Gelöst
Täuschung / Haustürgeschäft unseriös
vor 3 Jahren
Hallo Telekom,
ich vertrete hier meine Mutter (70+) für die ich alle Belange i.S. Telefonanschluss etc. erledige. Vor einigen Wochen wurde ihr an der Haustür bzw. in der Wohnung durch 2 junge Männer erzählt ihr Anschluss (Magenta Home S) würde demnächst nicht mehr funktionieren und sie müssten die Geräte prüfen. Sie hat den Herren mehrmals gesagt sie möchte nichts ändern und ihr Sohn würde sich kümmern. Zum Ende des Gesprächs haben die Herren um eine Bestätigung gebeten, dass der Haushalt besucht wurde aber keine Änderung gewünscht sei. Das hat sie (leider) quittiert. Das Formular war aber ein Vertrag um auf Magenta M umzustellen mit neuer 24-monatiger Laufzeit.
DIe Telekom Hotline wollte/konnte mir nicht helfen da wir ja eine AB per email erhalten haben. Meine Mutter liest keine emails. Die angegebene email Adresse rufe nur ich ab. Ich habe nun den betreffenden Anschluss meiner Mutter, meinen Magenta Mobil L und meinen Magenta Home gekündigt. Gerne wären wir bereit weiterhin (eigentlich zufriedene) Telekom zu bleiben und hoffen auf Korrektur der Betrugsmasche.....
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vor 4 Jahren
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vor 4 Jahren
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vor 3 Jahren
Ich sehe hier kein Betrug, dafür gibt es bei Haustürgeschäften die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Wahrscheinlich noch für super günstigen Preise. So etwas wird in Fachkreisen Erpressung genannt.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Du wirst nun leider damit leben müssen. 😐
Lass von deiner Ma eine Vollmacht mit Einwilligungsvorbehalt für die Telekom unterschreiben.
Damit meldest dich bei der Telekom und teilst mit, dass du als Ansprechpartner für die Verträge hinterlegt werden möchtest. Zudem das die Telekom bitte den Einwilligungsvorbehalt berücksichtigen soll. Dann bekommst du zukünftig allen Papierkram und ohne deine Einwilligung kann nix gemacht werden.
Antwort
von
vor 3 Jahren
sorry dann sollte deiner Mutter die Geschäftsfähigkeit entzogen werden.
So sprach der Gutachter😳
Ja, das ist dumm gelaufen für die Mutter @MaWei , aber auch weil Du die übernommene Aufgabe nicht wahrnimmst.
Wer hier alles über unfähige Ältere spricht - ganz viele aus diesem erlauchten Ratgeber-Kreis sind älter, ich auch🫣
Antwort
von
vor 3 Jahren
@all
es geht hier darum, dass ein Vertrag untergeschoben wurde. PUNKT.
Klar sollte man prüfen was man unterschreibt, aber mindestens genau so sollte man sich darauf verlassen können,
das von der Telekom keine Drücker mit Betrugsabsichten unterwegs sind. Das ist aber nicht der Fall und das ist die Sauerei.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @MaWei,
vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!
Auch wenn die ganzen Verträge für deine Mutter verwaltest, ist sie ja immer noch geschäftsfähig und damit ist der zustande gekommene Vertrag gültig. Die Art und Weise, wie die besagte Firma vorgegangen ist, geht gar nicht🙁 Leider kein Einzelfall!!
Wenn bei dem Anschluss deiner Mutter eine E-Mail hingelegt ist, gehen an diese E-Mail auch alle relevanten Vertragsinformationen. Dementsprechend ging auch die Auftragsbestätigung für den Auftrag an diese E-Mail. Ab Erhalt der Auftragsbestätigung hast du dann ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Zeit scheint leider verstrichen zu sein.
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vor 3 Jahren
Hörensagen ... ob das Betrug ist, mag ich zu bezweifeln.
