Gelöst

Vertrag wurde 11/2018 gekündigt - Portierung erst 01/2019

vor 6 Jahren

Mein Vertrag wurde durch Telekom zum 26.11.2018 gekündigt (ich nutzte den alten Call&Surf).

Als ich am 27.11.2018 feststellte, dass die Leistung noch anlag, lies ich durch die Hotline den Anschluss canceln. Lt. Aussage war durch eine Portierungsanfrage der Vertrag aus dem Status Kündigung wieder aktiv gesetzt worden.

Seit November versucht mein neuer Anbieter die Rufnummer zu portieren.

Im Dezember hat Telekom Ihre Hardware zurückerhalten, Veragsguthaben an mich ausgezahlt - Die Hotline kann ich nicht mehr anrufen,

da der Sprachcomputer nach Nennung der Rufnummer diese nicht kennt!

 

Heute kam nun die Begründung für die Porierungsabsage:

Ihren Antrag zur Rufnummernmitnahme haben wir dankend erhalten und umgehend für Sie bei Ihrem bisherigen Telefonanbieter beauftragt. Von diesem erhielten wir den Hinweis, dass aufgrund der bestehenden Vertragsbindung eine Übernahme der Rufnummer

03379 ******* zum 25.01.2019

möglich ist.

Mit dieser Rufnummer sind Sie somit bis zum genannten Datum ausschließlich über den Anschluss Ihres bisherigen Telefonanbieters erreichbar.

 

Frage an die Telekom welche Vertragsbindung habe ich eigenlich noch bei Euch?

Meinem Rechtsempfinden nach sind wir getrennt sei dem 27.11.2018

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @Gelöschter Nutzer,

    vielen Dank für unser freundliches Gespräch.

    Unsere Kündigung erfolgte aufgrund Technologieumstellung unserer Netzinfrastrucktur.
    Der Anschluss wurde auf Ihren Wunsch hin zum Kündigungsdatum rückwirkend abgeschaltet. Die Weiterversorgung bis zum Wechseltermin war von Ihnen nicht gewünscht.

    Aus diesem Grund informierten wir den Anbieter, er möge die Nachträgliche Rufnummernportierung anfragen. Sie ist nur möglich, wenn kein Anschluss mehr besteht, also die Rufnummer nicht geschaltet ist.

    Der Wechseltermin wurde von uns zugestimmt, wie vom Anbieter angefragt. Das war auch der Kommentar, den wir unserer Zustimmung mitgaben.

    Eine Vertragsbindung besteht seit dem Kündigungsdatum nicht.

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

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