Zubuchung von MagentaTV Smart: Was passiert mit Aktionsrabatt?
vor 4 Jahren
Hallo zusammen,
Ich habe aktuell den VDSL-Tarif MagentaZuhause L mit MagentaTV Smart. Demnächst werde ich FTTH /Glasfaser bekommen und in diesem Zuge auf MagentaZuhause L über Glasfaser "umgestellt". Dabei handelte es sich um einen vergünstigten Aktionstarif aus der Vorvermarktungszeit für 19,95€ in den ersten 6 Monaten, allerdings ohne TV.
Frage: Wenn ich nach der Vertragsumstellung die Option "MagentaTV Smart" hinzu buche, verliere ich dann den Aktionsrabatt oder bleibt dieser erhalten?
222
7
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
458
0
2
Gelöst
94
0
5
Gelöst
256
0
2
vor 4 Jahren
Du kannst MagentaTV Smart nicht hinzubuchen, es ist keine Option.
Es ist ein eigenständiger Tarif. Daher ist ein Tarifwechsel notwendig und dabei gehen Vorteile verloren.
Buche doch einfach direkt in der Vorvermarktung den TV Tarif?
Das sind dann 19,95 + TV Anteil
5
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ja so sieht es dann leider aus... da werde ich auf den Aktionsvorteil verzichten müssen, denn ohne TV steigt mir meine Family aufs Dach 😄
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ja so sieht es dann leider aus... da werde ich auf den Aktionsvorteil verzichten müssen, denn ohne TV steigt mir meine Family aufs Dach 😄
Ja so sieht es dann leider aus... da werde ich auf den Aktionsvorteil verzichten müssen, denn ohne TV steigt mir meine Family aufs Dach 😄
Was sagt denn die Hotline dazu?
Ich weiß, dass die eine Menge Möglichkeiten haben.
Warum also sollen die Deinen Vorvertrag nicht mit TV-Anteil anpassen können?
Der Tarif läuft doch noch gar nicht.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@BigWoelfi2 ich hatte natürlich zuerst bei der Glasfaserhotline angerufen, die haben aber anscheinend keine Möglichkeit dies mit Beibehaltung der Rabattieren zu tun, sondern lediglich die identischen Konditionen auszuwählen die ich auch selbst im Glasfaser-Tarif-Portal buchen kann
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
tut mir leid, aber hier kann auch ich leider nichts machen. Der ursprünglich vereinbarte Vorvermarktungsvertrag ist bindend bzw. wenn die Aktionstarife, die zu dem Zeitpunkt gültig waren, inzwischen so nicht mehr buchbar sind, bleibt nur der Weg, auf den Aktionsvorteil zu verzichten
Liebe Grüße
Nicole G.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von