Gelöst

Drosselung des Datenvolumens

vor 10 Jahren

 Hallo, 

 

 Wie steht die Telekom zum aktuellen Urteil aus Potsdam zur Drosselung des Datenvolumens? 

 

Aus Spiegel online:

Sichert ein Mobilfunkprovider einem Kunden unbegrenztes Datenvolumen zu, darf er die Datengeschwindigkeit auch nach Überschreiten eines von ihm festgelegten Limits nicht extrem ausbremsen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az.: 2 O 148/14), teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mit. 

 

 Ganz konkret besitze ich mehrere diese Anschlüsse bei der T-Mobile.

 

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vor 10 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 10 Jahren

      Da das Urteil sich auf die Aussage "unbegrenztes Datenvolumen" als Werbung zielt, hat es keine weitere Auswirkung. Die Telekom bewirbt eindeutig wieviel GB / MB in dem Vertrag mit welcher Übertragungsgeschwindigkeit genutzt werden kann.

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    • vor 10 Jahren

      Ganz konkret besitze ich mehrere diese Anschlüsse bei der T-Mobile.

      Ganz konkret besitze ich mehrere diese Anschlüsse bei der T-Mobile.
      Ganz konkret besitze ich mehrere diese Anschlüsse bei der T-Mobile.

      Nein, bei T-Mobile gibt es keine E-Plus-Anschlüsse.

       

       

      Sichert ein Mobilfunkprovider einem Kunden unbegrenztes Datenvolumen zu, darf er die Datengeschwindigkeit auch nach Überschreiten eines von ihm festgelegten Limits nicht extrem ausbremsen.

      Sichert ein Mobilfunkprovider einem Kunden unbegrenztes Datenvolumen zu, darf er die Datengeschwindigkeit auch nach Überschreiten eines von ihm festgelegten Limits nicht extrem ausbremsen.
      Sichert ein Mobilfunkprovider einem Kunden unbegrenztes Datenvolumen zu, darf er die Datengeschwindigkeit auch nach Überschreiten eines von ihm festgelegten Limits nicht extrem ausbremsen.

      Deshalb steht in den Anzeigen der Telekom auch XX GB Highspeed-Volumen und nicht unbegrenztes Volumen.

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    • vor 10 Jahren

      Bei der Telekom steht ja nicht "unbegrenzt".

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 10 Jahren

      Hallo @familykern , da das Urteil noch gar nicht , wenn überhaupt , rechtskräftig ist , .....

       

      Viele Grüße 

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      von

      vor 10 Jahren

      Update 17:00 Uhr: Stellungnahme von Telefónica

      In einer kurzen Stellungnahme zur heutigen Berichterstattung teilt Telefónica gegenüber teltarif.de mit, dass der fragliche Tarif vom August 2013 schon lange nicht mehr vermarktet werde. Der Klagegegenstand sei also "veraltet". Der Netzbetreiber habe die Bewerbung des Tarifs bereits vor dem Urteil des Landgerichts Potsdam geändert und den umstrittenen Passus aus den AGB genommen.

      In einigen Medien sei das Urteil darüber hinaus völlig falsch aufgefasst worden. Es handele sich nicht um ein "Grundsatzurteil" gegen gedrosselte Tarife, sondern nur um die falsche Bewerbung eines gedrosselten Tarifs mit dem Begriff "unbegrenzt". Im übrigen verweist Telefónica darauf, dass momentan ohnehin alle Base-Kunden zu o2 überführt werden.

      von

      vor 10 Jahren

      Das liebe ich so am Internet, es wird iwo eine Info aufgeschnappt und gleich zur Revolution aufgerufen, ohne das man sich mit der Materie auch nur annähernd beschäftigt hat ^^

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