Gelöst

Vertrag in der Auftragsbestätigung anders als telefonisch besprochen – Reklamationsmitarbeiter der Telekom wissen nicht, wie der Vertrieb arbeitet

vor 3 Jahren

Mein Ende August 2021 auslaufender Mobilfunkvertrag wurde von mir fristgerecht gekündigt. Am 14.08.2021 wurde ich von einer Mitarbeiterin der Telekom angerufen und sie fragte mich nach einer Vertragsverlängerung. Ich sagte zu, wenn ich mindestens die Konditionen bekomme, die ich bisher hatte. Sie sicherte mir die Konditionen und zusätzlich einen Rabatt für die ersten 12 Monate zu.

 

Nachdem wir uns geeinigt hatten, startete sie eine Bandaufnahme, um die vereinbarten Vertragsinhalte vorzulesen, denen ich mit „Ja“ jeweils zustimmen musste. Ich dachte, dass die Telekom etwas dazugelernt hatte, da mir 2016 schon einmal ein falscher Vertrag am Telefon zugesichert wurde, aber damals wurde keine zusammenfassende Tonbandaufnahme gemacht, so dass ich den Vertrag widerrufen musste. (Auf meine damalige Beschwerde habe ich nicht einmal eine Entschuldigung bekommen.)

 

Die anschließend zugeschickte Auftragsbestätigung enthielt Konditionen, die wir nicht am Telefon vereinbart hatten und insgesamt zu Mehrkosten von 192 Euro führen würden. Ich dachte bei den doch teils verworrenen Vertragsbedingungen, die in der Telekommunikationsbranche gelten, wird da bestimmt noch eine Gutschrift mit den folgenden Rechnungen erfolgen und im Zweifel haben wir ja die Bandaufnahme, die die vereinbarten Vertragsbedingungen beweist, so dass eine Korrektur ohne Probleme möglich ist.

 

Mitte September wies mich dann ein Mitarbeiter in der Servicehotline auf mein verstrichenes Widerrufsrecht hin und ich müsse jetzt mit dem Vertrag leben. Ich sagte der Vertrag, der am Telefon abgeschlossen wurde, gilt mit seinen Inhalten und nur den kann ich widerrufen. Die Telekom kann nicht abgeschlossene und gültige Verträge einseitig durch das einfache Versenden von Auftragsbestätigungen zu ihren Gunsten abändern. Er solle sich die Tonbandaufnahme anhören. Er sagte, das kann er nicht, ich solle mich beschweren.

 

Nach meiner Vorstandsbeschwerde per Brief an die Telekom Anfang Oktober bekam ich folgende Antwort einer Servicemitarbeiterin des Vorstands:

„Es tut mir Leid, wenn der Berater sich falsch ausgedrückt hat. Es gibt bei der Telekom keinen Tarif für 16,95 Euro.
Die Gesprächstaufnahmen werden nur für Schulungszwecke genutzt und nach paar Wochen gelöscht.
Um solche Missverständnisse zur vermeiden senden wir jeden Kunden eine Auftragsbestätigung für die Vertragsverlängerung.
Jeder Kunde hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung. In Ihrem Fall haben Sie von Ihrem recht kein Gebrauch gemacht. „

Diese und ähnliche Argumente sind mir auch noch mehrfach von anderen Mitarbeitern in der Kundenreklamation gesagt worden. Da diese Antwort aus dem Serviceteam des Vorstandes kam, muss ich davon ausgehen, dass das die offizielle Linie der Telekom ist und ich geschultes Personal annehmen darf.

