Gelöst

Veto gegen unberechtigte Stornierung (Glasfaser-Inhouse-Verkabelung) – Daten im Profil hinterlegt

vor 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Telekom hilft Team,

 ich nehme Bezug auf Ihre formelle Absage vom 02.06.2026 bezüglich meines Glasfaseranschlusses (Vertragsbeginn per Auftragsbestätigung bereits am 12.06.2025). Ich weise diese Absage vollumfänglich zurück. Die Begründungen des Subunternehmers nach den Besichtigungen sind nachweislich falsch und vorgeschoben:

 * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt. Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor, die Erlaubnis für den Netzausbau bis in meine Wohnung ist erteilt. * Behauptung "Durch das Treppenhaus bohren": Dies ist das Standardverfahren. Die Weigerung des Subunternehmers beruht offenbar auf Bequemlichkeit.

 * Behauptung "Entweder beide Wohnungen oder keine": Ich habe einen rechtsgültigen Einzelvertrag. Die Bereitstellung darf nicht von anderen Mietparteien abhängig gemacht werden.

Vorsätzliche Falschmeldung des Subunternehmers im System: Im Glasfaserportal wurde eingetragen, ich hätte die Glasfaser abgelehnt. Das Gegenteil ist der Fall: Ich warte seit einem Jahr darauf!

Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben. Ich erwarte die Zuweisung eines neuen Subunternehmers.

Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss. Meine Kundendaten habe ich in meinem Forums-Profil für das Team hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen

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      vor einer Stunde

      Ich liebe das Forum ;-(

      wärend schreibens mal wieder ausgeloggt, alles weg; früher gab es mal eine automatische Sicherung.

      Also noch mal neu ;-(

      vorsicht glas

       * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt.

      Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Telekom hilft Team,

       ich nehme Bezug auf Ihre formelle Absage vom 02.06.2026 bezüglich meines Glasfaseranschlusses (Vertragsbeginn per Auftragsbestätigung bereits am 12.06.2025). Ich weise diese Absage vollumfänglich zurück. Die Begründungen des Subunternehmers nach den Besichtigungen sind nachweislich falsch und vorgeschoben:

       * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt. Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor, die Erlaubnis für den Netzausbau bis in meine Wohnung ist erteilt. * Behauptung "Durch das Treppenhaus bohren": Dies ist das Standardverfahren. Die Weigerung des Subunternehmers beruht offenbar auf Bequemlichkeit.

       * Behauptung "Entweder beide Wohnungen oder keine": Ich habe einen rechtsgültigen Einzelvertrag. Die Bereitstellung darf nicht von anderen Mietparteien abhängig gemacht werden.

      Vorsätzliche Falschmeldung des Subunternehmers im System: Im Glasfaserportal wurde eingetragen, ich hätte die Glasfaser abgelehnt. Das Gegenteil ist der Fall: Ich warte seit einem Jahr darauf!

      Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

      Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

      Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben. Ich erwarte die Zuweisung eines neuen Subunternehmers.

      Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss. Meine Kundendaten habe ich in meinem Forums-Profil für das Team hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen

      vorsicht glas

       * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt.

      OK, der GF-AP ist schon im Keller,

      evtl. fehlt die Zustimmung zur NE4 von Hauseigentümer.

      vorsicht glas

      Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor

      Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Telekom hilft Team,

       ich nehme Bezug auf Ihre formelle Absage vom 02.06.2026 bezüglich meines Glasfaseranschlusses (Vertragsbeginn per Auftragsbestätigung bereits am 12.06.2025). Ich weise diese Absage vollumfänglich zurück. Die Begründungen des Subunternehmers nach den Besichtigungen sind nachweislich falsch und vorgeschoben:

       * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt. Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor, die Erlaubnis für den Netzausbau bis in meine Wohnung ist erteilt. * Behauptung "Durch das Treppenhaus bohren": Dies ist das Standardverfahren. Die Weigerung des Subunternehmers beruht offenbar auf Bequemlichkeit.

       * Behauptung "Entweder beide Wohnungen oder keine": Ich habe einen rechtsgültigen Einzelvertrag. Die Bereitstellung darf nicht von anderen Mietparteien abhängig gemacht werden.

      Vorsätzliche Falschmeldung des Subunternehmers im System: Im Glasfaserportal wurde eingetragen, ich hätte die Glasfaser abgelehnt. Das Gegenteil ist der Fall: Ich warte seit einem Jahr darauf!

      Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

      Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

      Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben. Ich erwarte die Zuweisung eines neuen Subunternehmers.

      Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss. Meine Kundendaten habe ich in meinem Forums-Profil für das Team hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen

      vorsicht glas

      Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor

      Die GEE betrifft nur Telekom-Netz, ist aber nicht anwendbar, wenn ein anderer GF-Netzbetreiber das GF-Netz baut und die Telekom nur die GF anmietet.

      vorsicht glas

      Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

      Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Telekom hilft Team,

       ich nehme Bezug auf Ihre formelle Absage vom 02.06.2026 bezüglich meines Glasfaseranschlusses (Vertragsbeginn per Auftragsbestätigung bereits am 12.06.2025). Ich weise diese Absage vollumfänglich zurück. Die Begründungen des Subunternehmers nach den Besichtigungen sind nachweislich falsch und vorgeschoben:

       * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt. Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor, die Erlaubnis für den Netzausbau bis in meine Wohnung ist erteilt. * Behauptung "Durch das Treppenhaus bohren": Dies ist das Standardverfahren. Die Weigerung des Subunternehmers beruht offenbar auf Bequemlichkeit.

       * Behauptung "Entweder beide Wohnungen oder keine": Ich habe einen rechtsgültigen Einzelvertrag. Die Bereitstellung darf nicht von anderen Mietparteien abhängig gemacht werden.

      Vorsätzliche Falschmeldung des Subunternehmers im System: Im Glasfaserportal wurde eingetragen, ich hätte die Glasfaser abgelehnt. Das Gegenteil ist der Fall: Ich warte seit einem Jahr darauf!

      Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

      Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

      Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben. Ich erwarte die Zuweisung eines neuen Subunternehmers.

      Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss. Meine Kundendaten habe ich in meinem Forums-Profil für das Team hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen

      vorsicht glas

      Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

      Liegt am GF-Netzbetreiber, nicht jeder baut im 1-2FH eine NE4 .

      Ein Mieter kann keine Erlaubnis erteilen, das kann nur der Gebäudeeigentümer.

      vorsicht glas

      Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

      Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Telekom hilft Team,

       ich nehme Bezug auf Ihre formelle Absage vom 02.06.2026 bezüglich meines Glasfaseranschlusses (Vertragsbeginn per Auftragsbestätigung bereits am 12.06.2025). Ich weise diese Absage vollumfänglich zurück. Die Begründungen des Subunternehmers nach den Besichtigungen sind nachweislich falsch und vorgeschoben:

       * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt. Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor, die Erlaubnis für den Netzausbau bis in meine Wohnung ist erteilt. * Behauptung "Durch das Treppenhaus bohren": Dies ist das Standardverfahren. Die Weigerung des Subunternehmers beruht offenbar auf Bequemlichkeit.

       * Behauptung "Entweder beide Wohnungen oder keine": Ich habe einen rechtsgültigen Einzelvertrag. Die Bereitstellung darf nicht von anderen Mietparteien abhängig gemacht werden.

      Vorsätzliche Falschmeldung des Subunternehmers im System: Im Glasfaserportal wurde eingetragen, ich hätte die Glasfaser abgelehnt. Das Gegenteil ist der Fall: Ich warte seit einem Jahr darauf!

      Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

      Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

      Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben. Ich erwarte die Zuweisung eines neuen Subunternehmers.

      Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss. Meine Kundendaten habe ich in meinem Forums-Profil für das Team hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen

      vorsicht glas

      Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

      Wenn im Treppenhaus auch eine Fußbodenheizung verbaut ist, würde ich auch nicht durch Decken bohren.

      (gebaut wird auf wirtschaftlichen Weg, Mehraufwand wird kostenpflichtig)

      vorsicht glas

      Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben.

      Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Telekom hilft Team,

       ich nehme Bezug auf Ihre formelle Absage vom 02.06.2026 bezüglich meines Glasfaseranschlusses (Vertragsbeginn per Auftragsbestätigung bereits am 12.06.2025). Ich weise diese Absage vollumfänglich zurück. Die Begründungen des Subunternehmers nach den Besichtigungen sind nachweislich falsch und vorgeschoben:

       * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt. Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor, die Erlaubnis für den Netzausbau bis in meine Wohnung ist erteilt. * Behauptung "Durch das Treppenhaus bohren": Dies ist das Standardverfahren. Die Weigerung des Subunternehmers beruht offenbar auf Bequemlichkeit.

       * Behauptung "Entweder beide Wohnungen oder keine": Ich habe einen rechtsgültigen Einzelvertrag. Die Bereitstellung darf nicht von anderen Mietparteien abhängig gemacht werden.

