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Gelöst
Betrugsvorwurf gegen die Telekom
vor 2 Jahren
Guten Tag, die Telekom leistet einem Betrug Vorschub, indem sie es Kunden unmöglich macht, sich unter Berufung auf das Mobilfunkgesetz nach der Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist aus seinem Vertrag raus zu kündigen.
Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular nur die Option "Ende der Laufzeit" vorsehen, nicht aber "Kündigung lt. Mobilfunkgesetz". M.E. ist dies grob missbräuchlich.
Bitte um Erklärung und Änderung des Formulars.
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Akzeptierte Lösung
Anonymous User
akzeptiert von
Ludwig II
vor 2 Jahren
Vor allem: Warum muß es erklärt werden?
Steht auf jeder Rechnung.
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HAMAPA
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
Bevor du weiter von Betrug redest, einfach mal einen Blick ins Kunndencenter werfen.
Dort wird dir unter "Meine Vertragsdaten" alles angezeigt.
Vertragsbeginn:
Ende der Mindestvertragslaufzeit:
Eingang der Kündigung spätestens am:
Kündigungsfrist:
Darunter finst du einen Button "Vertrag kündigen"..
Dort wird dir nochmal alles angezeigt.
Also solltest du vom Betrugsvorwurf mal ganz schnell abstand nehmen.
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