Gelöst
'Virtualisierung' des Festnetzanschlusses
vor 7 Jahren
Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss ( TAE - Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Du kannst ein Umzug wegen Haushaltzusammenführung beantragen.
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?&_CSRFToken=6c53cf7e53c88d1bd1c794ec4327aba5&samChecked=true
Dann hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Geht aber erst, wenn du dort gemeldet bist.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss ( TAE - Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?
Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss ( TAE - Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?
Einfach der Telekom per Mail oder Post den Umzug melden und mitteilen, dass man in einen Haushalt zieht, wo schon ein Telekomanschluss besteht.
Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig: die Kundennummer des anderen Anschlusses muss mitgeteilt werden.
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von
vor 7 Jahren
Hallo @Sharôn Opheliac
der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.
Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.
@micha4me
Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
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von
vor 7 Jahren
Hallo @Sharôn Opheliac der bloße Wille zu Umzug reicht nicht. Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden. Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug. @micha4me Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
Hallo @Sharôn Opheliac
der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.
Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.
@micha4me
Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
Ja, da hast du recht. Ich wusste das mir was entfallen ist, ich kam nur nicht mehr drauf was es war ^^
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
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vor 7 Jahren
Hallo @Sharôn Opheliac
der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.
Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.
@micha4me
Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @ micha4me
Nur noch ein kleine Anmerkung:
Du kannst deinen Anschluss nicht dem Nachmieter vermachen! Ist dank der Komplexität moderner Anschlüsse nicht mehr vorgesehen.
schöne Grüße
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von
vor 7 Jahren
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Hallo @Sharôn Opheliac der bloße Wille zu Umzug reicht nicht. Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden. Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug. @micha4me Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
Hallo @Sharôn Opheliac
der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.
Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.
@micha4me
Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
Ja, da hast du recht. Ich wusste das mir was entfallen ist, ich kam nur nicht mehr drauf was es war ^^
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vor 7 Jahren
Vielen Dank für die Antworten, haben mir sehr weitergeholfen!
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vor 7 Jahren
und herzlich willkommen in der Community. Die Beiträge hier waren ja schon sehr informativ. Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, melde dich gerne.
Gruß
Sören G.
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