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'Virtualisierung' des Festnetzanschlusses

7 years ago

Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss ( TAE - Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?

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      7 years ago

      Du kannst ein Umzug wegen Haushaltzusammenführung beantragen.

      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?&_CSRFToken=6c53cf7e53c88d1bd1c794ec4327aba5&samChecked=true

      Dann hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

      Geht aber erst, wenn du dort gemeldet bist.

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      7 years ago

      micha4me

      Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss ( TAE - Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?

      Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss ( TAE - Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?

      micha4me

      Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss ( TAE - Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?


      Einfach der Telekom per Mail oder Post den Umzug melden und mitteilen, dass man in einen Haushalt zieht, wo schon ein Telekomanschluss besteht. 

      Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht. 

      Wichtig: die Kundennummer des anderen Anschlusses muss mitgeteilt werden.

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      7 years ago

      Hallo @Sharôn Opheliac

      der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

      Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

      Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

      @micha4me

      Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

       

       

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      7 years ago

      HAMAPA

      Hallo @Sharôn Opheliac der bloße Wille zu Umzug reicht nicht. Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden. Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug. @micha4me Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

      Hallo @Sharôn Opheliac

      der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

      Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

      Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

      @micha4me

      Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

       

       

      HAMAPA

      Hallo @Sharôn Opheliac

      der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

      Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

      Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

      @micha4me

      Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

       

       


      Ja, da hast du recht. Ich wusste das mir was entfallen ist, ich kam nur nicht mehr drauf was es war ^^

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      7 years ago

      Hallo @Sharôn Opheliac

      der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

      Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

      Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

      @micha4me

      Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

       

       

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      7 years ago

      Auch dir ein freundliches Hallo @ micha4me

       

      Nur noch ein kleine Anmerkung:

      Du kannst deinen Anschluss nicht dem Nachmieter vermachen! Ist dank der Komplexität moderner Anschlüsse nicht mehr vorgesehen.

       

      schöne Grüße

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      7 years ago

      Fröhlich Ich merke schon, ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand. Vielen Dank für die Antwort!

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      7 years ago

      HAMAPA

      Hallo @Sharôn Opheliac der bloße Wille zu Umzug reicht nicht. Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden. Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug. @micha4me Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

      Hallo @Sharôn Opheliac

      der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

      Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

      Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

      @micha4me

      Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

       

       

      HAMAPA

      Hallo @Sharôn Opheliac

      der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

      Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

      Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

      @micha4me

      Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

       

       


      Ja, da hast du recht. Ich wusste das mir was entfallen ist, ich kam nur nicht mehr drauf was es war ^^

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    • 7 years ago

      Vielen Dank für die Antworten, haben mir sehr weitergeholfen!

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    • 7 years ago

      Hi @micha4me,

      und herzlich willkommen in der Community. Die Beiträge hier waren ja schon sehr informativ. Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, melde dich gerne.

      Gruß
      Sören G.

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