 

Zwei Punkte lassen mich doch sehr verstört zurück und lassen mich kaum glauben, dass die Telekom so gegenüber ihren Kunden argumentiert, obwohl sie juristisch nicht korrekt sind bzw. krasse Defizite in der Schulung des Personals aufzeigen:

 

  1. Telekom behauptet, dass Verträge nicht am Telefon zustande kommen, sondern mit der Auftragsbestätigung

Das ist falsch. Das, was in der Tonbandaufnahme vereinbart wurde, ist der Vertrag. Diesen Vertrag kann ich 14-Tage, nachdem ich über den Widerruf belehrt wurde, widerrufen. Nur weil ein Mitarbeiter Fantasievertragsbedingungen eingibt, die ich nicht widerrufe habe, wird daraus kein rechtsgültiger Vertrag. Es gilt das, was am Telefon vereinbart wurde, auch wenn die Mitarbeiterin sich falsch ausgedrückt hat und es diesen Tarif nicht gibt. Die Schulung der Mitarbeiter zu den aktuellen Tarifen ist Aufgabe der Telekom.

 

Diese Rechtsauffassung wurde mir von einem Fachberater für Telekommunikationsverträge der Verbraucherzentrale Niedersachsen bestätigt.

Zudem wird das durch die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zum 01.12.2021 deutlich: „Neu ist auch, dass Verträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Textform bestätigt werden müssen, wenn ihnen vor Vertragsschluss keine Vertragszusammenfassung bereitgestellt wurde.“, d.h. vor dieser Änderung ist der Vertrag schon ohne vorliegende Vertragszusammenfassung bereits am Telefon zustande gekommen. („Mehr Kundenrechte beim Telefonieren und Surfen“ auf der Tagesschau Website; sehr interessant auch der Videobeitrag dort, der wiedergibt, dass Falschberatungen am Telefon so ein Problem geworden sind, dass der Gesetzgeber reagieren musste).

 

Werden die Mitarbeiter der Telekom, die sich mit Reklamationen zu Vertragsabschlüssen beschäftigen, nicht geschult, wie ein Vertrag am Telefon zustande kommt?

 

  1. Die Mitarbeiter in der Reklamationsabteilung behaupten Gesprächsaufnahmen werden nur für Schulungszwecke genutzt und nach paar Wochen gelöscht, während die Mitarbeiter im Vertrieb das Gegenteil sagen

Nach der Antwort des Serviceteams des Vorstands habe ich mich auf eine automatische Feedback-SMS nochmal beschwert, dass ich möchte, dass die Telekom den Vertrag wie vereinbart einhält und ich nicht nachvollziehen könne, warum es diese Tonbandaufnahme nicht mehr gebe.

 

Daraufhin rief mich unerwartet ein Mitarbeiter der Telekom am 03.12.2021 um 15:26 Uhr mit der Nummer 0800 3305603 (belegt laut Anrufprotokoll meines Handys) an und bestätigt mir, dass er sich die Tonbandaufnahme des Vertragsabschlusses am 14.08.2021 angehört habe und ich falsch beraten wurde. Er möchte mir deshalb eine Gutschrift über 192 Euro erteilen, der die Differenz zwischen dem telefonisch vereinbarten Vertrag und dem mir vertragswidrig einseitig von der Telekom zugewiesenen Konditionen ersetzen soll. Ich bedankte mich und sagte, dass ich diesen Anruf nach meiner ersten Beschwerde erwartet hätte. Ich erwähnte auch, dass ich mich doch sehr wundere, warum die Mitarbeiter im Serviceteam des Vorstandes diese Aufnahme nicht gefunden haben.

 

Danach passierte nichts, so dass ich erneut am 16.12.2021 bei der Telekom anrief. Mir wurde mitgeteilt, dass diese Gutschrift nicht hinterlegt und auch kein Telefongespräch im System hinterlegt sei. Ich kann aber beweisen, dass ich einen Anruf der Telekom erhalten habe. Die Telekommitarbeiterin könne mir das nicht erklären und meinte, dass von den Vertragsabschlüssen ihres Wissens am Telefon keine gesonderten Tonbandaufnahmen gemacht werden.

 

Warum wird nicht gesagt, dass nochmal nach dem Band gesucht wird, wenn ich doch einen Telekommitarbeiter gesprochen habe, der mir bestätigt hat, dass es die Tonbandaufnahme noch gibt? Ich weiß doch, was mir am Telefon gesagt wurde oder geht die Telekom erst einmal standardmäßig davon aus, dass ihre Kunden lügen oder sich Telefonate ausdenken. An diesem Telefonat kann man auch nichts falsch verstanden haben.

