Gelöst

Unterschied Easy Support Kundencenter und Konfiguration Speedport

vor 7 Jahren

 Meine Basisdaten:
Router: Speedport Smart, Firmware: 050129.2.5.024.0
Anschluss: dLAN , VDSL 50
Tarif: MagentaZuhause M mit TV

Liebe Community, liebes Team,

 

mein Speedport Smart ist gekauft.  Wenn ich den Easy Support im Speedport Konfigurationsprogramm nutzen möchte, soll ich  den Gerätemanager im Kundencenter deaktivieren“,  siehe Screenshot.

 

Könnt Ihr mir sagen, was der  Unterschied zwischen dem Easy Support im Konfig und dem Kundencenter bedeutet und welche Konsequenzen evtl. entstehen, wenn ich im Smart Konfig ein Häkchen setze?

 

Liebe Grüße

Marlise

 

Screenshot_2018-03-06-01-53-09.png

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  • Akzeptierte Lösung

    3 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hi,

    mal einfach gesagt:

    setzt du einen Haken bei 1), ist WLAN-TO-GO nicht mehr moeglich, du kannst aus dem Kundencenter heraus nicht mehr auf den Router zugreifen und Telekom-Mitarbeiter haben keinen Zugriff mehr von draussen auf den Router.

    setzt du einen Haken bei 2), werden Firmware-Updates nicht mehr automatisch installiert.

    Nachteile: sie oben

    Vorteile    : du bist selbst 'Herr' ueber dein Router und kein Automatismus bzw. irgendjemand kann etwas 'vedrehen'

     

     

    1

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Zumindest beim SP 724 ist WLAN to Go nicht mehr möglich, wenn da überhaupt was angehackt ist.

    Gibt es irgendwo ein alten Thread zu.

    Wieder so ein Telekom-Dummfug.

  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren


    @Marlise schrieb:
    [...]Wenn ich den Easy Support im Speedport Konfigurationsprogramm nutzen möchte, soll ich  den Gerätemanager im Kundencenter deaktivieren“,  siehe Screenshot. [...]

    Nein, das "soll" ist ein Missverständnis. Verwende das Wörtchen "darf" statt dessen und zusätzlich noch das Wort "nicht" ein, dann passt es.

    "Wenn ich den EasySupport im Speedport Konfigurationsprogramm nicht nutzen möchte, dann darf ich den Gerätemanager im Kundencenter deaktivieren." Oder auch: "Wenn ich den Gerätemanager im Kundencenter nicht nutzen möchte, darf ich im Speedport nur als Eigentümer des Gerätes den EasySupport im Gerät selbst deaktivieren (durch Hakensetzen)."

     

    Leute, welche den Router gemietet haben, sollen auf diese Weise daran erinnert werden, dass sie den EasySupport im Router als Mieter gar nicht ausschalten dürfen. Deshalb dieser deutliche Verweis darauf, dass man das nur machen darf, wenn man kein Mietverhältnis hat.

     

    Mieter dürfen dort keine Haken setzen, da sie sonst den EasySupport abschalten. Das aber eine Pflicht des Mieters laut Mietvertrag ist, dass der EasySupport läuft.

     

    Eigentümer haben die Wahl. Wenn sie Haken setzen, schalten sie ganz oder teilweise den EasySupport im Gerät selbst aus. Das ist ihre Entscheidung, ob sie nicht mehr automatisch mit Updates versorgt werden oder ob sie keine direkte Unterstützung mehr durch Telekommitarbeiter bekommen können. Und ob sie nicht mal mehr selbst über das Kundencenter einen Fernzugriff auf das Gerät machen können. Man kann auch selbst manche Sachen, vom Kundencenter aus, aber nur wenn der EasySupport an ist (also im Router nicht ausgeschalten).

     

    Wer am Wlan-to-go-Verbund (Fon-Verbund) teilhaben möchte, hat keine Wahl: ohne EasySupport gibt es auch kein Wlantogo. Der Telekom_Fon-Hotspot kann sich nur so überhaupt an solchen Geräten aufbauen. Der SP Smart ist Wlantogo-fähig. Und wer nicht selbst einen Wlantogo-Hotspot bei sich zuhause ausstrahlt, bringt nicht die Gegenleistung dafür, dass er im Gegenzug mit der FestnetzEmailNummer und dem Passwort fürs E-mail-Center sich an Telekom-Hotspots, Telekom_Fon-Hotspots und im Ausland an xxx_Fon-Hotspots einloggen darf (inklusive). xxx= der örtliche Anbieter, wenn _Fon an den Hotspotnamen gekoppelt ist.

     

    Man kann den EasySupport doppelt ausschalten: am Gerät selbst, indem man die Haken setzt. Und im Kundencenter, in dem man EasySupport deaktiviert. Damit der EasySupport funktioniert, muss beides an sein (im Kundencenter aktiviert für den Anschluss unabhängig vom Router+ im grundsätzlich easysupportfähigen Router keinerlei Haken zum Abschalten des EasySupports im Gerät selbst).

    4

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @edlub1 

    erstens wundere ich mich, dass du einen Thread ausgegraben hast, in dem schon seit 2 Jahren niemand etwas geschrieben hatte, der längst für den-/diejenigen erledigt sein müsste, welcher den Startbeitrag mal erfasst hatte.

     

    Zweitens ist deine Argumentation nicht stichhaltig.

    • Wenn du in einem Autoverleih ein Auto leihst, dann gelten als Vertragsbedingungen zwischen Mieter und Vermieter die Bedingungen des derzeitigen Autoeigentümers (Autoverleih Unternehmen) und nicht die des Herstellers des Autos.
      Das wäre so, als ob VW oder Honda etc die Regeln aufstellen würden, wie die Autos zu verleihen wären, wenn du mit dem chinesischen Herstellern der Router argumentierst, wobei sowieso nur ein Teil der Router überhaupt in China gefertigt wurden.Wenn das Auto von einem Autoverleih gekauft wurde, gelten dessen Regeln und nicht die des Herstellers, außer der Käufer würde das zusätzlich von seinen Mietern verlangen.
    • Vermieter ist ein Unternehmen der Telekomgruppe, also gelten dessen Regeln, beispielsweise die für Endgeräteservicepaket:
      tps://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46476.pdf?
    • Easysupport ist ein anderer Begriff für Fernbetreuung. Kannst gerne darin nachlesen, was dazu drin steht.
    • Das war nun nur ein Beispiel zu Regelungen der Telekom bzgl. Mietverträge bzgl. Hardware.
    • Die Telekom ist durchaus in der Lage bei den meisten Anschlussarten, welche sie ihren Kunden als Festnetzanschlüsse bietet, nachzusehen, ob Easysupport gerade am Router läuft oder nicht. Sie müssen bei solchen Anschlüssen einfach per Fernwartung zugreifen bzw. per Easysupport. Dass die Telekom die meiste Zeit besseres zu tun hat, als das zu überwachen, kann man sich zwar denken. Nichtsdestotrotz kann es der Telekom trotzdem auffallen, und sie ihr Recht einfordern.
    • Geht beispielsweise eine Beschädigung des Routers auf fehlende Nutzung des Easysupports zurück, kann sie dann Schadensersatz verlangen, so wie auch in anderen Fällen, wenn ein Kunde seine Obliegenheiten (Pflichten) verletzt, und ihr Eigentum zu Schaden dabei kommt.

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