Gelöst
Umzug - Neuvertrag nach Umzug!
vor 8 Jahren
Hallo,
wir sind seit September 2017 Kunde mit einem Magenta L DSL Anschluss bei der Telekom. Nun sind wir umgezogen, diesen Umzug haben wir telefonisch angemeldet. Nun sind wir nicht zum ersten Mal umgezogen und haben uns heute über die hohe Telekom Rechnung gewundert.
Wie sich rausgestellt hat, wurde uns einfach mal ein neuer Vertrag untergejubelt und jegliche Rabattierung ebenfalls rausgenommen. Am Telefon wurde mit keinem Wort erwähnt das der bisherige Tarif nicht verfügbar wäre und ein neuer Vertrag geschaltet werden kann. Nun sind wir leider aus der Widerrufsfrist raus.
Für mich ist dies rechtlich nicht zulässig!
Fernmeldegesetz Paragraf 46 Abs. 8 des TKG :
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
EDIT: Beim dritten Anruf konnte mir eine nette Dame aus Chemnitz helfen und den Ursprungszustand wiederherstellen!
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Dir gehts sicher darum dass die 19,95 € aktionspreis im ersten Jahr nicht mehr da ist ?!
Dazu kommen noch eine einmalzahlung für den umzug.
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vor 8 Jahren
@Premi85
Hui schwere Anschuldigung und nicht bewiesen ... insofern stehst du mit ner Verleumdung und übler Nachrede da. Die lässt sich leicht mit nem Ausdruck beweisen, deine unterstelle arglistige Täuschung fällt bei ner genauen Betrachung (schon ohne den Papierkram in der Hand zu haben) auseinander.
Als Geschäftskunde müsstest du doch wissen, wie du gerade mit solchen Themen umgehen solltest?
Ein Fernmeldegesetz gibt es nicht .. und die Telekom bietet auch gemäß TKG die Möglichkeit an, den gleichen Vertrag mitzunehmen. Du musst jedoch ausdrücklich darauf bestehen und nach diesen Regelungen umziehen wollen - einfach nur nen Umzug melden bringt da nix.
ABER ... für dich zählt das doch eh nicht .. dieser Abschnitt richtet sich nur an Verbraucher - als Geschäftskunde bist du kein Verbraucher.
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von
vor 8 Jahren
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von
vor 8 Jahren
Du schreibst hier im Bereich für Geschäftskunden?
Sie sind hier: Community > Geschäftskunden > Fragen & Diskussionen > Festnetz & Internet > Umzug - Neuvertrag nach Umzug!
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von
vor 8 Jahren
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Jahren
In der Umzugsbestigung steht sicherlich was zwecks neuer Laufzeit und vor allem der Preis.
Wurde denn der genaue Vertrag mitgenommen? Oder hat sich irgendwas geändert? (zB VDSL 50 statt 25 oder DSL 160000 RAM IP statt DSL 16000)
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von
vor 7 Jahren
die Bestätigung ging bereits am 23. April 2018 raus, da ist es nun leider zu spät für eine Reklamation.
Gar keine Frage, ein Umzug ist immer mit Stress verbunden, aber hier meldest du dich nun einfach zu spät.
Es tut mir leid, aber da kann ich nichts mehr für dich tun.
Grüße
Sarah S.
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von
vor 7 Jahren
Hallo Sarah,
kein Problem. Ich habe nicht wirklich mit einer Hilfe gerechnet und wollte in erster Linie meinen Unmut zum Ausdruck bringen und andere Community Mitglieder sensibilisieren. Ich hatte bereits nach der ersten Rechnung mit einem Mitarbeiter gesprochen der mir nicht weiterhelfen konnte. Vielen Dank für deinen Einsatz
Gruß
Ben
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von
vor 7 Jahren
Das kannst du von deinem Sofa aus erkennen und Schlussfolgern?
Das kannst du von deinem Sofa aus erkennen und Schlussfolgern?
Nee, ich bin letztes Jahr umgezogen.
Dadurch habe ich das neue Entertain nehmen müssen und daher einen neuen Vertrag mit neuen Preisen und neuer Laufzeit bekommen.
Am 29.07.2018 Umzug beauftragt.
Innerhalb weniger Stunden eine Umzugsbestätigung und eine Auftragsbestätigung mit allen Details erhalten.
Also schreibe ich aus Erfahrung.
Also spreche ich aus Erfahrung und nicht mal so eben vom Sofa.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Jahren
Hallo @Premi85
mit dem Umzuggsauftrag hast du folgendes erhalten.
Auftragsbestätigung.
Darin enthalten:
Bereitstellungstermin
Beauftragte Leistungen (Da sind alle Kosten aufgeführt)
Entfallende Leistungen
Widerrufsrecht (Widerrufsformular)
Dazu gab es noch eine Eingansbestätigung.
Da ist nichts mit "untergejubelt)
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vor 8 Jahren
es tut mir leid, dass du mit dem Umzug solchen Ärger hattest, umso mehr freue ich mich, dass du bereits eine Lösung erzielen konntest.
Grüße
Sarah S.
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Uneingeloggter Nutzer
von