 

Ich habe am 10.12 und 16.12 mit Mitarbeitern (Namen kann ich nennen) aus dem Vertrieb telefoniert und ganz unverbindlich nachgefragt, wie so ein Vertragsabschluss vonstattengehen würde, wenn wir uns einig würden. Mir wurde gesagt, dass nach der Beratung des Kunden am Ende eine Tonbandaufnahme zur Beweissicherung gemacht wird, in der die wesentlichen Vertragsinhalte festgehalten werden. Es werde auch kein Hinweis gegeben, dass die Aufnahme nur zu Schulungszwecken gemacht werde und anschließend gelöscht wird. Ich fragte, ob dies auch schon vor der Rechtsänderung am 01.12 so gemacht wurde und sie bejahten das. Einer der beiden sagte, man müsse ja eine Aufnahme machen, sonst könnte man ja alles möglich behaupten, bezüglich des Abschlusses und der Inhalte. Ich denke, er wollte mir klarmachen, dass ich darauf vertrauen kann, was wir am Telefon vereinbaren, das gilt, was nicht nur juristisch korrekt, sondern auch bei einem seriösen Unternehmen selbstverständlich sein sollte.

 

Was muss ich daraus für Schlüsse ziehen? Die Mitarbeiter im Vertrieb behaupten das Gegenteil von denen in der Reklamationsabteilung. Mir wird mitgeteilt, Tonbänder existieren nicht, nicht mehr oder wurden je nach Mitarbeiter gar nicht angefertigt. Dann tauchen sie wieder auf und verschwinden anschließen wieder. Anrufe der Telekom werden nicht sauber im eigenen System hinterlegt. Nicht einmal der Name der Mitarbeiterin, die mit mir den Vertrag am 14.08 abgeschlossen hat, ist im System hinterlegt. Was werden den für Daten gespeichert, wenn nicht die zuständige Mitarbeiterin und die dazugehörige Tonbandaufnahme? Mitarbeiter, die nicht geschult werden, wie der Vertrieb arbeitet, bearbeiten Reklamationen zu Verträgen, die der Vertrieb abschließt. Chaotisch ist ein nettes Wort, das mir dazu einfällt…

 

Könnte bitte ein Mitarbeiter der Telekom, der sich mit allen Abläufen auskennt, die Tonbandaufnahme abhören und mir dann die Gutschrift erteilen, die mir laut Vertrag zusteht und mir auch per Telefon zugesichert wurde? Geht man so mit einem Kunden um, der seit 2014 Festnetz- und Internetkunde und seit 2019 Mobilfunkkunde ist?

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    • vor 3 Jahren

      Der Vertrag kommt gemäß den AGB erst mit der Auftragbestätigung zustande.

      Am Telefen besprochenens wird als "Auftrag" angesehen. Somit würde ich die Auftragsbestätigung als Auftragsannahme betrachten.

      Außerdem ist sie die geforderte schrieftliche Zusammenfassung.

      Aufgrund all dieser Sachen läuft auch die Widerrufsfrist erst ab dem Zugang der schriftlichen AB.

       

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/48832.pdf?

       

      Vermutlich hast Du dennoch optimale Chancen auf die 192€ Gutschrift. Ich glaube kaum, dass man es auf die "Rechtssprechung" ankommen lässt, um die Praxis der "Schulungsmitschnitte" zu prüfen.

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    • vor 3 Jahren

      Gregor13

      Nachdem wir uns geeinigt hatten, startete sie eine Bandaufnahme, um die vereinbarten Vertragsinhalte vorzulesen, denen ich mit „Ja“ jeweils zustimmen musste.

