar steht das ? Für mindestens 2 - fest, dass der alte Vertragspartner weiterhin abbucht? Toll! Wer was wann und warum bei euch abbucht, scheint euch ja nicht sonderlich zu interessieren. Ist ja auch enorm aufwändig, so ein Blick auf die Buchungen. Würdest du mir bitte per PN deine Kontoverbindung zusenden? Ich kann allerdings nicht zusagen, dass ich nur 20€ im Monat abbuche, manchmal braucht man einfach etwas mehr. Aber ihr habt es ja! 😎
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Laudano1
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mboettcher
1 year ago
Stand heute ist noch nicht einmal sichergestellt dass die auch wirklich unrechtmäßig sind
Objektiv betrachtet hast du natürlich recht. Aber aus der Sicht des TE stellt sich dies eben wohl anders dar.
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mboettcher
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mboettcher
1 year ago
Ob und wie ich mein Geld zum Fenster rausschmeiße hat mit der Sachlage absolut nichts zu tun. Dein Abwatschen hättest du dir also ersparen können. Hier geht es alleine um die Frage, ob die Abbuchungen gerechtfertigt sind oder nicht. Wenn ja, ist es o.K. und ich muss mir den Schuh anziehen. Wenn nicht, ist es gut für mich und vielleicht auch noch für den einen oder anderen, und vielleicht sogar gut für die Telekom.
Ob und wie ich mein Geld zum Fenster rausschmeiße hat mit der Sachlage absolut nichts zu tun. Dein Abwatschen hättest du dir also ersparen können. Hier geht es alleine um die Frage, ob die Abbuchungen gerechtfertigt sind oder nicht. Wenn ja, ist es o.K. und ich muss mir den Schuh anziehen. Wenn nicht, ist es gut für mich und vielleicht auch noch für den einen oder anderen, und vielleicht sogar gut für die Telekom.
Ich habe dich nicht „abgewatscht“. Wozu auch? Empörung, weil ein Beitrag nicht weiterhilft, mag den eigenen Fehler kleiner erscheinen lassen, führt letztlich aber auch nicht weiter.
Ob die Abbuchungen gerechtfertigt sind oder nicht, kann keiner der Kunden, die sich hier beteiligen, entscheiden. Man kann dir allenfalls Hinweise geben, wie du den Sachverhalt u. U. aufklären kannst. Ich kann mir auch keine Konstellation vorstellen, bei der ein Nicht-Lieferant mir Mehrwertdienste berechnet; außer vielleicht, dass es sich, sofern die T. nicht irrtümlich handelt, um Weiterbelastungen eines Dritten handelt, der die aber dem falschen Dienstleister gestellt hat, so dass die Telekom entsprechende Forderungen hätte zurückweisen müssen.
Was mögliche Rückforderungen betrifft, so beträgt die übliche Verjährung drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Berechtigte Forderungen aus 2021 bis heute müssten also beglichen werden, vorausgesetzt du forderst noch in diesem Jahr. Ansprüche aus früheren Jahren würden allenfalls aus Kulanz und ggf. nur teilweise beglichen. Zwingend ist das aber nicht.
Sollte die T. innerhalb einer ggf. schriftlich zusetzenden Frist nicht erklären können, was sie warum belastet, wäre die Rückgabe der Lastschrift zurück zu geben. Dieser Vorschlag wird hier allerdings vielfach abgelehnt, wegen angeblich nachteiliger Folgen. Ich sehe nicht, dass man bei unberechtigten Abbuchungen, ohne Erklärung sind solche m. E. zunächst als unberechtigt zu betrachten, negative Folgen haben wird. Sollte es in so einem Fall z. B. Zu einem Schufa-Eintrag kommen, gibt es durchaus Gegenmittel.
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white_devil
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mboettcher
1 year ago
Ich kann an der Verbalisierung meiner Verwunderung über den vom TE geschilderten Sachverhalt weder Unsachlichkeit, noch Unfreundlichkeit oder mangelndem Respekt erkennen.
Das wundert mich nicht. Lass uns das nicht groß ausführen, das führt ja zu nichts.
