Gelöst
Verantwortung für Kabel zwischen Hausübergabepunkt und Wohnung
vor 11 Jahren
Mieter M. ist Telefon und T-Entertain Kunde und beklagt bei der Telekom eine schlechte Bildqualität (Blöcke, Abbrüche). T-Service stellt fest, dass es Probleme mit der Kabelqualität zwischen dem Hausanschluss im Keller und der Anschlussdose in der Wohnung gibt (Übersprechen) und teilte dem Kunden mit, dass für dieses Kabel der Vermieter zuständig sei. Der Anschluss wurde als Telefonanschluss zu einer Zeit gelegt, als Bundespost/Telekom den Übergabepunkt als 1. TAE Dose in der Wohnung des Kunden definierte. Der Vermieter V. hatte die Kabelarbeiten zu dulden, war aber nicht Auftraggeber dieser und ist auch nicht Eigentümer des Kabels. Daher sieht er sich nicht in der Verantwortung, für die schlechte Kabelqualität Abhilfe zu schaffen. Hat T-Service mit der aufgestellten Behauptung, dass der Vermieter für das Kabel zwischen Hausanschluss und Wohnung verantwortlich ist Recht?
34028
43
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
3674
0
4
vor 3 Jahren
711
0
4
vor 7 Jahren
317210
3
0
Gelöst
25912
0
6
vor 11 Jahren
0
vor 11 Jahren
Ich hätte gerne eine Antwort vom Telekom Team. Am besten mit Angabe, wo das in den offiziellen Unterlagen/gesetzlichen Regelungen zu finden ist. Damit es wasserfest ist.
0
vor 11 Jahren
Wie gesagt, diese Info kann auch schon veraltet sein, da kann jemand anders sicher genauere Infos geben :)
- privat -
Grüße
Florian
0
vor 11 Jahren
Das scheint ja nicht so einfach zu beantworten zu sein. In diesem Fall (Mehrfamilienhaus) ist es so, dass vom APL im Keller (von der Bundespost/Telekom) direkt die Hausverteilung in die Wohnungen zur jeweils 1. TAE weitergeführt wurde. Die in der Antwort von Florian Schmidt geschilderte Bauweise mit der 1. TAE neben dem APL kenne ich auch nur aus Einfamilienhäusern.
0
vor 11 Jahren
Vielen Dank
0
vor 11 Jahren
Hallo T-Berry, bei dem Thema bin ich mir leider nicht ganz sicher. Damit ich Ihnen keine falsche Auskunft gebe, hake ich in der Fachabteilung einmal nach. Sobald ich eine exakte Auskunft habe, melde ich mich hier wieder. Viele Grüße Ann-Christin
0
vor 11 Jahren
0
vor 11 Jahren
0
vor 11 Jahren
* Standardanschluss die 1. TAE
* Universalanschluss das NT (BA oder PM)
* DSL der Splitter (bzw. 1. TAE )
Jeder Eigentümer, der Vorgänger oder der VorVorgänger hat mal eine Grundstückseigentümererklärung ( GEE ), heute Grundstück-Nutzungsvertrag ( GNV ) unterschrieben, sonst wäre da nie ein Telefon reingekommen.
Die Telekom hat ihre Standardbauweise, sprich die Aufputzmontage. Nicht jeder Eigentümer ist damit einverstanden, und stellt entweder selbst das Hausnetz (Unterputz) oder ein Leerrohrsystem bereit. Treten hier Störungen auf, muss die Telekom die zwar beseitigen, aber eine Aufputzmontage der Ersatzleitung ohne Zustimmung des Eigentümers ist nicht zulässig. Hier muss es Absprachen zwischen Eigentümer und Telekom geben, und die können sich bekanntlich in die Länge ziehen. Daher ist es hilfreich, wenn auch der Mieter dem Eigentümer "etwas Druck" macht.
0
vor 11 Jahren
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von