      Nachdem wir uns geeinigt hatten, startete sie eine Bandaufnahme, um die vereinbarten Vertragsinhalte vorzulesen, denen ich mit „Ja“ jeweils zustimmen musste.
      Gregor13
      Nachdem wir uns geeinigt hatten, startete sie eine Bandaufnahme, um die vereinbarten Vertragsinhalte vorzulesen, denen ich mit „Ja“ jeweils zustimmen musste.

       

      Gregor13

      bekam ich folgende Antwort einer Servicemitarbeiterin des Vorstands: "...Die Gesprächstaufnahmen werden nur für Schulungszwecke genutzt"

      bekam ich folgende Antwort einer Servicemitarbeiterin des Vorstands: "...Die Gesprächstaufnahmen werden nur für Schulungszwecke genutzt"
      Gregor13
      bekam ich folgende Antwort einer Servicemitarbeiterin des Vorstands: "...Die Gesprächstaufnahmen werden nur für Schulungszwecke genutzt"

      Das ist m.E. b-u-l-l-s-h-i-t was Du da vom Vorstandsteam zurückbekommen hast.

      Es gibt zweierlei Aufzeichnungen - eine für Schulungszwecke (die läuft so aktiviert ab Gesprächsbeginn) - und eine zur Sicherung der Vertragsinhalte, die wird während des Gesprächs gestartet (so eine hattest Du).

       

       

      Gregor13

      Die Telekom kann nicht abgeschlossene und gültige Verträge einseitig durch das einfache Versenden von Auftragsbestätigungen zu ihren Gunsten abändern.

      Die Telekom kann nicht abgeschlossene und gültige Verträge einseitig durch das einfache Versenden von Auftragsbestätigungen zu ihren Gunsten abändern.
      Gregor13
      Die Telekom kann nicht abgeschlossene und gültige Verträge einseitig durch das einfache Versenden von Auftragsbestätigungen zu ihren Gunsten abändern.

      Der Vertrag kommt in der Tat nicht am Telefon zustande sondern erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung. Bis dahin ist das nur ein Auftrag von Dir - die Telekom schreibt das explizit in ihren AGB, dass der Zugang der Auftragsbestätigung den Vertragsschluss markiert.

       

      ALLERDINGS - sollte da in der Auftragsbestätigung etwas anderes drin stehen als das, was telefonisch vereinbart wurde, dann wird das zum Streitfall. Wie im vorliegenden Fall. In der Tat wäre es hilfreich, wenn sich jemand die Aufzeichnung mal anhören würde.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Gregor13 

      Ich habe irgendwann mittendrin aufgehört zu lesen.

      Mein Ratschlag:

      Wenn du juristische Hilfe benötigst bist du hier falsch, lass dich bitte von einem Anwalt beraten der dir dann auch gegen Geld erklärt was Sache ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Gregor13

      Nach meiner Vorstandsbeschwerde per Brief an die Telekom Anfang Oktober

      Nach meiner Vorstandsbeschwerde per Brief an die Telekom Anfang Oktober
      Gregor13
      Nach meiner Vorstandsbeschwerde per Brief an die Telekom Anfang Oktober

      Danach ist im Forum von keinem MA mehr eine Stellungnahme zu erwarten und was Du von den Usern bekommen kannst, sind max. Vorschläge. @Gregor13 

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Danach ist im Forum von keinem MA mehr eine Stellungnahme zu erwarten

      Danach ist im Forum von keinem MA mehr eine Stellungnahme zu erwarten
      Danach ist im Forum von keinem MA mehr eine Stellungnahme zu erwarten

      Das stimmt so m.E. nicht.

      Die "Vorstandsbeschwerde" ist bearbeitet soweit ich das verstanden habe, es gibt keine laufende Vorstandsbeschwerde.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren


      @Gregor13  schrieb:
      d.h. vor dieser Änderung ist der Vertrag schon ohne vorliegende Vertragszusammenfassung bereits am Telefon zustande gekommen.

      nein, dass heist es nicht. Vorher wie nach der Gesetzesänderung kommt der Vertrag erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die vorvertragliche  Information muss nur vor Zustandekommen des Vertrags dem Kunden zugegangen sein.

