Vertragsbestätigung fehlt
3 years ago
Liebe alle,
ich habe zum 30.12. einen Neuvertrag Magenta M Zuhause bei der Telekom abgeschlossen. Da ich Neukunde bin, habe ich noch keine Kundennummer oder ähnliches. Nachdem ich per Mail die vorvertraglichen Informationen erhalten habe, warte ich seitdem auf meine weiteren Unterlagen. In der letzten Mail hieß es lediglich, dass sich der Anbieter mit mir in Kontakt setzt. Das ist aber bislang nicht geschehen. Wie lange dauert das in der Regel? Wie erfolgt denn die Freischaltung? Per Post/Mail? Muss ich nochmal aktiv werden?
Danke für die Antworten!
Beste Grüße!
429
9
This could help you too
4 years ago
173
0
3
2 years ago
357
0
3
3 years ago
Das kann durchaus noch bis nächste Woche dauern bis es eine Auftragsbestätigung gibt.
Steht da irgend etwas drin dass du die noch bestätigen musst?
0
3 years ago
Da ich Neukunde bin, habe ich noch keine Kundennummer
Abgeschlossen ist der Vertrag erst wenn Du die Auftragsbestätigung der Telekom hast - da steht u.a. Kundennummer und Bereitstellungsdatum drin. Bisher hast Du wohl leider nur den Status "Auftrag erteilt"
Wie lange das dauert...
Das kann sehr schnell gehen, insbesondere wenn die Leitungs-ID beim Auftrag irgendwie mitgegeben werden konnte
Das kann aber auch dauern - vor allem wenn es einen Ressourcenengpass geben sollte.
"Normal" ist vielleicht sowas wie binnen 14 Tagen.
0
3 years ago
Nein. In dem kurzen Zeitraum müssen noch nicht mal die Computer mit der technischen Prüfung durch sein, ob der Anschluß möglich ist. Ganz zu Schweigen von einer Aufragsbestättigung die dann per Post kommen sollte, zusammen mit dem Datum ab wann geschaltet werden kann.
Allerdings kann es (Gesetzesänderung im Dezember letzten Jahres) sein, dass du deinen Auftrag noch mal bestätigen mußt. Aber das sollte explizit drin stehen.
6
Answer
from
3 years ago
@Timur K.
Grundsätzliche Frage (ich vermute, dass das mittlerweile so ist):
Bei telefonischer Beauftragung sollte nach der neuen Gesetzeslage ja die zusammenfassende Info kommen (wie von @CobraCane bereits bemerkt) - und der Beauftrager muss zumindest in Textform bestätigen, dass er das so will. So lange wie diese Bestätigung aussteht kommt auch mit einer Auftragsbestätigung durch die Telekom kein sicher wirksamer Vertrag zustande.
=> Arbeitet die Telekom mittlerweile am Auftrag erst dann wirklich weiter an der Bereitstellung und der Auftragsbestätigung wenn die Kundenbestätigung in Textform vorliegt?
(Ich würde das aus Gründen der Rechtssicherheit als Telekom vermutlich so machen)
Wie die Beauftragung im vorliegenden Fall erfolgt ist - z.B. im Shop oder online wo es viel leichter ist, die fragliche Zusammenfassung bereitzustellen und dann keine zusätzliche Bestätigung mehr erforderlich ist - das wurde vom TE ja leider nicht geschrieben.
Answer
from
3 years ago
Guten Morgen @muc80337_2 ,
ich übernehme einmal für meinen Kollegen @Timur K. Hier einmal die allgemeinen Infos dazu.
"Beste Transparenz für Sie als Verbraucher: Bevor Sie Ihr gewähltes Produkt bestellen, schicke ich Ihnen noch zwei Dokumente - die "Vorvertragliche Information"* und die "Vertragszusammenfassung". So haben Sie vor dem Vertragsabschluss den Überblick der Leistungen und Kosten Ihres gewählten Produkts. Die Telekom kommt damit einer rechtlichen Vorgabe nach."
Wenn der Kunde es ausdrücklich wünscht, werden die vorvertraglichen Informationen per Post verschickt. Diesem Schreiben liegt dann einen Rücksendeschein bei. Diese Infos ersetzen nicht die Auftragsbestätigung.
Der Auftrag wird ganz normal von uns bearbeitet. In einigen Fällen sogar schneller als die Auftragsbestätigung.
Viele Grüße
Heike B.
Answer
from
3 years ago
Der Auftrag wird ganz normal von uns bearbeitet. In einigen Fällen sogar schneller als die Auftragsbestätigung.
Der Auftrag wird ganz normal von uns bearbeitet. In einigen Fällen sogar schneller als die Auftragsbestätigung.
Schön, dass es da zu keinen Verzögerungen kommt durch die neue Gesetzeslage.
Ist halt ein Risiko für die Telekom wenn dann ein Kunde ein paar Wochen später sich u.U. darauf zurückzieht, keine Bestätigung geschickt zu haben und dass der Vertrag damit nicht wirksam wurde. So eine Art erweitertes Widerrufsrecht.
Gut, irgendwann wird - sollte es vor Gericht gehen - das Gericht dann sagen "Hey, Du hattest mittlerweile zwei Rechnungen und hast den Anschluss auch genutzt, wieviel willst Du mehr, das ersetzt konkludent Deine Zustimmung in Textform, die Du der Telekom nicht geschickt hast".
Wir lassen uns überraschen, welche Entwicklung die Umsetzung und Auslegung des TKG vom 1.12.21 nehmen wird, nicht nur bei der Telekom
Unlogged in user
Answer
from
Unlogged in user
Ask
from