Gelöst

Cashback 5G Aktion Vertragsverlängerung

vor 5 Jahren

Hallo,

 

ich habe vor 3 Wochen meinen Vertrag verlängert und auf einen 5G Tarif gewechselt.

Natürlich habe ich mich auch für das Cashback registriert. Heute wurde mir mitgeteilt, dass mein Antrag abgelehnt ist.

 

Begründung: " Vertragsverlängerungen in einen kleineren Tarif als bisher sind von der Teilnahme an dieser Aktion leider ausgeschlossen."

 

Das ist faszinierend. Ich bin von einem alten Magenta L auf einen neuen Magenta M ( 5G ) umgestiegen.

Das der neue Vertrag 10€ teurer ist als der alte Magenta M scheint hier nicht zu interessieren.

 

Ich finde diese Masche mehr als fraglich. Wer weiß, ob das rechtens ist.

Des Weiteren habe ich nirgendswo was gefunden, dass die o. g. Begründung ein Ausschlussgrund ist.

 

Ich finde dieses Verhalten sehr ominös. Ich vermute, dass hier die Kunden mit einem Bonus gelockt werden um auf einen teureren Tarif umzusteigen.

 

Dieses Verhalten hat einen ganz faden Beigeschmack.

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Das steht doch eindeutig in der Aktion beschrieben:

       

      Kunden, die eine Vertragsverlängerung durchführen, erhalten ebenfalls die Gutschrift beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation.

       

      Wenn du von L auf M geht, sollte das  (unabhängig vom Preis) verständlich sein, dass der Tarif nicht gleichwertig ist.

      Die Kleidergrößen-Regel (S < M < L) ist ja keine neumodische Erfindung.

       

       

      Burny88_0-1598622610650.png

       

      6

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hier kommen wir nicht auf einen Nenner.

       

      Das wäre eine unendliche Geschichte. Da es reine Auslegungssache ist.

       

      Ich finde es nicht richtig. Es wird damit geworben, dass derjenige der auf 5G wechselt den Cashback bekommt.

      Das ist jetzt mal egal, ob im TV, Shops oder anderweitige Werbemittel.

       

      Hier werden definitiv nicht alle gleich behandelt.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren


      @Mister Burny  schrieb:
       . . . . .

      Wenn du von L auf M geht, sollte das  (unabhängig vom Preis) verständlich sein, dass der Tarif nicht gleichwertig ist.



      Das, woran die Telekom die Wertigkeit bestimmt, ist aber auch nicht so klar.

      Normalerweise gilt hier doch der Preis,.

      So hat man mir vor ein par Jahren den Umstieg innerhalb der Laufzeit von "DSL 6.000" auf "DSL 16.000"  verweigert, weil "DSL 16.000" nicht höherwertig als  "DSL 6.000" sei (gemessen am Preisvergleich  "DSL 16.000 NEU" zu "DSL 6.00 ALT")

       

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Käseblümchen 

       

      Das war bestimmt, als die VDSL-Tarife eingeführt worden waren, oder?

      Da kann es schon so gewesen sein, dass Dein alter DSL 6.000 genauso teuer (oder günstig) war, wie der neue DSL 16.000.

      Und dann regelt sich das halt über den Preis, weil höher, unabhängig vom Tarif, ja auch bedeutet, mindestens 5 € teurer muss es werden.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @hahn_Patrick82 und herzlich willkommen in der Community.

      Wie ich sehe, haben Sie die korrekte Antwort bereits erhalten. An dieser Stelle ist der Tarif die Voraussetzung, nicht der Preis.

      Viele Grüße
      Dean B.

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Dann, liebe Telekom, schreibt es doch so hin! Ich bin ebenfalls auf diesen Mist reingefallen! Seit 10 Jahren bei der Telekom und endlich darf auch ich mich abgezogen fühlen. Ihr macht erstmal einen Stern an die 100€ und am Ende wird dazu nichts erklärt außer die Gleichwertigkeit, die ebenfalls nicht definiert wird! Bei euch muss man wirklich vorher ein Thema im Forum aufmachen und dieses ausführlich diskutieren, um nicht gerollt zu werden! Vielen Dank für die Transparenz an dieser Stelle und ich freue mich schon auf die nächsten Werbeanrufe mit gaaaaaaanz tollen Angeboten für Bestandskunden!

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @schauptner:
      Natürlich können alle offenen Rückfragen zu einer Vertragsverlängerung und einer Aktion im Vorfeld besprochen werden, sofern hierzu Rückfragen aufgetaucht sind. Im Nachgang, kann ich an den Konditionen einer Vertragsverlängerung oder auch an der Teilnahme an einer Aktion leider keine Änderungen mehr vornehmen.

      Viele Grüße
      Timo N.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

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