Wenn du der gerichtlich bestellte Betreuer bist und deine Ma geschäftsunfähig ist, kannst dich doch einfach bei der Telekom melden und den Einwilligungsvorbehalt geltend machen. Ist die beste Karte um da ohne großes Drama rauszukommen.
Dann solltest aber auch mal deine Daten bei deiner Ma entsprechend hinterlegen.
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vor 3 Jahren
Die angegebene email Adresse rufe nur ich ab.
aber offensichtlich nur sehr selten, denn sonst hätten Sie die Auftragsbestätigung rechtzeitig gesehen, um den Auftrag fristgerecht zu widerrufen
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vor 3 Jahren
@MaWei Wenn Du doch alles für Deine alte Dame erledigst, warum macht sie dann die Tür auf und unterschreibt 'Verträge'?
Und zum Thema 'Betrugsmasche'. Das ist ein heftiger Vorwurf, den Du mangels Zeugen wahrscheinlich nicht beweisen kannst und auch in 'Üble Nachrede' zurückschlagen kann.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich denke nicht, dass sich die Telekom bewegt aber gibt für unsere 3 Verträge ja genug Alternativen.
Nach dem Vorwurf gegen die Drücker nun ein Erpressungsversuch?
Denn so sehe ich das nun @MaWei .
Antwort
von
vor 3 Jahren
also für mich ist die schon erkennbar - wenn ich dass hier lese Zum Ende des Gesprächs haben die Herren um eine Bestätigung gebeten, dass der Haushalt besucht wurde aber keine Änderung gewünscht sei.
also für mich ist die schon erkennbar - wenn ich dass hier lese
Zum Ende des Gesprächs haben die Herren um eine Bestätigung gebeten, dass der Haushalt besucht wurde aber keine Änderung gewünscht sei.
Also wurde irgendwas bestätigt und unterschrieben, ohne zu lesen, WAS?
Das reicht mir nicht um einen Betrug zu erkennen. Sorry
Antwort
von
vor 3 Jahren
MaWei Ich denke nicht, dass sich die Telekom bewegt aber gibt für unsere 3 Verträge ja genug Alternativen. Ich denke nicht, dass sich die Telekom bewegt aber gibt für unsere 3 Verträge ja genug Alternativen. MaWei Ich denke nicht, dass sich die Telekom bewegt aber gibt für unsere 3 Verträge ja genug Alternativen. Nach dem Vorwurf gegen die Drücker nun ein Erpressungsversuch? Denn so sehe ich das nun @MaWei .
Ich denke nicht, dass sich die Telekom bewegt aber gibt für unsere 3 Verträge ja genug Alternativen.
Nach dem Vorwurf gegen die Drücker nun ein Erpressungsversuch?
Denn so sehe ich das nun @MaWei .
Erpressung? Ich schätze, du weist nicht, was du da schreibst.
StGB § 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Die Feststellung, dass es zum Anbieter bezüglich der mit diesem geschlossenen Verträge Alternativen gibt, ist eine Tatsache, die auszusprechen ganz sicher keine Drohung mit einem "empfindlichen Übel" darstellt. Es wurde auch niemand zu einer Handlung, der Duldung einer solchen oder zum Unterlassen genötigt (siehe StGB § 240). Auch wurde dem Vermögen der Telekom kein Nachteil zugefügt, wie sich derjenige auch nicht zu Lasten der Telekom bereichert hat. Die T. hat schließlich keinen Rechtsanspruch auf die Verlängerung bestehender Verträge bzw. deren Fortführung, soweit sie die Mindestvertragslaufzeit hinter sich haben.
Weil der Vorwurf der "Erpressung" hier öfters zu lesen ist einmal zwei Klarstellungen. Erstens: wenn man sich schlecht behandelt fühlt oder schlechte Ware/Dienstleistung erhält, steht es jedem frei sich andere Geschäftspartner zu suchen. Zweitens: der Vorwurf einer Straftat - Erpressung ist eine - kann, so er unberechtigt erhoben wird, selbst eine Straftat sein. In Frage kommen "Üble Nachrede" (§186 StGB) und "Verleumdung" (§187 StGB).
