Abbuchung von 14,99 € durch Drittanbieter - Was kann ich tun ?
vor einem Tag
Hallo zusammen,
am 25.12. bekam ich eine SMS von der 60660:
"Vielen Dank für Deinen Einkauf bei Clearbliss für 14.99 EUR."
Ich habe definitiv nichts bestellt, auch keine dubiosen Apps etc. installiert und/oder Abos abgeschlossen (Ich bin privat und beruflich - ich arbeite ebenfalls bei der Telekom in der IT-Abteilung - technisch so tief drin und gut geschult, dass ich mit 100%iger Sicherheit sagen kann, dass mir das nicht passieren würde :) )
Es geht mir jetzt eher um das Rechtliche - also was kann ich hier tun, denn ich habe das Gefühl, mir sind hier die Hände gebunden.
Ich habe natürlich sofort nachgeschaut wer und warum da abgebucht wurde:
GM Europe Ltd. Dragonara Road St. Julian's,, Dragonara Business Center STJ, 3141 Malta, MALTA Tel.: 0800 0068268,
E-Mail: info@mobileinfo.biz, Web: https://mobileinfo.biz/
HANDYCONTENT_ClearBliss: 14.99
Anschließend bei der Service Hotline der Telekom angerufen. Dort sagte mir der Kollege, dass er hier nichts machen kann, ich die Rechnung abwarten soll und mich dann direkt beim Drittanbieter melden und um Klärung bitten soll.
Also bin ich erstmal gut reingerutscht und habe die Rechnung abgewartet in der Hoffnung, dass da weitere Infos draufstehen, als ich ohnehinschon im Kundencenter gesehen habe :D
Nach Rechnungserhalt habe ich dort angerufen, also bei Mobileinfo - das war vor 5 Tagen
Der Mitarbeiter wollte mein Anliegen wissen und meine Telefonnummer des Vertrages, worüber abgebucht wurde. Er meinte er kläre es und würde sich schnellstmöglich bei mir melden. Bisher kam nix und ich denke, da wird auch nix kommen.
Anschließend erstmal Drittanbietersperre für alle Anbieter und all meine Verträge aktiviert:
Früher hab ich es tatsächlich gebraucht für Abbuchungen von Verkehrsbetrieben, welche über HandyRechnung bezahlt wurden...
Und da ich auf sowas nicht reinfalle, habe ich mir hier keine GEdanken gemacht, und diese Sperre bisher nicht aktiviert.
Erschreckend ist, dass sowas passiert und hier einfach Abbuchungen durchgeführt werden können. Es sollte zumindest bei Abbuchungen irgendeine Art Bestätigung durch die Telekom beim Vertragsinhaber stattfinden (SMS TAN oder ähnlich).
Ich will jetzt fragen, wie gehe ich hier nun als nächstes vor ?
Der Drittanbieter muss mir eigentlich beweisen, dass ich hier was bestellt habe - und was ich bestellt habe. Oder ?
Aber wie zwinge ich den dazu, ohne jetzt gleich mit Anwalt zu kommen - es sind ja nur 15 Euro, aber es geht ums Prinzip.
Oder kann die Telekom hier noch etwas machen ?
Danke schonmal
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vor 24 Stunden
Lesestoff:
https://www.inside-digital.de/ratgeber/abofalle-handy-die-miesen-tricks-der-drittanbieter-so-holst-du-dir-dein-geld-zurueck
0
2
von
vor 24 Stunden
Danke.
Interessant dabei ist ja das hier:
Die aktuelle Gesetzeslage seit Februar 2020
Doch seit dem 1. Februar 2020 gilt: Kunden sollen über ihre Handyrechnung nur noch für das bezahlen, was sie per Smartphone wirklich gekauft haben. Somit soll die Zeit der Abofalle auf dem Handy vorbei sein. Telekom, Telefónica, Vodafone und Co. müssen mobiles Bezahlen sicherer und vor allem transparenter machen. Das hat ihnen die Bundesnetzagentur vorgeschrieben.
Im Detail sieht das so aus: Kaufst du etwas bei einem Drittanbieter im Internet, muss dein Mobilfunkanbieter dich auf seine eigene Internetseite umleiten. Erst hier schließt du dann den Kauf per Klick auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“ ab. Zwar schreibt diese Transparenz das Gesetz (§ 312j des Bürgerlichen Gesetzbuchs) schon seit Langem vor. Jedoch steht es erst seit Februar auch in den Regelungen der Bundesnetzagentur.
und :
Mobilfunker müssen Geld anstandslos erstatten
Sollte dennoch ein Abo eines Drittanbieters unfreiwillig auf deiner Rechnung landen, muss dein Anbieter dir nach einer Reklamation dein Geld bis zu einem Betrag von 50 Euro „unbürokratisch“ zurückzahlen. Begründen musst du deine Forderung etwa dann, wenn ein Kind mit deinem Handy etwas bestellt hat. Und ein minderjähriges Kind darf ohne Einwilligung oder Genehmigung der Eltern keinen Kaufvertrag abschließen.
Also doch Fehler bei der Telekom und ich kann hier auf unbürokratische Rückerstattung hoffen da < 50 EUR ?
Einen Button "Zahlungspflichtig bestellen" habe ich natürlich definitiv auch nicht gedrückt
0
von
vor 24 Stunden
Hallo @AcidRain,
wie sich der Sachverhalt rechtlich verhält, ist mir leider nicht bekannt. Mir - hier im Kundenservice - sind nur die Infos geläufig, die auch bereits beim Telefonat mit unserem telefonischen Support durch den Mitarbeitenden übermittelt wurden.
