Umzug mit der Telekom. Warum Vertragsverlängerung?
13 years ago
Hallo liebe Foren Gemeinde,
habe einen Call&Surf Comfort ISDN Vertrag
Zu meiner Frage bzw. meinem Problem.
Am 5.12.2011 habe ich bei der Telekom meinen Vertrag verlängert bzw. geändert da das Call&Surf Paket güstiger geworden war.
Dieser wurde ja dann zum 19.12.2011 umgestellt. Mit Ablauffrist 19.12.2013.
Verfügbarkeit und erhaltene DSL Geschwindigkeit DSL6000.
Soweit so gut.
Nun haben wir uns ein Eigenheim zugelegt und dieses zum 1.05.2012 übernommen.
Damit wir in unserem neuen Heim auch erreichbar sind haben wir uns natürlich drum gekümmert. Waren in T-Shop unserer Stadt. Dort wollten wir dann unseren Umzug in Auftrag geben. Da wurde uns Mitgeteilt das nur DSL2000 Verfügbar ist.
Daraufhin meinte ich das das ja nicht viel ist, im heutigen Zeitalter. Da wir beruflich auch oft größere Datenmengen übertragen müssen ist es mit DSL2000 eine qual bzw. fast unmöglich.
Auf meine Frage, ob ich dann meinen Vertrag kündigen kann und auf die neue Adresse nur Telefon mit ISDN nehmen kann und um Internet über den örtlichen Kabelanbieter zu beziehen (bis zu DSL125000), wurde verneint. Wir müssen den Tarif so mitnehmen wie er ist und mit der 2000 Leitung leben.Zudem kämen noch 60€ für den Umzug an kosten auf uns zu. Das mussten wir dann wohl so hinnehmen.
Der Anschluss wurde dann auch pünklich geschaltet.
Wo ich dann aber vor kurzem glücklicher Weise mal in meinem Online Kundencenter rein schaute, traff mich der Schlag. Auf einmal habe ich eine Vertragslaufzeit bis zum 21.05.2014.
Warum das??? Nach einigen Erkundigungen, ist das Verlängern der Vertragslaufzeit bei Umzug ist doch nach aktuellem Telekominikation Gesetzt nicht zulässig.
Darauf hin sind wir zum T-Shop gegangen und haben nachgefragt warum wir eine neue Vertragslaufzeit haben obwohl es ja nicht zulässig ist. Da meinte eine Mitarbeiterin aus dem T-Shop, da wir ja anscheinend unser Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen hätten, haben wir einen neuen Vertrag abgeschlossen.
Darauf hin sagte ich das uns nicht gesagt wurde das es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Zudem haben wir einen Umzug in Auftrag gegeben und keinen Neuanschluss. Auf der Auftragsbestätigung steht auch nicht von einer anderen bzw. neuen 2 jahres laufzeit.
Da meinte die Mitarbeiterin das sie da nicht machen könne. wir sollten uns an die Telekom Bonn wenden.
Wir finden das eine reine unverschämtheit. Da wird man hinters Licht geführt und unwissentlich an neue Verträge gebunden.
Wollte erstmal Eure Meinungen dazu hören. Vielleicht hat so etwas von Euch auch schon jemand erlebt und kann uns helfen.
Ist das so rechtens. Können wir uns dagegen wehren?
Hoffe Ihr könnt uns helfen und Tipps geben.
Mit freundlichen Grüssen
Micha
habe einen Call&Surf Comfort ISDN Vertrag
Zu meiner Frage bzw. meinem Problem.
Am 5.12.2011 habe ich bei der Telekom meinen Vertrag verlängert bzw. geändert da das Call&Surf Paket güstiger geworden war.
Dieser wurde ja dann zum 19.12.2011 umgestellt. Mit Ablauffrist 19.12.2013.
Verfügbarkeit und erhaltene DSL Geschwindigkeit DSL6000.
Soweit so gut.
Nun haben wir uns ein Eigenheim zugelegt und dieses zum 1.05.2012 übernommen.
