Gelöst

unfaire und nicht informierte /unbewusste Fahrtpauschale eines Technikers

vor 5 Jahren

Hi,

da ich vor gestern einen Service/-Montagenachweiss erhalten habe, wo ich diese Störung ein Teiles des Kostenloses Service mit dem Vertrag vin Telekom gehalten habe.

 

ich finde die Berechnung dieser Fahrtpauschale totall unfair, weil wenn ivh gewusst hätte, dass diese Störung und Seevice vom Techniker kostet, wäre ich damit nicht verstanden, dass ich Techniker für diese Störung vorort ist.

 

Wie kann ich diese gegen Diese Rechnung reklamieren?

 

mfg,

sajd

1216

57

    • vor 5 Jahren

      Hallo @sajidchatha5,

       

      die Fahrtpauschale wird nur in folgenden Fällen erhoben:

       

      - Der Techniker musste ein zweites mal kommen weil du bspw. nicht vor Ort warst oder der Hausanschluss nicht zugänglich war

      - Der Fehler lag nicht im Verfügungsbereich der Telekom, sondern wurde bspw. in deinem Heimnetzwerk festgestellt. Auch dann wird die Fahrtpauschale fällig.

       

      Trifft einer dieser Fälle denn auf deine Störung zu? Was genau wurde bei dir festgestellt?

      42

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @muc80337_2 
      Ich meinte dich auch nicht direkt persönlich. 
      Mir ist der Thread auch zu lang geworden, um deine Beiträge im Zusammenhang im Kopf zu haben. Das bewerte ich daher gar nicht. 

      Das war ein allgemeiner Ruf in die gesamte Runde ohne Namen zu nennen. Hier wurde im allgemeinen einfach drauf gehauen. 

       

      Was @zimso  jetzt schreibt ist wieder viel spannender. Die Zeit mit dem warten aufs Team könnte man sich lieber mit so einer allgemeinen Diskussion vertreiben. 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @zimso

      Eine Unterschrift ist hierfür kaum gesetzlich gefordert.

      Das ist eher eine interne Anweisung der Telekom, die dann aber durch Corona außer Kraft gesetzt wurde. Wofür das Formular nicht vorgesehen war (und weswegen es auch nicht geändert wurde).

      Das ist so ähnlich wie wenn Du mit der Hotline telefonierst und die machen sich eine Kurznotiz - dann steht zwar im Zweifel auch Wort gegen Wort, aber Du hast ohne eine eigene entsprechende Kurznotiz doch schlechtere Karten falls es darum geht, was beweisbar ist.

       

      Ich meide persönliche Kontakte (Shops, Hotline,...)  aus diesen Gründen, und wenn es nicht anders geht, dann geh ich da äußerst misstrauisch ans Werk.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @muc80337_2 

      Zwischen gesetzlich nicht gefordert, diese sich dann normal geben zu lassen und in der jetzigen Situation sich dieses „normale geben“ durch einen Ersatz #corona# als Ersatz-Kundenunterschrift anzunehmen ist doch noch mal etwas differenziert anderes in meinen Augen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hast Du den Router (welches Modell eigentlich) bei der Telekom

      • gekauft innerhalb der letzten 6 Monate
      • oder gemietet

      Dann kann es im Einzelfall sein, dass die Pauschale nicht berechtigt ist.

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, um es mal platt zu sagen, die Telekom hat dich mit Erhalt deiner ABS für den Anschluss darüber informiert welche Kosten auf dich gemäß AGBs zukommen können, das du dir das nicht durchgelesen hast ist deine Schuld und nicht das Problem der Telekom, die Rechnung ist gerechtfertigt.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Dishmaster

      Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, um es mal platt zu sagen, die Telekom hat dich mit Erhalt deiner ABS für den Anschluss darüber informiert welche Kosten auf dich gemäß AGBs zukommen können, das du dir das nicht durchgelesen hast ist deine Schuld und nicht das Problem der Telekom, die Rechnung ist gerechtfertigt.

      Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, um es mal platt zu sagen, die Telekom hat dich mit Erhalt deiner ABS für den Anschluss darüber informiert welche Kosten auf dich gemäß AGBs zukommen können, das du dir das nicht durchgelesen hast ist deine Schuld und nicht das Problem der Telekom, die Rechnung ist gerechtfertigt.
      Dishmaster
      Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, um es mal platt zu sagen, die Telekom hat dich mit Erhalt deiner ABS für den Anschluss darüber informiert welche Kosten auf dich gemäß AGBs zukommen können, das du dir das nicht durchgelesen hast ist deine Schuld und nicht das Problem der Telekom, die Rechnung ist gerechtfertigt.

      Hat sie eben nicht. 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Das ist eben eine ungerechtfertigte Störungsmeldung. Den Aufwand den die Telekom dafür hat, stellt die Telekom dem Kunden in Rechnung, denn nur im Fehlerfall sind Entstörleistungen am Anschluss auch im monatlichen Entgelt enthalten. 

       

      Es gilt hierfür die AGB "Instandsetzung nach Aufwand" -> Prüf- und Messarbeiten im Auftrag des Kunden.

      Wobei man hier jedoch die günstigere Instandsetzung zum Festpreis verrechnet hat. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @sajidchatha5

      ich begrüße Sie in der Telekom hilft Community.

      Vielen Dank für die Eintragung der Kundendaten auf der Profilseite. Damit konnte ich mir direkt einen Überblick verschaffen.

      Produkt: Fehlerbehebung Heimnetz / Instandsetzung / Endeinrichtung(en) Berechnung: Pauschalpreis (Servicegeschäft) A-zeit: 00:30 Netto preis: 67,18€

      Produkt: Fehlerbehebung Heimnetz / Instandsetzung / Endeinrichtung(en) Berechnung: Pauschalpreis (Servicegeschäft) A-zeit: 00:30 Netto preis: 67,18€
      Produkt: Fehlerbehebung Heimnetz / Instandsetzung / Endeinrichtung(en) Berechnung: Pauschalpreis (Servicegeschäft) A-zeit: 00:30 Netto preis: 67,18€



      In der Störungsaufnahme wurde bewusst der Dienst "Fehlerbehebung Heimnetz" angeboten, da kein Fehler im Netz der Telekom festgestellt werden konnte. Im Störungsticket ist vermerkt, dass ein Einverständnis für die "FBH-Pauschale" vorliegt. Somit sind die Kosten für diesen Dienst berechtigt.

      Ausschließlich um diesen berechneten Dienst geht es. Eine zusätzliche Fahrtpauschale wird nicht aufgeführt und auch nicht berechnet.

      Freundliche Grüße
      Jürgen U.

      8

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Das ist korrekt, dass mir das vorort zu Hause gesagt wurde, dass Telekom Anschluss i.o ist.

       

      Aber ich hatte in dem Zeitpunkt den Techniker nicht nach „FBH“ gefragt. Und wenn er das selber am Router etwas geschaut hat, konnte er mir auch von dieser kostenpflichtigen Dienstleistung informieren. Hat aber nicht gemacht und das ist mein Problem, dass ich nur „Telekom Wired Connection Test“ vom Techniker erwartet habe und nichts mit meinem Heimnetz. 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @sajidchatha5,

      der Betrag für die "Fehlerbehebung Heimnetzwerk" wurde zu recht erhoben, da der Techniker diese Arbeiten ausgeführt hat.
      Wir haben hier keinen Handlungsspielraum.


      Grüße Detlev K.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      vielen Dank.

      ich habe das schon gehandelt. 😆

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @sajidchatha5,

      der Betrag für die "Fehlerbehebung Heimnetzwerk" wurde zu recht erhoben, da der Techniker diese Arbeiten ausgeführt hat.
      Wir haben hier keinen Handlungsspielraum.


      Grüße Detlev K.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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