      Dies sagt nichts darüber aus, wann ein Vertrag frühestens zustande kommt nachdem diese Zugegangen ist.

       

       ob ein Vertrag überhaupt angeboten werden kann hängt an der technischen Prüfung durch System die am Telefon gar nicht durchgeführt werden kann. Daher lautet der §2 der AGB

       

      2 Wie kommt der Vertrag zustande?
      Soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben, kommt der Vertrag mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Falls wir unsere Leistung früher bereitstellen, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung zustande.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo,

      vielen Dank für die vielen Antworten. Der Hinweis auf die AGB´s ist gut, aber dann sehe ich deine Schlussfolgerung genauso. Allerdings müssten die AGB´s Bestandteil des Vertrages geworden sein. Dazu müsste ich vor Vertragsabschluss auf die AGB´s und ihre Gültigkeit hingewiesen werden. Ich kann mich nicht daran erinnern, ob das passiert ist. Da müsste man sich am besten nochmal die Tonbandaufnahme anhören...

      Die juristischen Feinheiten kann man auch beiseitelassen.

       

      Eine ganz allgemeine Frage: Wird der Vertragsabschluss (oder von mir aus auch der Antrag auf Vertragsaschluss) per Tonbandaufnahmen nur zu Schulungszwecken gemacht und anschließend gelöscht?

       

      Gegenüber reklamierenden Kunden wird gesagt Ja und gegenüber Neukunden im Vertrieb wird gesagt Nein. Das sind widersprüchliche Aussagen. Mir wurde sogar Anfang Dezember noch mitgeteilt, dass ein Mitarbeiter die Tonbandaufnahme angehört hat. Die User können mir nicht weiterhelfen oder nur Vermutungen anstellen, aber diese Frage kann doch bestimmt ein Kundenberater der Telekom beantworten oder die Antwort in Erfahrung bringen.

       

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Gregor13

      Der Hinweis auf die AGB´s ist gut, aber dann sehe ich deine Schlussfolgerung genauso. Allerdings müssten die AGB´s Bestandteil des Vertrages geworden sein. Dazu müsste ich vor Vertragsabschluss auf die AGB´s und ihre Gültigkeit hingewiesen werden

      Der Hinweis auf die AGB´s ist gut, aber dann sehe ich deine Schlussfolgerung genauso. Allerdings müssten die AGB´s Bestandteil des Vertrages geworden sein. Dazu müsste ich vor Vertragsabschluss auf die AGB´s und ihre Gültigkeit hingewiesen werden
      Gregor13
      Der Hinweis auf die AGB´s ist gut, aber dann sehe ich deine Schlussfolgerung genauso. Allerdings müssten die AGB´s Bestandteil des Vertrages geworden sein. Dazu müsste ich vor Vertragsabschluss auf die AGB´s und ihre Gültigkeit hingewiesen werden

      Einem telefonischen Auftrag folgt eine (von Dir übrigens geforderte!) schriftliche Zusammenfassung der vertragsrelevanten Details, "Auftragsbestätigung" genannt. Im gleichen Atemzug werden die AGB bekanntgegeben, auch für den Fall, dass dieses Detail im Gespräch untergegangen ist. Desweiteren wird in dem Zuge auch über das Widerrufsrecht und dessen Folgen belehrt.

       

      Wer ausser einem gewieften RA soll Dir helfen, wenn Du AB die AB ignorierst, weil sie nicht Deiner Erinnerung entspricht und nicht vom Widerruf Gebrauch machst?

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Der Punkt, dass die AGB bei einer telefonischen Beauftragung gar nicht Vertragsbestandteil werden ist zunächst mal durchaus valide. Inwiefern das vor Gericht standhalten würde - kann durchaus sein.

      Das Dumme ist nur: dann ist halt im Zweifel kein Vertrag zustandegekommen.

