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Gelöst
Verfahren bei Minderungsansprüchen
vor 3 Jahren
Guten Morgen zusammen,
die ersten Kunden und Bekannten fragen mich mittlerweile, wie ein Minderungsanspruch wegen zu geringer Datenraten eigentlich durchzusetzen ist.
Hat die Telekom dazu inzwischen ein Verfahren etabliert?
Bislang habe ich geantwortet:
1. Lass mich am APL messen. Wenn es da nicht deutlich besser als an deinem Router ist, dann:
2. Führe die "Messkampagne" durch. Wenn das Ergebnis vorliegt, dann:
3. Melde eine Störung.
Wobei das ja eigentlich schon unsinnig ist: Eine zu lange Leitung kann ja nicht behoben werden, es ist ja keine Störung.
Aber wie ginge es dann weiter, wenn denn auch der Techniker festgestellt hat, dass höhere Datenraten schlicht und einfach an dem Anschluss technisch unmöglich sind?
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Oliver I.
Telekom hilft Team
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Oliver I.
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
vielleicht finde ich hier den Lichtschalter
Wenn die zugesagte Bandbreite nicht erreicht wird (jetzt mal vorausgesetzt, es wurde auch alles korrekt gemessen/geprüft/übermittelt) haben wir 3 Möglichkeiten:
1) Tarifwechsel in einen anderen Tarif (hier beginnt dann aber auch eine neue Vertragslaufzeit); alternativ Buchung der Hyprid-Option
2) Sonderkündigung
3) Minderung des Grundpreises
Bei der Minderung des Grundpreises ist es zur Zeit eigentlich recht einfach: Es wird dann eine wiederkehrende Gutschrift gebucht, die die Differenz zum nächstkleineren Tarif ausmacht.
Somit hätten wir bei der aktuellen Tarifstruktur:
MagentaZuhause XL -> Preisdifferenz zu MagentaZuhause L -> 10€ Gutschrift/Monat
MagentaZuhause L -> Preisdifferenz zu MagentaZuhause M -> 5€ Gutschrift/Monat
MagentaZuhause M -> Preisdifferenz zu MagentaZuhause S -> 5€ Gutschrift/Monat
MagentaZuhause S -> Hier gibt es nun keinen kleineren Tarif, daher gilt auch hier eine Gutschrift von 5€/Monat
Wichtig:
Es gelten immer die gebuchten Geschwindigkeiten:
Wurde der MagentaZuhause XL - Tarif mit VDSL 175 gebucht und bestätigt, zählt diese Geschwindigkeit.
Wurde der MagentaZuhause S - Tarif mit DSL 6000 RAM IP gebucht, zählt ebenfalls nur diese Geschwindigkeit
Ebenso wichtig!: Wenn eine Minderung in Anspruch genommen wird, ist ab diesem Zeitpunkt das Thema vom Tisch!
Viele Grüße
Oliver I.
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muc80337_2
Antwort
von
Oliver I.
vor 3 Jahren
Hast Du den Eindruck, dass die Anbieter allesamt seit dem Zeitpunkt, als klar wurde was voraussichtlich im Gesetz stehen würde da einen Gang zurückgeschaltet haben? Auch heute noch wird z.B. bei der Telekom suggeriert, dass man mit einem XL 250 Mbit/s haben kann und sogar noch mehr wenn man Hybrid LTE zubucht.
Im Grunde genommen wäre es m.E. möglicherweise auch schon vorher möglich gewesen, diese intransparenten plakativen Angaben juristisch zu sanktionieren.
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