Nur so viel: Humor ist sehr individuell. Deiner kam offensichtlich beim TE nicht besonders gut an. Ich habe etwa einen sehr schwarzen Humor, weiß aber auch, dass der vielen Menschen vor den Kopf stoßen kann. Bei mir fremden Menschen halte ich mich deshalb zurück. Ein wenig mehr Selbstreflexion statt den Fehler bei anderen suchen ("Humordetektor", so nach dem Motto "War doch lustig gemeint, höhö") wäre aus meiner Sicht wünschenswert, wenngleich ich hier wenig Hoffnung hege.
Insgesamt ist mir der Ton einiger "regelmäßigen" Foristen hier bereits recht unangenehm aufgestoßen. Das ist natürlich nur ein persönliches Empfinden, aber manches erfüllt eben nicht den Anspruch, den ich an ein vernünftiges Miteinander habe. Falls du nun denken solltest "Nun hat er es doch groß ausgeführt" - glaub mir, habe ich nicht.
Was mögliche Rückforderungen betrifft, so beträgt die übliche Verjährung drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.
Was mögliche Rückforderungen betrifft, so beträgt die übliche Verjährung drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.
Hier unterschlägst du aber Wesentliches: Die "übliche" Verjährung beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres , in dem der Anspruch entstanden ist, und der Gläubiger des Anspruchs von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Kenntnis erlangt bedeutet tatsächliche Kenntnisnahme. Die gab es offenbar vor kurzem, was dafür spricht, das Ansprüche aus den Jahren 2021 keinesfalls verjährt wären und der TE auch nicht auf Kulanz angewiesen wäre.
Die Tatsache, dass die Abbuchungen Monat für Monat über Jahre hinweg auf dem Kontoauszug erschienen, wirft zwei Probleme auf.
1. Könnte der TE die späte Kenntnisnahme im Streitfall glaubhaft machen?
2. Stellt die Nichtkenntnisnahme trotz der Kontoauszüge eine große Fahrlässigkeit dar?
Bezüglich letzter Frage kann man aus meiner Sicht gut in beide Richtungen argumentieren. Eine klare Antwort gibt es hier denke ich nicht. Im Lichte der mir bekannten Rechtssprechung des BGH zu dem Thema würde ich eher dazu tendieren, hier keine grobe Fahrlässigkeit anzunehmen. Das kann man denke ich aber auch anders sehen.
Auf jeden Fall wären eventuell vorhandene Ansprüche auch dann nicht mit Sicherheit verjährt, wenn sie vor 2021 entstanden sind.
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mboettcher
peterdererste
1 year ago
Selbstverständlich habe ich mir Hilfe erhofft. Vielleicht von jemanden mit einem ähnlichen Problem. Ich wurde ja auf einer Seite der Telekom auf die Community mit dem Hinweis verwiesen, dort ggf. schon mal Hilfe zu bekommen. Ich denke nicht, dass ich gegen die Nettiquette verstoße, wenn ich kein Profil ausfülle. Eigentlich habe ich sonst mit Fach nichts zu tun und es sollte ein einmaliger Besuch sein. Das ist was anderes bei Portalen zu Themen, die mich eine Zeitlang im Leben begleiten.
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peterdererste
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peterdererste
1 year ago
mehrfach versucht, immer wieder die Fehlermeldung "Feld wurde nicht gespeichert"
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falk2010
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peterdererste
1 year ago
Das ist natürlich ärgerlich.
Aber Du brauchst da auch nichts einzugeben, eigentlich genügen die Kundennummer und die Rückrufnummer.
Eins der beiden Felder hast Du bereits gefüllt.
Probiere das mal und melde Dich bitte wieder hier.
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Natascha A.
Telekom hilft Team
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peterdererste
1 year ago
Guten Morgen @peterdererste ,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community und danke für deine Nachricht.
Gerne helfe ich weiter. Dafür ist ein Telefonat notwendig. Bitte trage in deinem Profil eine Rückrufnummer ein, unter der ich dich erreichen kann.
Nach Erledigung würde ich mich über eine kurze Rückmeldung hier freuen.
Ich melde mich dann.
Beste Grüße
Natascha A.
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peterdererste
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Ask
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peterdererste