Umzug mit der Telekom. Warum Vertragsverlängerung?

13 years ago

Hallo liebe Foren Gemeinde,

habe einen Call&Surf Comfort ISDN Vertrag

Zu meiner Frage bzw. meinem Problem.

Am 5.12.2011 habe ich bei der Telekom meinen Vertrag verlängert bzw. geändert da das Call&Surf Paket güstiger geworden war.
Dieser wurde ja dann zum 19.12.2011 umgestellt. Mit Ablauffrist 19.12.2013.
Verfügbarkeit und erhaltene DSL Geschwindigkeit DSL6000.
Soweit so gut.

Nun haben wir uns ein Eigenheim zugelegt und dieses zum 1.05.2012 übernommen.
Damit wir in unserem neuen Heim auch erreichbar sind haben wir uns natürlich drum gekümmert. Waren in T-Shop unserer Stadt. Dort wollten wir dann unseren Umzug in Auftrag geben. Da wurde uns Mitgeteilt das nur DSL2000 Verfügbar ist.
Daraufhin meinte ich das das ja nicht viel ist, im heutigen Zeitalter. Da wir beruflich auch oft größere Datenmengen übertragen müssen ist es mit DSL2000 eine qual bzw. fast unmöglich.
Auf meine Frage, ob ich dann meinen Vertrag kündigen kann und auf die neue Adresse nur Telefon mit ISDN nehmen kann und um Internet über den örtlichen Kabelanbieter zu beziehen (bis zu DSL125000), wurde verneint. Wir müssen den Tarif so mitnehmen wie er ist und mit der 2000 Leitung leben.Zudem kämen noch 60€ für den Umzug an kosten auf uns zu. Das mussten wir dann wohl so hinnehmen.
Der Anschluss wurde dann auch pünklich geschaltet.

Wo ich dann aber vor kurzem glücklicher Weise mal in meinem Online Kundencenter rein schaute, traff mich der Schlag. Auf einmal habe ich eine Vertragslaufzeit bis zum 21.05.2014.
Warum das??? Nach einigen Erkundigungen, ist das Verlängern der Vertragslaufzeit bei Umzug ist doch nach aktuellem Telekominikation Gesetzt nicht zulässig.

Darauf hin sind wir zum T-Shop gegangen und haben nachgefragt warum wir eine neue Vertragslaufzeit haben obwohl es ja nicht zulässig ist. Da meinte eine Mitarbeiterin aus dem T-Shop, da wir ja anscheinend unser Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen hätten, haben wir einen neuen Vertrag abgeschlossen.
Darauf hin sagte ich das uns nicht gesagt wurde das es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Zudem haben wir einen Umzug in Auftrag gegeben und keinen Neuanschluss. Auf der Auftragsbestätigung steht auch nicht von einer anderen bzw. neuen 2 jahres laufzeit.
Da meinte die Mitarbeiterin das sie da nicht machen könne. wir sollten uns an die Telekom Bonn wenden.

Wir finden das eine reine unverschämtheit. Da wird man hinters Licht geführt und unwissentlich an neue Verträge gebunden.


Wollte erstmal Eure Meinungen dazu hören. Vielleicht hat so etwas von Euch auch schon jemand erlebt und kann uns helfen.
Ist das so rechtens. Können wir uns dagegen wehren?
Hoffe Ihr könnt uns helfen und Tipps geben.


Mit freundlichen Grüssen
Micha

43581

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    • 13 years ago

      Und was man auch sagen muss. Auf einmal geht was, was angeblich nicht geht.

      Es ist traurig das immer erst der Gesetzgeber kommen muss.

      Wobei die Telekom ja doppelt hinlangte. Neu Vertrag und Neu Anschlusskosten. Das gab es in der Forum auch nur bei der Telekom. Also das beides fällig wurde.

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    • 13 years ago

      Heute im Zeitalter des schnellen Internet und neuer besserer Programme, dauert so was Monate.


      Heute im Zeitalter des schnellen Internet und neuer besserer Programme, dauert so was Monate.

      Heute im Zeitalter des schnellen Internet und neuer besserer Programme, dauert so was Monate.


      Bessere Programme sind die, die den Arbeitsabläufen des Unternehmens angepasst werden und die notwendigen Prozesse abbilden können, bei der Telekom scheint es gerade umgekehrt zu sein. Solche Software nennt man dann Super Angepasste Programme.

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    • 13 years ago

      Habe Ihnen soeben eine E-Mail zukommen lassen.

      Habe Ihnen soeben eine E-Mail zukommen lassen.
      Habe Ihnen soeben eine E-Mail zukommen lassen.

      Die E-Mail ist bei uns angekommen und ist in Bearbeitung.

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    • 13 years ago

      Das Sonderkündigungsrecht entspricht der im TKG § 46 Abs. 8 genannten Kündigungsfrist.


      Das Sonderkündigungsrecht entspricht der im TKG § 46 Abs. 8 genannten Kündigungsfrist.

      Das Sonderkündigungsrecht entspricht der im TKG § 46 Abs. 8 genannten Kündigungsfrist.



      ... die gilt, falls die Leistung am neuen Standort nicht angeboten wird.

      Ob man das darauf übertragen kann, daß die Leistung zwar angeboten wird, aber die Leistungserbringung ohne Änderung der VLZ an Eurem Buchungssystem scheitert, scheint mir fraglich.

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    • 13 years ago

      Ob man das darauf übertragen kann, daß die Leistung zwar angeboten wird, aber die Leistungserbringung ohne Änderung der VLZ an Eurem Buchungssystem scheitert, scheint mir fraglich.
      aber IANAL
      Dafür hat die Telekom juristische Abteilungen.

