Vertrag gekündigt, trotzdem Rückruf für Angebot anfordern? - Kundenrückgewinnung

vor 4 Jahren

Guten Tag,

 

ich habe meinen Vertrag vor einiger Zeit gekündigt, weil ich als Student mit den Konditionen leider nicht so zufrieden bin, wie ich es mir zu Anfang erhofft hätte.
Aktuell hätte ich vor, zur Konkurrenz zu wechseln, weil ich grundsätzlich aber mit der Leistung der Leitung zufrieden bin, würde ich gern wissen, ob mir die Telekom nicht doch noch ein besseres Angebot unterbreiten könnte. 
Ist es möglich auch jetzt noch einen Kundenrückgewinnungsanruf anzufordern? Oder reicht es, wenn ich mich bei der Hotline melde?

Mein Vertrag ist zum 04.Oktober gekündigt. 

Liebe Grüße

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4

  • vor 4 Jahren

    @ZweiStudent,

     

    einen warum auch immer Anspruch besteht nicht.

    Warum auch?

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Du musst einfach warten, ob Du angerufen wirst, was nicht immer der Fall ist. Kann auch sein, dass man davon ausgeht, dass Du im Vollbesitz Deiner geistigen Fähigkeiten- und nicht käuflich bist und somit Deinen Kündigungswunsch letztendlich einfach nur akzeptiert. Warum soll die Telekom Zeit und Energie investieren für einen Kunden der ohnehin nicht bereit ist die normalen Gebühren auf Kosten der anderen Kunden zu entrichten?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @ZweiStudent,

    gerne mache ich dir auch ein Angebot und melde mich bei dir. Leider konnte ich dich nicht erreichen.

    Es ist so, dass ein Rückruf von der Abteilung nicht immer erfolgt. Ferner ist die von dir hinterlegten Rufnummer, nicht bei uns. Du nutzt nur das Netz von uns. Es kann natürlich sein, dass es eine andere Rufnummer betrifft.

    Dies alles, könnten wir in einem persönlichen Gespräch klären, wenn du Interesse hast. Leider konnte ich dich unter der Rufnummer nicht erreichen. Ich versuche es gerne erneut, wenn du mir sagst, wann es besser passt.

    Ich freue mich auf deine Rückmeldung. Fröhlich

    Viele Grüße

    Maria R.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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