Gelöst
Drittanbietersperre und laufende "Abos"
vor 13 Jahren
Ich habe gestern auf meiner aktuellen Telekom-Mobilfunk-Rechnung ein sogenanntes "Abo" eines offensichtlich betrügerischen Anbieters gefunden. Ich habe danach umfangreich im Internet recherchiert, und bin inzwischen ganz gut über das Thema informiert. Ich habe dann gestern Abend telefonisch eine Drittanbietersperre einrichten lassen, was auch unproblematisch klappte.
Nun meine Frage: Die Dame, die die Sperre am Telefon einrichtete, erklärte mir, dass ab dem Tag der Sperre auch keine Zahlungen für bestehende "Abos" (mal davon abgesehen, dass ich ein solches "Abo" nie bestellt habe) mehr über die Mobilfunk-Rechnung eingezogen würden, sondern höchstens noch anteilig für den Zeitraum bis zum Tag der Sperre.
Bei meinen weiteren Recherchen bin ich diesbezüglich aber skeptisch geworden, habe jedoch keine klare Aussage dazu gefunden. Ich möchte die Frage, ob die o.g. Aussage korrekt ist, deshalb hier öffentlich stellen, da sie sicher auch für viele andere Kunden interessant ist.
Ich bin wenig dazu geneigt, das sogenannte "Abo" bei dem Drittanbieter zu "kündigen", da ich mit diesem niemals einen Vertrag abgeschlossen habe. In wie weit ich versuche, mir die bisher angefallenen (nicht allzu dramatischen) Kosten zurückzuholen, beibt davon unberührt.
Nun meine Frage: Die Dame, die die Sperre am Telefon einrichtete, erklärte mir, dass ab dem Tag der Sperre auch keine Zahlungen für bestehende "Abos" (mal davon abgesehen, dass ich ein solches "Abo" nie bestellt habe) mehr über die Mobilfunk-Rechnung eingezogen würden, sondern höchstens noch anteilig für den Zeitraum bis zum Tag der Sperre.
Bei meinen weiteren Recherchen bin ich diesbezüglich aber skeptisch geworden, habe jedoch keine klare Aussage dazu gefunden. Ich möchte die Frage, ob die o.g. Aussage korrekt ist, deshalb hier öffentlich stellen, da sie sicher auch für viele andere Kunden interessant ist.
Ich bin wenig dazu geneigt, das sogenannte "Abo" bei dem Drittanbieter zu "kündigen", da ich mit diesem niemals einen Vertrag abgeschlossen habe. In wie weit ich versuche, mir die bisher angefallenen (nicht allzu dramatischen) Kosten zurückzuholen, beibt davon unberührt.
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