      Heißt möglicherweise sofortige Abschaltung und je nachdem sogar Verlust der Rufnummer (weil seit Vertragsende August schon zu lange Zeit vergangen ist).

       

      Mittlerweile (seit 1.12.21) ist das besser geregelt - da ist bei einem solchen telefonischen Auftrag (bei welchem man z.B. die AGB nicht vorliegen hatte zum Zeitpunkt des Gesprächs) die Situation so, dass der Beauftrager ("Kunde") die ganzen Infos zugeschickt bekommt. Und der Vertrag wird erst dann wirksam geschlossen, falls der Beauftrager nach dem Telefonat eine Bestätigung in Textform zurückschickt.

       

      Ich bin allerdings kein Jurist. Und im Grunde genommen geht es ja um was anderes - dass die telefonisch besprochenen Konditionen auch so bestätigt werden und eingehalten werden.

       

      Wir sollten auf einen/eine Teamie warten...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Guten Tag @Gregor13 ,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. Fröhlich 

      Bitte entschuldige die sehr späte Reaktion auf diesen. 

       

      Ich habe im Hintergrund schon einige Sachen in die Wege geleitet und würde das Ganze gerne einmal telefonisch mit dir besprechen. 

       

      Wann kann ich dich telefonisch am besten erreichen? 

       

      Freundliche Grüße 

      Finn A. 

      5

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

       

      vielen Dank für den Hinweis und deine Unterstützung. Ich hatte Finn informiert. Fröhlich

       

      Viele Grüße Maria R.

       

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Gregor13 

       

      Vielen Dank, für das freundliche Telefonat. Fröhlich 

       

      Wie besprochen, wurde die Bandaufnahme nun von der Fachabteilung abgehört und ausgewertet. Die Fachabteilung hat sich bereits mit dem Team in dem die Buchung stattgefunden hat in Verbindung getzt und erarbeitet nun eine Lösung für dich. 

       

      Die Kollegen werden dich diesbezüglich telefonisch kontaktieren, um dir das Angebot zu unterbreiten. Wann der Anruf erfolgt kann ich aktuell noch nicht sagen.

       

      Gib mir hier gerne eine Rückmeldung, sollte sich jemand bei dir gemeldet haben. 

      Sobald ich etwas neues weiß, gebe ich dir hier natürlich Bescheid. 

       

      Freundliche Grüße 

      Finn A. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo,

       

      hier noch ein kurzes Feedback. Kurz nachdem @Finn A. mich angerufen hatte, ging es Schlag auf Schlag und ich habe die Gutschrift erhalten. Vielen Dank, dass du das so schnell klären konntest.

       

      Trotzdem ärgerlich, dass sich dieser Prozess über Monate hingezogen hat und mich viel zu viel Zeit gekostet hat. Mich ärgert auch, dass mir mehre Mitarbeiter in den Servicehotlines und der Abteilung der Vorstandsbeschwerde ganz selbsteverständlich gesagt haben, dass es den Tonmitschnitt nicht geben würde. Nun gut, es gibt noch was zu optimieren...

       

      Vielen Dank jedenfalls an die Mitwirkenden in diesem Forum für die fachmännische Unterstützung und Hilfe!

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      @Gregor13 

       

      Vielen Dank, für das freundliche Telefonat. Fröhlich 

       

      Wie besprochen, wurde die Bandaufnahme nun von der Fachabteilung abgehört und ausgewertet. Die Fachabteilung hat sich bereits mit dem Team in dem die Buchung stattgefunden hat in Verbindung getzt und erarbeitet nun eine Lösung für dich. 

       

      Die Kollegen werden dich diesbezüglich telefonisch kontaktieren, um dir das Angebot zu unterbreiten. Wann der Anruf erfolgt kann ich aktuell noch nicht sagen.

       

      Gib mir hier gerne eine Rückmeldung, sollte sich jemand bei dir gemeldet haben. 

      Sobald ich etwas neues weiß, gebe ich dir hier natürlich Bescheid. 

       

      Freundliche Grüße 

      Finn A. 

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