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Gelöst
Unterschied Easy Support Kundencenter und Konfiguration Speedport
vor 7 Jahren
Meine Basisdaten:
Router: Speedport Smart, Firmware: 050129.2.5.024.0
Anschluss: dLAN , VDSL 50
Tarif: MagentaZuhause M mit TV
Liebe Community, liebes Team,
mein Speedport Smart ist gekauft. Wenn ich den Easy Support im Speedport Konfigurationsprogramm nutzen möchte, soll ich den Gerätemanager im Kundencenter deaktivieren“, siehe Screenshot.
Könnt Ihr mir sagen, was der Unterschied zwischen dem Easy Support im Konfig und dem Kundencenter bedeutet und welche Konsequenzen evtl. entstehen, wenn ich im Smart Konfig ein Häkchen setze?
Liebe Grüße
Marlise
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Akzeptierte Lösung
jpts
3 Sterne Mitgestalter*in
akzeptiert von
Marlise
vor 7 Jahren
Hi,
mal einfach gesagt:
setzt du einen Haken bei 1), ist WLAN-TO-GO nicht mehr moeglich, du kannst aus dem Kundencenter heraus nicht mehr auf den Router zugreifen und Telekom-Mitarbeiter haben keinen Zugriff mehr von draussen auf den Router.
setzt du einen Haken bei 2), werden Firmware-Updates nicht mehr automatisch installiert.
Nachteile: sie oben
Vorteile : du bist selbst 'Herr' ueber dein Router und kein Automatismus bzw. irgendjemand kann etwas 'vedrehen'
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1
Anonymous User
Antwort
von
jpts
vor 7 Jahren
Zumindest beim SP 724 ist WLAN to Go nicht mehr möglich, wenn da überhaupt was angehackt ist.
Gibt es irgendwo ein alten Thread zu.
Wieder so ein Telekom-Dummfug.
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Akzeptierte Lösung
Sherlocka
Community Guide
akzeptiert von
Marlise
vor 7 Jahren
Nein, das "soll" ist ein Missverständnis. Verwende das Wörtchen "darf" statt dessen und zusätzlich noch das Wort "nicht" ein, dann passt es.
"Wenn ich den EasySupport im Speedport Konfigurationsprogramm nicht nutzen möchte, dann darf ich den Gerätemanager im Kundencenter deaktivieren." Oder auch: "Wenn ich den Gerätemanager im Kundencenter nicht nutzen möchte, darf ich im Speedport nur als Eigentümer des Gerätes den EasySupport im Gerät selbst deaktivieren (durch Hakensetzen)."
Leute, welche den Router gemietet haben, sollen auf diese Weise daran erinnert werden, dass sie den EasySupport im Router als Mieter gar nicht ausschalten dürfen. Deshalb dieser deutliche Verweis darauf, dass man das nur machen darf, wenn man kein Mietverhältnis hat.
Mieter dürfen dort keine Haken setzen, da sie sonst den EasySupport abschalten. Das aber eine Pflicht des Mieters laut Mietvertrag ist, dass der EasySupport läuft.
Eigentümer haben die Wahl. Wenn sie Haken setzen, schalten sie ganz oder teilweise den EasySupport im Gerät selbst aus. Das ist ihre Entscheidung, ob sie nicht mehr automatisch mit Updates versorgt werden oder ob sie keine direkte Unterstützung mehr durch Telekommitarbeiter bekommen können. Und ob sie nicht mal mehr selbst über das Kundencenter einen Fernzugriff auf das Gerät machen können. Man kann auch selbst manche Sachen, vom Kundencenter aus, aber nur wenn der EasySupport an ist (also im Router nicht ausgeschalten).
Wer am Wlan-to-go-Verbund (Fon-Verbund) teilhaben möchte, hat keine Wahl: ohne EasySupport gibt es auch kein Wlantogo. Der Telekom_Fon-Hotspot kann sich nur so überhaupt an solchen Geräten aufbauen. Der SP Smart ist Wlantogo-fähig. Und wer nicht selbst einen Wlantogo-Hotspot bei sich zuhause ausstrahlt, bringt nicht die Gegenleistung dafür, dass er im Gegenzug mit der FestnetzEmailNummer und dem Passwort fürs E-mail-Center sich an Telekom-Hotspots, Telekom_Fon-Hotspots und im Ausland an xxx_Fon-Hotspots einloggen darf (inklusive). xxx= der örtliche Anbieter, wenn _Fon an den Hotspotnamen gekoppelt ist.
Man kann den EasySupport doppelt ausschalten: am Gerät selbst, indem man die Haken setzt. Und im Kundencenter, in dem man EasySupport deaktiviert. Damit der EasySupport funktioniert, muss beides an sein (im Kundencenter aktiviert für den Anschluss unabhängig vom Router+ im grundsätzlich easysupportfähigen Router keinerlei Haken zum Abschalten des EasySupports im Gerät selbst).
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Sherlocka
Antwort
von
Sherlocka
vor 4 Jahren
@edlub1
erstens wundere ich mich, dass du einen Thread ausgegraben hast, in dem schon seit 2 Jahren niemand etwas geschrieben hatte, der längst für den-/diejenigen erledigt sein müsste, welcher den Startbeitrag mal erfasst hatte.
Zweitens ist deine Argumentation nicht stichhaltig.
Das wäre so, als ob VW oder Honda etc die Regeln aufstellen würden, wie die Autos zu verleihen wären, wenn du mit dem chinesischen Herstellern der Router argumentierst, wobei sowieso nur ein Teil der Router überhaupt in China gefertigt wurden.Wenn das Auto von einem Autoverleih gekauft wurde, gelten dessen Regeln und nicht die des Herstellers, außer der Käufer würde das zusätzlich von seinen Mietern verlangen.
tps://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46476.pdf?
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