Damit wir in unserem neuen Heim auch erreichbar sind haben wir uns natürlich drum gekümmert. Waren in T-Shop unserer Stadt. Dort wollten wir dann unseren Umzug in Auftrag geben. Da wurde uns Mitgeteilt das nur DSL2000 Verfügbar ist.
Daraufhin meinte ich das das ja nicht viel ist, im heutigen Zeitalter. Da wir beruflich auch oft größere Datenmengen übertragen müssen ist es mit DSL2000 eine qual bzw. fast unmöglich.
Auf meine Frage, ob ich dann meinen Vertrag kündigen kann und auf die neue Adresse nur Telefon mit ISDN nehmen kann und um Internet über den örtlichen Kabelanbieter zu beziehen (bis zu DSL125000), wurde verneint. Wir müssen den Tarif so mitnehmen wie er ist und mit der 2000 Leitung leben.Zudem kämen noch 60€ für den Umzug an kosten auf uns zu. Das mussten wir dann wohl so hinnehmen.
Der Anschluss wurde dann auch pünklich geschaltet.
Wo ich dann aber vor kurzem glücklicher Weise mal in meinem Online Kundencenter rein schaute, traff mich der Schlag. Auf einmal habe ich eine Vertragslaufzeit bis zum 21.05.2014.
Warum das??? Nach einigen Erkundigungen, ist das Verlängern der Vertragslaufzeit bei Umzug ist doch nach aktuellem Telekominikation Gesetzt nicht zulässig.
Darauf hin sind wir zum T-Shop gegangen und haben nachgefragt warum wir eine neue Vertragslaufzeit haben obwohl es ja nicht zulässig ist. Da meinte eine Mitarbeiterin aus dem T-Shop, da wir ja anscheinend unser Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen hätten, haben wir einen neuen Vertrag abgeschlossen.
Darauf hin sagte ich das uns nicht gesagt wurde das es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Zudem haben wir einen Umzug in Auftrag gegeben und keinen Neuanschluss. Auf der Auftragsbestätigung steht auch nicht von einer anderen bzw. neuen 2 jahres laufzeit.
Da meinte die Mitarbeiterin das sie da nicht machen könne. wir sollten uns an die Telekom Bonn wenden.
Wir finden das eine reine unverschämtheit. Da wird man hinters Licht geführt und unwissentlich an neue Verträge gebunden.
Wollte erstmal Eure Meinungen dazu hören. Vielleicht hat so etwas von Euch auch schon jemand erlebt und kann uns helfen.
Ist das so rechtens. Können wir uns dagegen wehren?
Hoffe Ihr könnt uns helfen und Tipps geben.
Mit freundlichen Grüssen
Micha
43581
160
This could help you too
Solved
688
0
7
6 years ago
284
0
2
6 years ago
482
0
4
13 years ago
dasselbe habe ich vor einem halben Jahr erlebt und bin nun dabei, es erneut zu erleben:
Wir hatten anlässlich eines Umzuges von Hamburg nach Oberhausen der Telekom den Umzug gemeldet, und – ohne es zu wissen – hatten wir plötzlich einen Neu-Vertrag mit einem ganz anderen, natürlich viel teureren Produkt an der Backe; Laufzeit wieder zwei Jahre!
Nach vielen Telefonaten und eMails wurde das neue Produkt zwar durch das alte ersetzt, aber der neue Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit blieb uns leider erhalten. Das entsprach wohl auch der damaligen Rechtslage.
Nun geht es im August wieder zurück nach Hamburg, und es droht dasselbe Desaster erneut, obwohl sich inzwischen die Rechtslage zugunsten der Kunden geändert hat. § 46 Abs. 8 Satz 1 TKG (Telekommunikationsgesetz) verpflichtet die Telekom, den Vertrag ohne Vertragsverlängerung fortzuführen; s. folgendes Zitat!
„§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
...
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
...“
Heute wollte ich unter der Servicerufnummer 0800 33 01000, unter der man der Telekom einen Umzug ohne Vertragslaufzeitverlängerung melden muss, meinen Wohnortwechsel mitteilen. Das Ergebnis war nicht überraschend, weil vorhersehbar: Es geht nicht – das System sieht es nicht vor (O-Ton Call-Center-Mitarbeiter)!