Gruß Timo
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 23 Stunden
Die senden SMS sogar an notfallsims usw
Bekannt laut Internet
Verbrecherbande
https://de.trustpilot.com/review/mobileinfo.biz
https://verbraucherschutz.de/sms-von-vodafone-angebliches-abo-wird-ueber-mobileinfo-biz-eingezogen/
@AcidRain
Google mal.
mobileinfo.biz abofalle
0
0
vor 22 Stunden
Danke.
Dass der Verein eine Verbrecherbande ist, da bin ich ziemlich sicher.
Ich finde nur, die Telekom oder auch andere Anbieter sollten uns vor sowas schützen und zumindest Mechanismen etablieren, um solche Abos oder Einmalzahlungen nochmal zu bestätigen durch den Endkunden - so wie es angeblich im Gesetz vorgeschrieben ist.
Nur ist dem nicht so.
Ich habe einige Meinungen gelesen bei trustpilot.
Einer hat direkt per Mail an den Verein geschrieben und angeblich sein Geld zurückbekommen. Ein anderer hat noch mit Anwalt gedroht.
Gibt es Möglichkeiten, ohne bei dem unzuverlässigen Verein das Geld zurückzubetteln?
Sondern dass das doch über die Telekom geregelt wird, die dann mit Anwalt drohen - das hat sicher mehr Wirkung.
Vielleicht sogar Anzeige bei der BNetzA ? Oder kann die Telekom bestimmte Drittanbieter ausschließen / Vertrag kündigen.
Ich weiß die Telekom verdient daran, aber nötig hat es die Telekom definitiv nicht, wir leben von Kundenzufriedenheit und und langfristige Bindung - sowas stört dieses Verhältnis, also muss die Störung beseitigt werden
5
von
vor 21 Stunden
Kontoverbindung
Ok das ist schade, ich überlege wirklich, ob ich mich darauf einlassen sollte.
Oder gar persönliche Daten an deren Support wie meine Telefonnummer, meinen Namen oder gar meine Kontoverbindung für eventuelle Rückbuchungen (denn die Gutschrift - negative Position - fällt sicher auch unter die Drittanbietersperre, die ich aktiviert habe) übergebe.
Ich weiß nicht ob es mir die Zeit Wert ist und das Risiko, dass meine Daten weitergegeben werden und ich dann zukünftig noch größere Probleme bekomme..
Schade dass es nicht anders funktioniert und standardmäßig (denn drittanbietersperre ist ja nicht per default aktiv bei uns) hier jeder abgezockt werden kann ohne dass wir hier geschützt werden.
Meine betagte (naja, 70 Jahre :D ) Schwiegermutter würde es mit Sicherheit nicht hinbekommen, die Drittanbietersperre zu aktivieren falls ihr so eine Position auf der Rechnung überhaupt auffallen würde...
weiß nicht, unbefriedigend
Hast du paypal ?
Evtl dorthin senden lassen
@AcidRain
0
von
vor 20 Stunden
Versuche doch erst einen Einspruch an die Telekom zu senden, unter dem Link von Optimus Prime sind ja Muster verlinkt. Je nachdem wie wichtig es dir ist per Mail oder Einschreiben.
Ein Auszug aus der Seite von der Verbraucherzentrale als Motivation:
"Das Landgericht Potsdam folgte unserer Ansicht und untersagte es E-Plus mit Urteil (Az. 2 O 340/14) vom 26. November 2015 zu behaupten, dass sich Kundinnen und Kunden für eine Gutschrift an den Drittanbieter wenden müssten. In seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass Beanstandungen gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend zu machen sind."
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von
vor 20 Stunden
Ein Auszug aus der Seite von der Verbraucherzentrale als Motivation:
"Das Landgericht Potsdam folgte unserer Ansicht und untersagte es E-Plus mit Urteil (Az. 2 O 340/14) vom 26. November 2015 zu behaupten, dass sich Kundinnen und Kunden für eine Gutschrift an den Drittanbieter wenden müssten. In seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass Beanstandungen gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend zu machen sind."
Versuche doch erst einen Einspruch an die Telekom zu senden, unter dem Link von Optimus Prime sind ja Muster verlinkt. Je nachdem wie wichtig es dir ist per Mail oder Einschreiben.
Ein Auszug aus der Seite von der Verbraucherzentrale als Motivation:
"Das Landgericht Potsdam folgte unserer Ansicht und untersagte es E-Plus mit Urteil (Az. 2 O 340/14) vom 26. November 2015 zu behaupten, dass sich Kundinnen und Kunden für eine Gutschrift an den Drittanbieter wenden müssten. In seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass Beanstandungen gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend zu machen sind."
Vorsicht, ein 10 Jahre altes Urteil eines LG gegen einen anderen Anbieter ist schwierig, vor allem Dingen noch wenn es zwischenzeitlich eine Änderung der Gesetzeslage gab.
Wobei der Weg nach wie vor passend ist.
@AcidRain
bedeutet für dich, Widerspruch gegen die Rechnungsposition einlegen, Zahlung zurückholen und nur den unstrittigen Teil bezahlen.
Dadurch ist der der Drittanbieter selbst am Zug sich sein Geld direkt bei dir zu holen.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
von