Cashback trotz Zusage der Kundenrückgewinnung abgelehnt

vor 4 Jahren

Hallo Cumunity,

ich hatte von Januar bis März einige Telefonate mit der Kundenrückgewinnung und da auch immer mit der selben Mitarbeiterin, leider weiß ich deren Namen nicht mehr. Ich habe dann am 12.03.2021 meinen Vertrag verlängert. Im zuge dieses Vorgangs wurde mir explizit von Ihrer Mitarbeiterin die Teilnahme an der Cashback Aktion zugesichert, OBWOHL ich vom alten Magenta Mobil L mit Handy (3. Generation) in den neuen Magenta Mobil M 5G gewechselt habe. Das würde gehen weil es ein Wechsel in einen 5G Tarif wäre. Der ganze Vorgang wurde übrigens von der Telekom aufgezeichnet.

 

Nachdem ich mich dann bei der Cashback Aktion angemeldet und die Unterlagen hochgeladen hatte kam am 21.05.2021 die Ablehnung mit folgender Begründung: " Vertragsverlängerungen in einen kleineren Tarif als bisher sind von der Teilnahme an dieser Aktion leider ausgeschlossen."

 

Auf schriftliche Nachfrage beim Kundenservice wurden mir dann "aus Kulanz" 50€ Gutschrift angeboten mit der Entschuldigung, das ich wohl falch Beraten wurde.

 

Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.

 

Ich finde das ein Frechheit ohne gleichen.

 

Grüße Dotterbart

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14

    • vor 4 Jahren

      Dotterbart64

      Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.

       

       

      Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.

       

      Dotterbart64

       

       

      Ich wurde nicht falsch Beraten, es wurde mir ZUGESICHERT.

       


       

      Wurde es dir schriftlich zugesichert?

       

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo Waage1969,

      Alles gut. Keine Sprachaufzeichnung.

      Schönen Feiertag.

      Gruß

      Dotterbart64

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Magst du noch auf die Frage eingehen ob du diese Zusage schriftlich hast?

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Nein habe ich nicht. Dachte mann könne sich auf das Wort der Dame von der Kundenrückgewinnung verlassen.

      Pustekuchen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Dotterbart64 

      Wären Sie im MagentaMobilM der aktuellen Generation gewechselt, hätten Sie auch ein Anrecht auf das Cashback.

      Daher hätte ich die 50€ dankend angenommen.

       

      Kunden, die eine Vertragsverlängerung durchführen, erhalten ebenfalls die Gutschrift beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation. Die Gutschrift wird nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisbefreiung gewährt, wenn diese mehr als 3 Monate umfasst.

      • Kunden, die eine Vertragsverlängerung durchführen, erhalten ebenfalls die Gutschrift beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation.
      • Die Gutschrift wird nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisbefreiung gewährt, wenn diese mehr als 3 Monate umfasst.

      • Kunden, die eine Vertragsverlängerung durchführen, erhalten ebenfalls die Gutschrift beim Wechsel in einen mindestens gleichwertigen Tarif der aktuellen Generation.
      • Die Gutschrift wird nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisbefreiung gewährt, wenn diese mehr als 3 Monate umfasst.


      Quelle: https://www.telekom.de/unterwegs/cashback/cashback-einloesen 

       

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Dotterbart64

      Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!

      Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!

       

      Dotterbart64

      Ich hatte doch geschrieben das ich von einem ALTEN MagentaMobil L in einen NEUEN MagentaMobil M 5G gewechselt bin !!

       


      Ja und?

      M ist kleiner als L.

      Daher auch nicht berechtigt für Cashback.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo und guten Abend, @Dotterbart64.

      Leider muss ich meinen Vorrednern an dieser Stelle zustimmen.
      Wenn es keine schriftliche Zusage und keinen weiteren Vermerk gibt, dann ist die Ausgangslage nicht so ganz einfach.
      Da die Kollegen jetzt aber mit einem Kulanzangebot entgegengekommen sind, würde ich empfehlen dieses anzunehmen.
      Eine andere Möglichkeit bzw. eine andere Option kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht anbieten.

      Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen noch einen schönen und hoffentlich entspannten Abend.

      Freundliche Grüße
      Carolin L.

      4

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, @Dotterbart64.

      Ich schlage Ihnen an dieser Stelle auch noch eine andere Sichtweise vor: Fröhlich

      Wir sind bei dem Gespräch nicht anwesend gewesen und können auch aufgrund von einer fehlenden Dokumentation das Gesagte nicht nachvollziehen. Nach Prozess bedeutet dies, dass ihr Anliegen pauschal abgewiesen wird, da die Verlängerung nicht für den Cashback berechtigt ist und es auch keine Sonderregelung (schriftlich festgehalten) gibt. Um aber im Sinne der Kundenzufriedenheit zu agieren, haben Ihnen die Kollegen ein Kulanzangebot unterbreitet.
      Sie sind uns also als Kunde wichtig und wir wollen nicht, dass Sie unzufrieden sind, aber aufgrund der aktuellen Sachlage können wir Ihnen nicht einen Cashback zusichern, für den die Verlängerung nicht berechtigt gewesen ist, deshalb kommen die Kollegen Ihnen mit einer Kulanz entgegen.

      Freundliche Grüße
      Carolin L.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo Carolin L.

       

      Sie schreiben: "und können auch aufgrund von einer fehlenden Dokumentation das Gesagte nicht nachvollziehen"

       

      NOCHMALS:

      Das Verkaufsgespräch oder wie auch immer das die Telekom es nennen mag wurde von der Kundenrückgewinnung mitgeschnitten bzw. aufgezeichnet! Es wurde sogar gesagt dass die Aufzeichnung zu beider Sicheheit erfolgen würde.

      Das ich nicht lache.

       

      Wenn nun besagte Aufzeichnung nicht mehr vorliegt oder nicht auffindbar ist, dann ist das ein weiters Indiz für mich das etwas im Argen liegt.

       

      Ich werde dass so ganz sicher nicht auf sich beruhen lassen.

       

      MfG

      Dotterbart64

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Dotterbart64 

       mal ehrlich, ist zwar blöde, aber wenn Du die Kulanz ausschlägst was folgt nun 🤔

      Was meinst Du mit 

       

      Dotterbart64

      Ich werde dass so ganz sicher nicht auf sich beruhen lassen.

      Ich werde dass so ganz sicher nicht auf sich beruhen lassen.
      Dotterbart64
      Ich werde dass so ganz sicher nicht auf sich beruhen lassen.

      Nur mal so als Kunde zu Kunde was meinst Du zu erreichen?
      Gruß

      Waage1969

      Uneingeloggter Nutzer

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