Unberechtigte Abbuchung

vor 4 Jahren

Hallo Community, zum 31.05.2020 habe ich wegen Umzug meinen Vertrag ordentlich gekündigt. Die Kündigung wurde von der Telekom bestätigt. Trotzdem bucht die Telekom weiter den Rechnungsbetrag ab. Auf Rechnungen habe ich keinen Zugriff, da mir der Zugang zum Kundenportal gesperrt wurde. Die eingezogene Rechnung habe ich durch meine Bank zurück buchen lassen. Dennoch hat die Telekom den Betrag erneut, zuzüglich Rücklastschriftgebühr abgebucht. Auch diesen Betrag habe ich zurück gebucht. Dazu ein Einschreiben mit der Bitte um Erklärung und gleichzeitig das SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT gekündigt. Auch das stört die Telekom nicht, denn sie wollen am 01.07.2020 erneut abbuchen. Wieder Rechnung inkl. Rücklastschriftgebühr und eine weitere Gebühr die auch RL heißt. Ich brauche hier bitte Hilfe, ich überlege schon, mich an die Bundesnetzagentur zu wenden und diesen Vorgang Publik zu machen.

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    @th.dellinwillkommen hier in der Kunde-hilft-Kunde-Community.

    Das kann ich ja eigentlich gar nicht glauben. Warum sollte der Zugang zu Kundencenter gesperrt sein?

    Wie bist Du früher an die Rechnungen gekommen?

    Die Abbuchungen zurückgehen zu lassen, war die schlechteste Idee, die fast immer direkt zum Inkasso führt.

    Offensichtlich hast Du ja noch nicht einmal den Weg zur Hotline gefunden, da hätte man Dir mit allem helfen können.

     

    Aber vielleicht schaut ja doch einmal ein Mitglied vom Telekom-hilft-Team vorbei, da wäre es hilfreich, wenn Du wenigstens Deine Kontaktdaten schon mal hinterlegt hättest (Kann außer dem Team keiner einsehen):
    https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...

     

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    @th.dellin 

     

    hätte man nicht einfach mit der Telekom Hotline 0800 3301000 Stichwort Vertrag/Rechnung da Klärung erreichen können, statt der erfolgten sofortigen Rückbelastung? So erzeugt man immer eine Handlungskaskade die niemand so will.

    Lösungsorientiert handeln statt Eskalation anstreben!

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @wolliballa,

    Ich habe zum Glück mehr Text weggelassen, als ich erst geschrieben hatte.

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    @th.dellin 

    statt die Bundesnetzagentur einzuschalten und jetzt schon sinnlos Geld und Zeit zu verpulvern hättest du auch einfach die Kündigungsbestätigung lesen können.

    Dort steht explizit drin dass die Telekom, je nach Rechnungslauf, auch nach der Kündigung noch einmal abbucht und erst im nachfolgenden Rechnungslauf die Abschlussrechnung erstellt wird.

     

    Alternativ wäre auch einfach vorher hier zu fragen eine Option gewesen.

     

     

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  • Community Guide

    vor 4 Jahren


    @th.dellin  schrieb:

    Hallo Community, zum 31.05.2020 habe ich wegen Umzug meinen Vertrag ordentlich gekündigt.


    Und von wann bis wann ist die Rechnungsperiode?

    Wenn die z.B. bis zum 20.5. und dann vom 21.5.-20.6. ist, dann hast Du gem. den AGB die Grundgebühr für die Zeit vom 21.5.-20.6. zu entrichten. Was zuviel entrichtet wurde wird dann auch wieder zurückerstattet. Es ist auch klar, dass im Monat Juni noch Rechnungsbeiträge anfallen können, da die Telekom ja auch das Inkasso für Call-by-Call-Anbieter macht, die u.U. erst im Juni ihre Forderungen anmelden.

     


    @th.dellin  schrieb:
    ich überlege schon, mich an die Bundesnetzagentur zu wenden und diesen Vorgang Publik zu machen.

    Bloß nicht! Dafür zahl ich keine Steuern, dass jemand dort Kosten verursacht nur weil die Vertragsunterlagen und die Kündigungsbestätigung nicht gelesen wurde.

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  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @th.dellin

    Ihre E-Mail-Adresse für den Zugang zum Kundencenter befindet sich noch in der 6 monatigen Karenzzeit, die die Telekom nach Kündigung zur Nutzung des Kundencenters einräumt. Insofern liegt hier keine Sperre vor. Wie hier im Thread beschrieben, gab es noch eine abrechnungstechnische Abrechnung für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2020. Diese wurde bereits durch eine Gutschrift ausgeglichen. Insofern steht uns dieser Betrag zu. Welche Meldung erhalten Sie, wenn Sie das Kundencenter bzw. Rechnung Online aufrufen?

    Gruß

    Jürgen Wo.

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