Solved

Verantwortung für Kabel zwischen Hausübergabepunkt und Wohnung

11 years ago

Mieter M. ist Telefon und T-Entertain Kunde und beklagt bei der Telekom eine schlechte Bildqualität (Blöcke, Abbrüche). T-Service stellt fest, dass es Probleme mit der Kabelqualität zwischen dem Hausanschluss im Keller und der Anschlussdose in der Wohnung gibt (Übersprechen) und teilte dem Kunden mit, dass für dieses Kabel der Vermieter zuständig sei. Der Anschluss wurde als Telefonanschluss zu einer Zeit gelegt, als Bundespost/Telekom den Übergabepunkt als 1. TAE Dose in der Wohnung des Kunden definierte. Der Vermieter V. hatte die Kabelarbeiten zu dulden, war aber nicht Auftraggeber dieser und ist auch nicht Eigentümer des Kabels. Daher sieht er sich nicht in der Verantwortung, für die schlechte Kabelqualität Abhilfe zu schaffen. Hat T-Service mit der aufgestellten Behauptung, dass der Vermieter für das Kabel zwischen Hausanschluss und Wohnung verantwortlich ist Recht?

34028

43

    • 11 years ago

      Ja hat er, die Telekom ist für die Leitung bis zum APL zuständig, danach der Eigentümer der Immobilie. Wenn der Vermieter nichts macht, das schriftlich anmahnen und anschließend ggf. die Miete kürzen.

      0

    • 11 years ago

      Vielen Dank.

      Ich hätte gerne eine Antwort vom Telekom Team. Am besten mit Angabe, wo das in den offiziellen Unterlagen/gesetzlichen Regelungen zu finden ist. Damit es wasserfest ist.

      0

    • 11 years ago

      Auch wenn meine Infos ggf. etwas veraltet sind, will ich die trotzdem nicht vorenthalten. Den Netzabschluss bildet noch immer die 1. TAE , also liegt die Endleitung zu besagter 1. TAE noch im Verantwortungsbereich der Telekom, wenn diese nicht vorsätzlich zerstört wurde. Nun ist es allerdings so, das laut Regelbauweise die 1. TAE des Hauses neben dem APL (also meist im Keller) montiert wird. Von dieser aus wird weiter im Haus verteilt. Es kann dir also passieren, wenn du einen Techniker bestellst, dass dieser sich eine Bohrmaschine schnappt, eine 1. TAE und ein 50 cm langes Kabel, sich hinstellt und die 1. TAE neben dem APL montiert. Fertig. Die weitere Verteilung im Haus ist dann vom Vermieter/dir zu zahlen, das macht der Techniker in der Regel gerne, allerdings kostenpflichtig nach Aufwand.

      Wie gesagt, diese Info kann auch schon veraltet sein, da kann jemand anders sicher genauere Infos geben :)

      - privat -

      Grüße
      Florian

      0

    • 11 years ago

      Vielen Dank,

      Das scheint ja nicht so einfach zu beantworten zu sein. In diesem Fall (Mehrfamilienhaus) ist es so, dass vom APL im Keller (von der Bundespost/Telekom) direkt die Hausverteilung in die Wohnungen zur jeweils 1. TAE weitergeführt wurde. Die in der Antwort von Florian Schmidt geschilderte Bauweise mit der 1. TAE neben dem APL kenne ich auch nur aus Einfamilienhäusern.

      0

    • 11 years ago

      Darf ich um eine eindeutige, offizielle Antwort des Telekom-hilft-Teams bitten.

      Vielen Dank

      0

    • 11 years ago

      Hallo T-Berry, bei dem Thema bin ich mir leider nicht ganz sicher. Damit ich Ihnen keine falsche Auskunft gebe, hake ich in der Fachabteilung einmal nach. Sobald ich eine exakte Auskunft habe, melde ich mich hier wieder. Viele Grüße Ann-Christin

      0

    • 11 years ago

      An die Telekom-hilft Moderatoren: Ich finde es sehr bedauerlich, auch 28 Tage nach der Zusage sich in der Fachabteilung zu erkundigen, noch immer keine Antwort auf meine Frage erhalten zu haben. Wann kommt die Antwort? Herzliche Grüße

      0

    • 11 years ago

      Tut mir leid, dass ich bisher noch keine Informationen für Sie habe. Ich habe bei meinen Kollegen noch mal Druck gemacht und hoffe, dass ich schnell eine abschließende Rückmeldung erhalte. Ich melde mich bei Ihnen, sobald ich was weiß. Viele Grüße Ann-Christin

      0

    • 11 years ago

      Macht es doch nicht so kompliziert. Der Anschluss endet natürlich ab NT, dass ist beim

      * Standardanschluss die 1. TAE
      * Universalanschluss das NT (BA oder PM)
      * DSL der Splitter (bzw. 1. TAE )

      Jeder Eigentümer, der Vorgänger oder der VorVorgänger hat mal eine Grundstückseigentümererklärung ( GEE ), heute Grundstück-Nutzungsvertrag ( GNV ) unterschrieben, sonst wäre da nie ein Telefon reingekommen.

      Die Telekom hat ihre Standardbauweise, sprich die Aufputzmontage. Nicht jeder Eigentümer ist damit einverstanden, und stellt entweder selbst das Hausnetz (Unterputz) oder ein Leerrohrsystem bereit. Treten hier Störungen auf, muss die Telekom die zwar beseitigen, aber eine Aufputzmontage der Ersatzleitung ohne Zustimmung des Eigentümers ist nicht zulässig. Hier muss es Absprachen zwischen Eigentümer und Telekom geben, und die können sich bekanntlich in die Länge ziehen. Daher ist es hilfreich, wenn auch der Mieter dem Eigentümer "etwas Druck" macht.

      0

    • 11 years ago

      Ich melde mich wieder zurück und wünsche ein frohes neues Jahr. Meine Kollegen vom Fachteam möchten sich gerne einmal mit Ihnen in Verbindung setzen, um alles Weitere zu klären. Würden Sie uns dazu bitte Ihre Daten per Kontaktformular zusenden? Ich gebe diese dann an meine Kollegen weiter. Viele Grüße Ann-Christin

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from