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Umzugskonditionen zwischen Vormieter und Nachmieter

7 years ago

Lieber @muc80337_2,

 

in einem Thread schreibst Du Folgendes:

 

“Wenn Du einen DSL-Vertrag für die bisherige Wohnung hast, dann musst Du den auch weiter bezahlen bis zum Laufzeitende. Egal wo Du wohnst.

Außer Du beauftragst einen Umzug des Anschlusses telefonisch (!!! - nicht online !!!) und verlangst, dass der nach Telekommunikationsgesetz unverändert erfolgt (bis auf die Adresse). Und nur wenn die Telekom das nicht umsetzen kann, dann hast Du eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag rauszukommen. Aber auch da bezahlst Du mindestens noch drei Monate.

 

Wenn Du einen Umzug des Anschlusses beauftragst, dann sollte das allerdings nur in eine Wohnung gehen, die "frei" ist - denn sonst kann die Telekom dort zwar keinen Anschluss schalten aber das hast dann Du zu vertreten und Du hast dann kein Sonderkündigungsrecht.“

 

Heißt das, wenn der Vormieter, bzw. sein Anbieter, den Anschluss aufgrund bestehender Vertragsbedingungen nicht freigibt, bezahlen sowohl der Vormieter als auch der Nachmieter für einen Vertrag/Tarif, den sie nicht nutzen können?

 

Beispiel: Ich als Vormieter, bin bei der Telekom, habe noch eine Laufzeit von 12 Monaten und der Nachmieter, bei einem anderen Anbieter, ebenfalls.

 

Ich kann aufgrund der Umzugsregelung, ist auch so im TKG dokumentiert, mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen, also auf 01. 01.2019.

 

Was passiert, wenn ich nicht kündige oder es sonstige Hemmnisse gibt? Dann zahlen beide Parteien unter Umständen bis zu 12 Monate für eine Leistung, die sie nicht beanspruchen können? Und der Nachmieter ist auf Gedeih und Verderben auf das Verhalten des Vormieters, bzw. dessen Anbieter, angewiesen.

 

Das kann's nicht sein, oder?

 

Viele Grüße

Marlise

 

 

623

7

    • 7 years ago

      Marlise

      Was passiert, wenn ich nicht kündige oder es sonstige Hemmnisse gibt? Dann zahlen beide Parteien unter Umständen bis zu 12 Monate für eine Leistung, die sie nicht beanspruchen können? Und der Nachmieter ist auf Gedeih und Verderben auf das Verhalten des Vormieters, bzw. dessen Anbieter, angewiesen. Das kann's doch nicht sein?

       

       Was passiert, wenn ich nicht kündige oder es sonstige Hemmnisse gibt? Dann zahlen beide Parteien unter Umständen bis zu 12 Monate für eine Leistung, die sie nicht beanspruchen können? Und der Nachmieter ist auf Gedeih und Verderben auf das Verhalten des Vormieters, bzw. dessen Anbieter, angewiesen.

       

      Das kann's doch nicht sein?

      Marlise

       

       Was passiert, wenn ich nicht kündige oder es sonstige Hemmnisse gibt? Dann zahlen beide Parteien unter Umständen bis zu 12 Monate für eine Leistung, die sie nicht beanspruchen können? Und der Nachmieter ist auf Gedeih und Verderben auf das Verhalten des Vormieters, bzw. dessen Anbieter, angewiesen.

       

      Das kann's doch nicht sein?


      Wenn dem so wäre, kann ich nur jedem Nachmieter raten, vor Abschluss des Mietvertrags eine verbindliche, schriftliche Kündigungsbestätigung des Internetanschlusses des Vormieters zu bekommen.

       

      Viele Grüße

      Marlise

      4

      Answer

      from

      7 years ago

      Lieber @communityTE,

       

      wenn ich Dich richtig verstand ist es so, dass der Nachmieter einen Umzug auf die neue Adresse beauftragt, und der Anschluss wird unter Einhaltung der Kündigungsfrist freigeschaltet. Das heißt, der Anschluss des Vormieters ist automatisch abgeschaltet, egal ob er kündigte oder nicht. Es liegt also ausschließlich am Nachmieter aktiv zu werden.

       

      Ist das richtig so? Dann muss ich  @muc80337_2 missverstanden haben.

      Viele Grüße

      Marlise

       

      Answer

      from

      7 years ago


      @communityTE  schrieb:
      Ob der Vorherige Gekündigt hat oder nicht ist für den der Umzieht nicht wichtig.

      Das ist VERMUTLICH richtig. (So lange es dem egal ist, ob er im neuen Domizil kurzfristig einen Internetzugang haben wird oder nicht, wenn es nur um die Kündigungsmöglichkeit geht).

       


      @communityTE  schrieb:
      Telekom kann nicht liefern hat dafür 3 Monate dann ist der Vertrag gekündigt.

      Das kann richtig oder falsch sein. Automatisch gekündigt ist er definitiv nicht. Das muss man schon explizit machen.