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Zum Ende des Gesprächs haben die Herren um eine Bestätigung gebeten, dass der Haushalt besucht wurde aber keine Änderung gewünscht sei
Also Leute ganz ehrlich .... ich würde hier @Stefan voll und ganz recht geben. Das geht so nicht und wenn es nicht Betrug ist, streift es diesen aber schon haar scharf. Was soll das Gerede von wegen Beweisen und Zeugen und Blabla? Ja natürlich habt ihr damit recht, dass das nicht zu beweisen ist .... daher sind diese eckelhaften Typen (und zwar meine ich jetzt hier genau diese 2, keine Veralgemeinerung) ja auch immer zu 2. unterwegs und nutzen so eine Situation versus einer einzelnen betagten Dame eben schamlos aus, da so immer 2 Aussagen gegen eine stehen.
Zur Erinnerung, Betrug ist, wer sich unter Einsatz von Täuschung (das wäre die Aussage welche zur Unterschrift geführt hat) auf Kosten dritter (das wäre der Kunde mit dem teueren Vertrag) versucht sich persönlich einen Vermögensvorteil zu verschaffen (das wäre die eingeheimste Provision)
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Antwort
von
vor 3 Jahren
@RoadrunnerDD Du hast ja so recht. Aber das muss eben jutitiabel im Einzelfall beweisbar sein.
"Zur Erinnerung, Betrug ist, wer sich unter Einsatz von Täuschung (das wäre die Aussage welche zur Unterschrift geführt hat) auf Kosten dritter (das wäre der Kunde mit dem teueren Vertrag) versucht sich persönlich einen Vermögensvorteil zu verschaffen (das wäre die eingeheimste Provision)"
Aber es ist nun mal so, dass die Ranger (und damit auch die Telekom) nur deshalb an der Haustür klopfen und erfolgreich, weil immer wieder noch Leute darauf reinfallen ( und manche sogar hinterher zufrieden sind, dass man ihnen die neuen Verträge vor die Haustür getragen hat.).
Wir machen schon seit den Zeiten der Bürstenvertreter und Versicherungsmakler GRUNDSÄTZLICH nicht mehr auf.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Guten Abend und herzlich willkommen hier in der Community @MaWei,
es tut mir aufrichtig leid, dass bei Ihrer Mutter offenbar ein Auftrag zustande gekommen ist, der nicht gewünscht wird
Zur weiteren Klärung habe ich gerade versucht Sie zu erreichen, aber leider ohne Erfolg.
Wann darf ich es denn erneut probieren?
Zudem eine kleine Schwierigkeit: Da es ja um den Anschluss Ihrer Mutter geht, wäre es sinnig, wenn sie beim Gespräch dabei ist oder aber Sie bestenfalls eine Vollmacht von ihr haben, welche Sie mir dann zusenden können.
Dann kann ich in dem Zuge auch direkt hinterlegen, dass Sie für weitere Fragen etc. als Ansprechpartner hinterlegt werden.
Viele Grüße
Andrea B.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Freut mich , dass hier jemand von der Telekom Interesse zeigt. Gerne bin ich Montag tel. erreichbar. Die Vollmacht kann ich in einigen Tagen besorgen. Gibt es hierzu eine Vorlage?
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hey @MaWei,
vielen Dank für das freundliche Gespräch.
Wir fahren fort, wie vorhin telefonisch besprochen. Ich freue mich, dass wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben. 🙂
Liebe Grüße
Jonas W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hey @MaWei,
vielen Dank für das freundliche Gespräch.
Wir fahren fort, wie vorhin telefonisch besprochen. Ich freue mich, dass wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben. 🙂
Liebe Grüße
Jonas W.
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Uneingeloggter Nutzer
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