Mir wurde stattdessen ein Neu-Vertrag angeboten. Alternativ könne ich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (Anmerkung: mit der Option, anschließend einen Neu-Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit abzuschließen). Dies würde der neuen Rechtslage entsprechen! Ein Blick nach oben in den § 46 TKG zeigt, dass dies keineswegs der neuen Gesetzeslage entspricht. Ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnortwechsel gibt es nur dann, wenn die Vertragsleistung des Anbieters am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird, was in Hamburg nicht der Fall ist.
Die Frage, warum die Telekom einerseits nicht in der Lage ist, die Anforderungen des § 46 TKG zu erfüllen, aber andererseits eine nicht dem § 46 TKG entsprechende Leistung anbietet, möchte ich an dieser Stelle besser nicht erörtern. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass die Telekom ihre Kunden nur wegen des Profits... Nein, das lasse ich jetzt!
Selbstverständlich habe ich zunächst keinen Änderungsauftrag erteilt. Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn in den nächsten Tagen ein entsprechender Auftrag in meinem persönlichen Kundenbereich auftaucht. Ich werde jedenfalls ein Auge darauf haben!
Nun kann man darüber spekulieren, ob die Telekom technisch tatsächlich nicht in der Lage ist, dem § 46 TKG gerecht zu werden oder ob die Mitarbeiter nur inkompetent sind, weil sie nicht entsprechend geschult werden oder ob die Telekom die Gesetzeslage ganz einfach ignoriert, weil Neu-Verträge natürlich erheblich attraktiver sind als bereits bestehende Verträge weiter zu erfüllen.
Fakt ist jedenfalls, dass ein Wohnortwechsel – trotz anders lautender Gesetzeslage – bei der Telekom nach wie vor mit einem Neu-Vertrag verbunden ist.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie man den Call-Center-Mitarbeiter am Telefon dazu bringt, das zu tun, was man möchte; nämlich einen Wohnortwechsel ohne Vertragslaufzeitverlängerung zur Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit der Telefonanschluss am neuen Wohnsitz zeitgerecht zur Verfügung steht.
Auf diese Frage habe ich leider keine Antwort! Hat jemand da draußen vielleicht 'ne Idee? Oder vielleicht liest das ja auch jemand vom Telekom-Team und macht sich dazu Gedanken?
Grüße aus Oberhausen
Frank
0
13 years ago
derzeit ist es mit dem Buchungssystem nicht möglich, einen Umzug mit Beibehaltung der Vertragslaufzeit zu buchen. Eine entsprechender Software Release soll meinem Informationsstand erst im Oktober 2012 erfolgen.
Deshalb gewährt die Telekom zur Zeit allen Kunden beim Umzug ein Recht auf Sonderkündigung ein, unabhängig von der Anschlussleistung an neuen Standort.
Viele Grüße
0
13 years ago
herzlich Willkommen im Service-Forum.
Wir wollen uns Ihr Anliegen genauer anschauen. Bitte teilen Sie uns in einer E-Mail an foren.foren@telekom.de Ihren vollständigen Namen, Ihre Kundennummer und zur eventuellen Kontaktaufnahme Ihre Handynummer mit und nennen Sie bitte auch Ihren Nickname „Turbo Micha“. Verwenden Sie dabei bitte unbedingt folgenden Betreff: „Angeforderte E-Mail, ID 9959170“.
0
13 years ago
wir versuchen, das genauer zu erklären. Nach der Modifizierung des TKG §46 Abs. 8 ändert sich die vereinbarte Vertragslaufzeit bei einem Umzug nicht. Der Vertrag wird also fortgesetzt. Noch ist es in den IT-Buchungssystemen der Telekom nicht möglich, den Vertrag bei einem Umzug fortzusetzen. Aus dieser Situation heraus hat der davon betroffene Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Die Kundenberater sind eindeutig angewiesen, dem Kunden diese Situation zu verdeutlichen und auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Genauso eindeutig sind die Anweisungen an die Kundenberater den Kunden zu informieren, dass für den neuen Standort ein neuer Vertrag vereinbart wird. Wir gehen davon aus, dass der Kundenberater bei Ihrem Umzug diesen Zusammenhang verdeutlichte.