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    • 13 years ago

      Dafür hat die Telekom juristische Abteilungen.


      Dafür hat die Telekom juristische Abteilungen.

      Dafür hat die Telekom juristische Abteilungen.



      Nunja, dann toi, toi, toi, daß nicht irgendein Richter anderer Meinung sein werde als Eure Juristen.

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    • 13 years ago

      daß nicht irgendein Richter anderer Meinung sein werde als Eure Juristen.

      daß nicht irgendein Richter anderer Meinung sein werde als Eure Juristen.
      daß nicht irgendein Richter anderer Meinung sein werde als Eure Juristen.

      Dafür gibt es ja "Einspruch Euer Ehren" und andere Revisionismen.

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    • 13 years ago

      Moin, moin,

      ich wollte nur 'mal kurz ein Feedback geben, wie mein Umzug ohne Vertragsverlängerung ausgegangen ist bzw. ausgehen wird.
      Ich habe mich hingesetzt und an den Vorstandsvorsitzenden René Obermann geschrieben. Tenor des Schreibens war, dass dem Kunden keine Nachteile entstehen dürfen, wenn die Telekom ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt. Gleichzeitig habe ich erneut bei der Service-Hotline angerufen. Dieses Mal hatte ich einen kompetenteren Mitarbeiter erwischt, der mich über das Sonderkündigungsrecht genau aufgeklärt hat - schriftliche Kündigung (oder per eMail) zum Monatsende und dann noch drei Monate Frist. Demzufolge hätte ich nach meinem Umzug noch einen Monat für den Vertrag bezahlen müssen und keine entsprechende Leistung bekommen, bevor der Vertrag ausgelaufen wäre. Ist zwar immer noch unbefriedigend, aber besser als ein Neu-Vertrag. Darauf habe ich mich dann zähneknirschend eingelassen.

      Wenige Tage später erhielt ich aufgrund meines Briefes den Anruf des Service-Vorstands. Ergebnis des offenen aber dennoch sachlichen und freundlichen Gespräches: Der Vertrag mit der Telekom endet mit dem Vertragsablauf des Mietvertrages! Am nächsten Tag hatte ich den Auftrag im Auftragsstatus und alles wird - hoffentlich - gut. Na bitte, geht doch!

      Grüße aus dem Ruhrgebiet!
      Frank

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    • 13 years ago

      Guten Tag,

      das leidige Problem mit der Vertragsverlängerung beim Umzug hat mich bereits zweimal betroffen. Dabei ist es erwähnenswert, dass die automatische Vertragsverlängerung jeweils nicht erwähnt wurde, sondern stillschweigend in der Auftragsbestätigung, die einige Tage später per Post einflog aufgeführt war.

      Eine weitere Erfahrung, die ich leider machen musste, ist dass auf Angaben der Hotline keinerlei Verlass ist. Meine Konsequenz war daraufhin, dass ich prinzipiell keine fernmündlichen Gespräche mit Telekom Mitarbeitern mehr führe, da im Nachhinein klare Absprachen bzw. Versprechungen abgestritten wurden.

      Bei meinem ersten Umzug im September 2009 wurde der ursprüngliche Entertain Tarif mitgenommen. Da am neuen Anschlussort dieser Service nicht verfügbar war, wurde stattdessen nach Rücksprache mit dem T-Punkt in Kassel ein Call & Surf Tarif geschaltet. So weit so gut. Natürlich verlängerte sich die Vertragslaufzeit automatisch. Das war dann unschön und so nicht von mir gewünscht.

      Der eigentliche Hammer war jedoch, dass im November per Brief muitgeteilt wurde, dass nun Entertain an der neuen Wohnanschrift verfügbar sei und ab sofort geschaltet werde. Die monatlichen Gebühren wurden sodann wieder auf Entertain umgetellt und es wurde mitgeteilt, dass durch diese Änderung erneut 2 Jahre Kündigungsfrist fällig sind. Diese Änderung war völlig unerwünscht, ich hatte keinerlei Interesse wieder den Entertain Tarif geschaltet zu bekommen, Call & Surf langte mir völlig.

      Zwischenzeitlich wurde Entertain gekündigt (jedoch einige Monate entgegen aller Versicherungen im T-Punkt, bzw. an der Hotline munter weiter abgebucht) und ein weiterer Umzug stand im Februar 2012 an. Obwohl der Leistungsumfang des hiesigen Anschlusses weit schlechter ist (nur noch 3.000er DSL), wurde kein Kündigungsrecht eingeräumt und die Vertragslaufzeit um 2 Jahre verlängert.

      Da ich es eingesehen habe, dass nur schriftliche Kommunikation mit der Telekom in Bonn bislang zielführend war, bin ich vom vermeintlichen serviceorientierten Dienstleister Telekom herb enttäuscht und fühle mich über den Tisch gezogen. Kundenbindung mit der Brechstange halt. Gut, die Kündigung ist dann wohl nach Auffassung der Telekom erst zum Februar 2014 möglich und wird dann auch mit Sicherheit fristgerecht erfolgen. Ein solches Geschäftsgebahren ist zwar inzwischen dank der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes nicht mehr in dieser Form rechtens, aber das ist ein schwacher Trost, zumal man den Eindruck erlangen musste, dass man bei der Hotline regelmäßig falsch informiert wird. Die Summe der erhaltenen falschen Informationen und Zusicherungen erweckt bei mir den Eindruck, dass es sich nicht um "vereinzelte" Fehler handelt.

      Mit freundlichem Gruß

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    • 13 years ago

      du musst jetzt nochmal umziehen und kommst damit dann fristgerecht der sonderkündigung aus den vertrag. ob sich dafür ein umzug lohnt sei dahingestellt

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