      Vorsätzliche Falschmeldung des Subunternehmers im System: Im Glasfaserportal wurde eingetragen, ich hätte die Glasfaser abgelehnt. Das Gegenteil ist der Fall: Ich warte seit einem Jahr darauf!

      Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

      Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

      Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben. Ich erwarte die Zuweisung eines neuen Subunternehmers.

      Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss. Meine Kundendaten habe ich in meinem Forums-Profil für das Team hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen

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      Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben.

      Wer ist denn GF-Netzbetreiber

      und über was für ein Gebäude schreiben wir hier?

      EFH oder MFH >5WE (Eigentümergemeinschaft oder ein Eigentümer)?

      vorsicht glas

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       * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt. Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor, die Erlaubnis für den Netzausbau bis in meine Wohnung ist erteilt. * Behauptung "Durch das Treppenhaus bohren": Dies ist das Standardverfahren. Die Weigerung des Subunternehmers beruht offenbar auf Bequemlichkeit.

       * Behauptung "Entweder beide Wohnungen oder keine": Ich habe einen rechtsgültigen Einzelvertrag. Die Bereitstellung darf nicht von anderen Mietparteien abhängig gemacht werden.

      Vorsätzliche Falschmeldung des Subunternehmers im System: Im Glasfaserportal wurde eingetragen, ich hätte die Glasfaser abgelehnt. Das Gegenteil ist der Fall: Ich warte seit einem Jahr darauf!

      Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

      Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

      Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben. Ich erwarte die Zuweisung eines neuen Subunternehmers.

      Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss. Meine Kundendaten habe ich in meinem Forums-Profil für das Team hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen

      vorsicht glas

      Ich erwarte die Zuweisung eines neuen Subunternehmers.

      Das kannst du nicht entscheiden, des entscheidet der GF-Netzbetreiber;

      es bleibt dir aber offen ein Fachunternehmen mit dem Bau der NE4 (eigentlich NE5) zu beauftragen

      (habe das bei mehreren Objekten, es wird ein GF-AP gebaut,

      ein Fachunternehmen baut die komplette NE4 und schließt die auf einem GF-Patchfeld in Nähe des GF-AP ab,

      es wird dann nur noch die Verbindung vom GF-AP zum Patchfeld hergestellt.)

      vorsicht glas

      Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss

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       * Behauptung "Fehlende Vermietererlaubnis": Der HÜP wurde bereits am 10.12.2025 im Keller gesetzt. Die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) liegt längst vor, die Erlaubnis für den Netzausbau bis in meine Wohnung ist erteilt. * Behauptung "Durch das Treppenhaus bohren": Dies ist das Standardverfahren. Die Weigerung des Subunternehmers beruht offenbar auf Bequemlichkeit.

       * Behauptung "Entweder beide Wohnungen oder keine": Ich habe einen rechtsgültigen Einzelvertrag. Die Bereitstellung darf nicht von anderen Mietparteien abhängig gemacht werden.

      Vorsätzliche Falschmeldung des Subunternehmers im System: Im Glasfaserportal wurde eingetragen, ich hätte die Glasfaser abgelehnt. Das Gegenteil ist der Fall: Ich warte seit einem Jahr darauf!

      Zudem behauptet der Techniker, der Kabelweg sei nicht erlaubt, weil er durch den privaten Bereich im Erdgeschoss läuft. Der Denkfehler: Ich selbst bin der Mieter im Erdgeschoss und erteile naturgemäß die Erlaubnis für meine eigene Wohnung.

      Auch die Behauptung, das Treppenhaus sei wegen einer Fußbodenheizung nicht nutzbar, ist bei einer geplanten Aufputz-Verlegung bautechnischer Unsinn.

      Ich fordere die Telekom auf, diese Stornierung im System zu annullieren und den Vorgang zur Prüfung an die regionale Technik-Niederlassung ( PTI / Bauherrenbüro) zu übergeben. Ich erwarte die Zuweisung eines neuen Subunternehmers.

      Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss. Meine Kundendaten habe ich in meinem Forums-Profil für das Team hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen

      vorsicht glas

      Parallel informiere ich die Bundesnetzagentur über diesen Fall von verschleppter Bereitstellung (§ 58 TKG ) trotz fertiggestelltem Hausanschluss

      Und jetzt sind alle hier raus.

      Liegt ein Fall bei der BNetzA können auch die Teamies hier nicht mehr helfen.

      0

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