53
Answer
from
8 years ago
Hallo @Henning H.,
danke für die schnelle Antwort. Dann freu ich mich auf die Endabrechnung.
Answer
from
6 years ago
Kann es sein das dieses Problem weiterhin besteht? Oder geht hier die Telekom auf Dummfang?
Ich bin im Februar umgezogen und durfte 70€ dafür bezahlen. Jetzt habe ich durch Zufall gesehen das meine Vertragslaufzeit von meinem Festnetz- und Internetvertrag von vorne losgegangen ist.
Answer
from
6 years ago
Oder geht hier die Telekom auf Dummfang?
Oder geht hier die Telekom auf Dummfang?
Was heißt Dummfang?
Hast du deine AB und alle anderen Vertragsunterlagen gelesen? Was stand dort drin?
Unlogged in user
Answer
from
13 years ago
Wie genau ist dieses "Sonderkündigungsrecht" denn gestaltet? So von wegen Kündigungsfrist, z.B.
Möglicherweise hält das ganze einer rechtlichen Prüfung nicht stand, aber IANAL.
0
13 years ago
Habe Ihnen soeben eine E-Mail zukommen lassen.
Gruß Micha
0
13 years ago
Hallo zusammen, derzeit ist es mit dem Buchungssystem nicht möglich, einen Umzug mit Beibehaltung der Vertragslaufzeit zu buchen. Eine entsprechender Software Release soll meinem Informationsstand erst im Oktober 2012 erfolgen. Deshalb gewährt die Telekom zur Zeit allen Kunden beim Umzug ein Recht auf Sonderkündigung ein, unabhängig von der Anschlussleistung an neuen Standort. Viele Grüße
Hallo zusammen,
derzeit ist es mit dem Buchungssystem nicht möglich, einen Umzug mit Beibehaltung der Vertragslaufzeit zu buchen. Eine entsprechender Software Release soll meinem Informationsstand erst im Oktober 2012 erfolgen.
Deshalb gewährt die Telekom zur Zeit allen Kunden beim Umzug ein Recht auf Sonderkündigung ein, unabhängig von der Anschlussleistung an neuen Standort.
Viele Grüße
Nach dem Motto "Neuer Vertrag", oder Tschüss".
Bis Oktober also. Stramme Leistung für einen Maktführer. Wer ist eigentlich dafür verantwortlich.
Hat das neue Gesetz die Telekom am 10.05. 12 so ganz unvorbereitet getroffen.
Genug Zeit, sich darauf einzustellen, war doch vorhanden.
Früher hat man es mal eben auf einen Zettel geschrieben und und gut wars. Heute im Zeitalter des schnellen Internet und neuer besserer Programme, dauert so was Monate.
Gruß HAMAPA
0
13 years ago
Wie genau ist dieses "Sonderkündigungsrecht" denn gestaltet? So von wegen Kündigungsfrist, z.B.
Das Sonderkündigungsrecht entspricht der im TKG § 46 Abs. 8 genannten Kündigungsfrist. Also 3 Monate zum Ende des Kalendermonats.
0
13 years ago
Früher hat man es mal eben auf einen Zettel geschrieben und und gut wars. Heute im Zeitalter des schnellen Internet und neuer besserer Programme, dauert so was Monate.
Im Service-Forum ist schon oft genug auf die Komplexität der IT-Systeme der Telekom hingewiesen worden. Ein Zettelkasten genügt da nicht.
0
13 years ago
Komplexität der IT-Systeme der Telekom
Komplexität der IT-Systeme der Telekom
Genau da liegt der Hund begraben. Weniger ist manchmal mehr.
Aber warum einfach wenns auch umständlich geht ? !
0
Unlogged in user
Ask
from