       

      Man kann ja in vielen Wohnungen auch ZWEI Anschlüsse haben. Dann kann die Telekom u.U. liefern und es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Es ist natürlich aber blöde in der Situation, dass man eine neue Wohnung findet - und da gebe ich @Marlise Recht, dass man sich da zeitig bereits darum kümmern muss, vom Vormieter oder vom Vermieter eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

       

      Wenn der Vormieter aber nicht auszieht wie in diesem Thread, dann kann die Telekom u.U. liefern, darf es aber ggf. nicht weil der/die Umziehende nicht in die Wohnung reinkommt und dann gibt es ja auch zudem keine Meldebescheinigung für die neue Wohnung. Sprich die Sonderkündigungsmöglichkeit entfällt dann (egal ob Anschlussumzug telekomseitig machbar oder nicht)  - bezogen auf diese eine Wohnung. Macht ja auch Sinn. Sonst würde ich wenn ich aus dem Vertrag rauswollte mir irgendeine Wohnung aussuchen wo es gar kein DSL gibt und einen Umzug dorthin beauftragen. Da könnte ich dann mit meiner Schwester ein Geschäftchen aufziehen - dass sich Leute kurzfristig bei ihr einmieten/polizeilich anmelden, weil bei ihr gibt es garantiert kein DSL.

      Answer

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      7 years ago

      Lieber @muc80337_2,

       

      vielen Dank für Deine Antwort.

       

      muc80337_2

      [...] ...Sonst würde ich wenn ich aus dem Vertrag rauswollte mir irgendeine Wohnung aussuchen wo es gar kein DSL gibt und einen Umzug dorthin beauftragen. Da könnte ich dann mit meiner Schwester ein Geschäftchen aufziehen - dass sich Leute kurzfristig bei ihr einmieten/polizeilich anmelden, weil bei ihr gibt es garantiert kein DSL. [...]

      [...]
      ...Sonst würde ich wenn ich aus dem Vertrag rauswollte mir irgendeine Wohnung aussuchen wo es gar kein DSL gibt und einen Umzug dorthin beauftragen. Da könnte ich dann mit meiner Schwester ein Geschäftchen aufziehen - dass sich Leute kurzfristig bei ihr einmieten/polizeilich anmelden, weil bei ihr gibt es garantiert kein DSL.

      [...]

      muc80337_2
      [...]
      ...Sonst würde ich wenn ich aus dem Vertrag rauswollte mir irgendeine Wohnung aussuchen wo es gar kein DSL gibt und einen Umzug dorthin beauftragen. Da könnte ich dann mit meiner Schwester ein Geschäftchen aufziehen - dass sich Leute kurzfristig bei ihr einmieten/polizeilich anmelden, weil bei ihr gibt es garantiert kein DSL.

      [...]


      An ähnliche Gaunereien dachte ich auch. Wollte es nur nicht schreiben.

       

      Viele Grüße

      Marlise

       

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    • Accepted Solution

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      7 years ago


      @communityTE  schrieb:
      Ob der Vorherige Gekündigt hat oder nicht ist für den der Umzieht nicht wichtig.

      Das ist VERMUTLICH richtig. (So lange es dem egal ist, ob er im neuen Domizil kurzfristig einen Internetzugang haben wird oder nicht, wenn es nur um die Kündigungsmöglichkeit geht).

       


      @communityTE  schrieb:
      Telekom kann nicht liefern hat dafür 3 Monate dann ist der Vertrag gekündigt.

      Das kann richtig oder falsch sein. Automatisch gekündigt ist er definitiv nicht. Das muss man schon explizit machen.

       

      Man kann ja in vielen Wohnungen auch ZWEI Anschlüsse haben. Dann kann die Telekom u.U. liefern und es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Es ist natürlich aber blöde in der Situation, dass man eine neue Wohnung findet - und da gebe ich @Marlise Recht, dass man sich da zeitig bereits darum kümmern muss, vom Vormieter oder vom Vermieter eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

       

      Wenn der Vormieter aber nicht auszieht wie in diesem Thread, dann kann die Telekom u.U. liefern, darf es aber ggf. nicht weil der/die Umziehende nicht in die Wohnung reinkommt und dann gibt es ja auch zudem keine Meldebescheinigung für die neue Wohnung. Sprich die Sonderkündigungsmöglichkeit entfällt dann (egal ob Anschlussumzug telekomseitig machbar oder nicht)  - bezogen auf diese eine Wohnung. Macht ja auch Sinn. Sonst würde ich wenn ich aus dem Vertrag rauswollte mir irgendeine Wohnung aussuchen wo es gar kein DSL gibt und einen Umzug dorthin beauftragen. Da könnte ich dann mit meiner Schwester ein Geschäftchen aufziehen - dass sich Leute kurzfristig bei ihr einmieten/polizeilich anmelden, weil bei ihr gibt es garantiert kein DSL.

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    • 7 years ago

      @Marlise

      Wenn Du den Vertrag nicht kündigst - also weder ordentlich zum Laufzeitende noch außerordentlich - dann läuft der Vertrag einfach ungekündigt weiter bis zum St.-Nimmerleins-Tag.

       

      Marlise

      Und der Nachmieter ist auf Gedeih und Verderben auf das Verhalten des Vormieters, bzw. dessen Anbieter, angewiesen.

      Und der Nachmieter ist auf Gedeih und Verderben auf das Verhalten des Vormieters, bzw. dessen Anbieter, angewiesen.
      Marlise
      Und der Nachmieter ist auf Gedeih und Verderben auf das Verhalten des Vormieters, bzw. dessen Anbieter, angewiesen.

      Da gibt es so "schöne" ähnliche Fälle, hatten wir hier schon im Forum:

      Ehepaar trennt sich im Streit. Anschluss läuft auf ihn. Sie bleibt in der Wohnung. Er denkt nicht im Traum daran, den Anschluss zu kündigen. Leider ist kein zweiter Anschluss möglich. Sie hat auf lange Zeit hinaus in dieser Wohnung keinen Internetanschluss...

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